17. Dezember 200619 J. Eine Frage an die Nutzer von 07ern: Kommt jemand von Euch aus dem Landkreis Mainz-Bingen? Ich bin da gerade etwas irritiert. Ich hab mir neulich die Unterlagen zur Beantragung einer 07er von der Zulassungsstelle in Bingen mitgebracht, gerade mal in Ruhe durchgelesen und bin darüber gestolpert, dass neben Führungszeugnis und Versicherungsbetätigung ein TÜV-Gutachten analog § 21 c StVZO gefordert wird. Ist das wahr, wollen die für jedes Auto, das ich auf die 07er nehme, gültigen TÜV sehen? Und dann alle zwei Jahre wieder? Bitte sagt mir, dass es nicht wahr ist. Sonst muss ich mich ernsthaft fragen, warum ich aus Hessen nach RLP gezogen bin...
17. Dezember 200619 J. torsten130 postete dass neben Führungszeugnis und Versicherungsbetätigung ein TÜV-Gutachten analog § 21 c StVZO gefordert wird. Ist das wahr, wollen die für jedes Auto, das ich auf die 07er nehme, gültigen TÜV sehen? Und dann alle zwei Jahre wieder? Bitte sagt mir, dass es nicht wahr ist. Sonst muss ich mich ernsthaft fragen, warum ich aus Hessen nach RLP gezogen bin... Nix TÜV! §21c regelt die Betriebserlaubnis als Oldtimer. Offenbar setzt der Kreis Mainz-Bingen damit bereits die Neuregelung um, daß Fahrzeuge für die 07 30 Jahre sein müssen und ein Oldtimergutachten für die Fahrzeug vorgelegt werden muß. Interessant. Bisher ging ich davon aus, daß diese Regelung erst in 2007 mit Einführung der FEV greift.
17. Dezember 200619 J. Ersteller Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung... sollte ICH eigentlich wissen. Danke, Thomas, das ist natürlich ganz etwas anderes, aber natürlich auch nicht besser, wenn es denn tatsächlich schon so angewandt wird. Die ü30er kriegen doch eh ein Hackenzeichen, gerade für die Twens sollte die rote doch sein. Schöne Schade. Ich glaub, ich ruf da morgen mal an, vielleicht gibts Weihnachtsaugenzudrücken...
17. Dezember 200619 J. >Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung... sollte ICH eigentlich wissen. In der Tat... :-) >. Ich glaub, ich ruf da morgen mal an, vielleicht gibts >Weihnachtsaugenzudrücken... M.W. existiert in RLP eine Anweisung an die zulassungsstellen aus dem Verkehrsministerium, in 2006 noch die alten Regularien, so auch die 20-Jahres- Regelung. anzuwenden. Vielleicht reicht ein dezenter Hinweis darauf. Auch eine spannende Frage: Was passiert eigentlich bei einem Umzug mit einem bereits zugeteilten 07er mit Bestandsschutz? Muß das die neue Zulassungsstelle dann 1:1 wieder zuteilen? Oder darf ich aus Wiesbaden lebenslänglich nicht mehr umziehen...?
17. Dezember 200619 J. Unter www.deuvet.de/07/start.htm steht noch mal deutlich,daß die Eingangsuntersuchung je nach Landkreis unterschiedlich angewendet wurde. Viel Glück, Wolfgang
17. Dezember 200619 J. Ersteller ach, dich gibts auch noch...;-))) lass uns die woche mal telefonieren. irgendwie gibts hier immer was zu tun, ich komm aus dem kaff gar nicht mehr raus - außer zum arbeiten...
17. Dezember 200619 J. Hab letzte Woche noch schnell ein Fahrzeug (ist seit zehn Jahren stillgelegt) auf die rote Nummer eintragen lassen, ohne TÜV und Gutachten und auch ohne Vorführung des Fahrzeugs... Dabei haben wir noch ein wenig geplaudert. Es gibt wohl grundsätzlich nur Anwendungsrichtlinien, die allerdings von jeder Zulassungsstelle nach eigenen Gesichtspunkten ausgelegt und angewendet werden können, Beschwerde zwecklos...
17. Dezember 200619 J. Thomas Hirtes postete... Oder darf ich aus Wiesbaden lebenslänglich nicht mehr umziehen...? Das allerdings klingt nun wirklich nach ernsthafter Bestrafung! :-))>>Jürgen
20. Dezember 200619 J. Habe in 10/2006 meinen ´83er GSA special und in 11/2006 meinen 86er BX Leader auf meinem neues rotes Kennzeichen zugelassen. Man braucht; -Führungszeugnis, -Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte) -TÜV-Oldtimer-Testat für ein jedes Fahrzeug. Das Testat (Pflicht in Göttingen) beinhaltet eine sehr genaue Prüfung, allerdings ohne AU. Es gilt drei Jahre und muß dann selbsttätig ohne Aufforderung für jeweils drei weitere Jahre erneuert werden. Desweiteren muß ein Fahrtenbuch geführt werden, und die Nutzung ist deutlich eingeschränkt. (Darf kein Alltagswagen sein) Das Procedere im Göttinger Rathaus und beim TÜV war problemlos und freundlich. Die Württembergische Versicherung hatte das beste Angebot, war ein Tipp von Günter Busse! Ab März 2007 gilt, daß die Wagen für´s rote "07er" nicht über 20, sondern auch 30 Jahre alt sein müssen - schade! LG Julian
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