23. Januar 200719 J. In §47 FZV ist interessanterweise auch geregelt, daß die oberstes landesbehörde festlegen kann, daß der Fahrzeughalter bei Umzug innerhalb eines Landes (also z.B. von Köln nach Düsseldorf) das bisherige "K"-Kennzeichen behalten darf. Allerdings ist dies nur eine "Kann"-bestimmung und bisher noch nicht umgesetzt. Allerdings fragen die versicherer bereits jetzt nach der Postleitzahl des Wohnortes des Versicherers, um den tatsächliche Wohnort feststellen zu können. Bin gespannt, ob diese Regelung tatsächlich mal eingeführt wird.
23. Januar 200719 J. Da bin ich auch gespannt, und wundere mich zugleich. Anderswo bewegt man sich mit den Kennzeichen-Systemen auf unsere derzeitige Variante zu (lokal orientiert), und wir verlassen diese Linie. Das frühere belgische System fand ich immer reizvoll (Personen-orientiert, für's Leben sozusagen). Oder gar das britische, bei dem man vom Kennzeichen zuallererst den Zulassungszeitpunkt des Fahrzeugs ablesen kann. Mit dieser schönen Randerscheinung, daß ein Kennzeichen mit dem letzten Stück Blech des Fahrzeugs ewig leben konnte. Deshalb gibt es wohl auch das allererste britische Kennzeichen "A1" noch. Es konnten diese Uraltkennzeichen mit Tricks auch auf eine neues Fahrzeug übertragen werden. Das waren dann aber wahre Wertgegenstände. Ich erinnere mich, daß zu Hochzeiten der Rockband The Who das Kennzeichen PT1 (für Peter Townsend) für schlappe 35.000 britische Pfund versteigert wurde. Sowas haben wir aber wohl nicht in Aussicht. Spleen ist eben kein deutsches Wort. Gruß
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