1. Januar 200719 J. http://de.wikipedia.org/wiki/GTI "So ist beispielsweise die Bildmarke "Citroën GTI" bereits seit 1977 geschützt." Wie ist denn das zu verstehen? Gruß Markus
1. Januar 200719 J. http://www.peugeotforum.de/forum/viewtopic.php?t=63695 das GTI-logo von citroen ist als bildmarke geschützt - das heisst, dass nur genau dieses logo in genauer jener optischen anmutung geschützt ist - nicht jedoch der begriff GTI an sich. VW hat GTI als wortmarke schützen lassen - daher hat VW auch recht auf alle schreibweisen GTI, die sich mit standardschriften darstellen lassen. sobald ein buchstabe rausfällt, grösser ist oder ähnliches, unterliegt es nicht mehr dem begriff wortmarke.
1. Januar 200719 J. Das kann sich nur auf das Design des GTi-Schriftzugs beziehen (s.u.), nicht auf das Kürzel im allgemeinen. Schließlich verwenden es andere auch. Gruß Edith: Kris war ein wenig schneller...
3. Januar 200719 J. Ersteller http://publikationen.dpma.de/qry_tm_beg.do dann in der Rubrik 540 den Begriff GTI eingeben: Citroen hat sich sowohl die Wortmarke als auch die Bildmarke rechtlich schützen lassen. Gruß Markus
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