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Parkrisiko: CX mit Anhängevorrichtung - wer hätte Schuld?

Hervorgehobene Antworten

Hallo Leute ... mein CX lässt sich nicht mehr bewegen. Und oh Wunder, es ist kein technisches Problem ... es hat sich ein VW-Bus mit seinem Frontspoiler direkt über die Anhängekupplung meines abgesunkenen CX gestellt.

Sprich: Wenn ich wegfahren will und das CX-Heck in die Höhe schnellt, wird wohl einiges am VW zerschmettert ;-)

Meine Frage (ist zwar ein kurioser Beitrag, aber die Frage meine ich durchaus ernst): Wer wäre in so einem Fall schuld an der Beschädigung? Der, der sich so nahe an mich ranparkt, oder ich, weil ich den CX eben nicht starten dürfte, weil ich weiß, dass ich damit den anderen Wagen beschädige ...?

Ich meine ja die Antwort schon zu wissen, aber ich bin auf eure Überlegungen gespannt... grundsätzlich denk ich mir ja, dass es nur mein Problem werden könnte, da ja der andere nicht davon ausgehen kann, dass sich mein Auto beim Starten hebt. Oder wie seht ihr das?

Ich hab dem Fahrer einen Zettel unter den Scheibenwischer geklemmt, er möge doch bitte etwas zurückfahren, weil sonst mach ich höchstwahrscheinlich beim Wegfahren sein Auto kaputt ;-) Wahrscheinlich wird jetzt erst recht ein Stück nach vorne schieben ...

LG,

Grojoh (der hoffentlich nicht dringend weg muss)

und warum fährst du nicht in tiefstellung 20 cm vor? wär doch eigentlich ganz einfach...

Tja, gute Frage. Vermutlich derjenige, der irgendwas von seinem Auto an des des anderen Autos bewegt. Also deine AHK, also du. Jeder Fahrzeugführer ist verpflichtet sich so zu Verhalten, daß niemand und nichts schaden nimmt. Oder so ähnlich.

Wenn dich jemand zuparkt, darfst du den ja auch nicht wegschieben bzw du mußt den Schadne bezahlen, der durch wegschieben entsteht.

Außerdem kannst du das Heben deines Wagens ja verhindern, direkt ab Start!

Gruß

so aus dem Bauch raus würde ich mal stark vermuten - Dein Problem (es sei denn, es kuckt keiner hin und Du machst Dich vom Acker).

Meine Begründung (juristisch nicht fundiert..): ich schätze mal, der Sachverhalt ist der selbe, wie wenn Du zum Beispiel ein Auto streifst, das Dich so knapp zugeparkt hat, daß Du eben kaum dran vorbeikommst. Und da weiß ich aus eigener ärgerlicher Erfahrung, das dem so ist.

Der Knapparker hätte - wenn das Ganze nicht auf Privatgrund passiert wäre - vielleicht noch 20 Euro wegen parken vor einer Ausfahrt belangt werden können, aber keinesfalls irgend eine Mitschuld an den Kratzern - denn das AUto stand......

  • Ersteller

@torsten: Einfach in Tiefstellung die paar Zentimeter vorrollen, das hab ich mir natürlich auch schon überlegt, wäre aber viel zu banal, um euch damit im Forum zu nerven, darum lass ich diesen Gedanken mal beiseite ;-))

Die Frage, die sich mir grundsätzlich stellt, ist die, ob mir der tatsächlich so ohne Mitschuld so weit auffahren kann, dass er schon ÜBER Teilen meines Autos drüber ist - wenn auch nur über der Anhängekupplung... Stoßstange an Stoßstange stehen, ist das eine, aber er überschneidet sich ja definitiv bereits mit meiner benötigten Fahrzeugfläche.

Ich könnte mir durchaus eine noch schwierigere Situation vorstellen:

Angenommen, Du hast zum Entladen die Bodenfreiheit extra noch mal erhöht. Kurz darauf parkt ein Lamborghini, der ja vorne ziemlich spitz zuläuft, mit der Schnauze leicht unterhalb Deiner AHK, die sich dann im Laufe der Zeit - oh Schreck - absenkt, und den eh schon sehr tiefen und sehr teuren Spoiler des Lamborghini vollends auf die Straße drückt und zermalmt.

Wer ist nun Schuld? Falls es auf eine Betriebsgefahr/-haftung hinausläuft, zahlt Deine Versicherung dann auch die Vermögensschäden? Immerhin kann der Lambo ja nicht wegfahren, solange Du ihn mit der AHK festnagelst, und es könnte ja sein, dass er eilige Termine hat, während Du Dich evtl. 3 Wochen im Urlaiub befindest.:)

Fragen über Fragen ... ;)

Gruß

Bernd

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