14. Februar 200719 J. Hi Frederic, dann soll Dir die Versicherung doch bitteschön einen gleichwertigen BX vor die Tür stellen. Das kann doch nicht deren ernst sein. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Dann würde ich mich an Deiner Stelle umgehend mit einem Anwalt meines Vertrauens in Verbindung setzen und nach Möglichkeit ein weiteres Gutachten einholen. Beste Grüße Dirk
14. Februar 200719 J. Hallo Frederic, hier kommt noch ein Nachzügler, der die traurigen Bilder erst heute registriert hat. Am Stammtisch in Mainz wurde über Dein Pech/Ärgernis gesprochen. Wirklich schade! Die Ernüchterung mit den Wiederbeschaffungswerten ist leider programmiert. Selbst die hier vielgescholtenen (weil meist für zu hoch angesehenen) Youngtimer-Zahlen aus dem OM-Sonderheft sind in diesem Fall nicht erbaulich: BX 19TRD - Note2 => 1.700€ - Note3 => 700€ Ansonsten hast Du in Deinem 1. Posting wohl alles gesagt - Zustimmung Beste Grüße von der Hessischen Bergstraße
14. Februar 200719 J. Mads - was hast Du gegen Enten? Haben die es verdient von Deppen geschrottet zu werden, nur weil sie sich diesmal nicht aus einer Gefahrensituation herausbeschleunigen konnten?
14. Februar 200719 J. Sehr geil wäre übrigens ein Gesetz, das, wenn so ein Asi in einer tiefergelegten Schüssel nen Unfall baut, er 6 Monate in einem HÖHERGELEGTEN Auto fahren muss- sozusagen der Deppenstempel auf dem Stirn im Strassenverkehr... Carsten
14. Februar 200719 J. Hallo,Gut das du wenigstens liest was ich dir Schreibe :-) Denn du gehst einem echt mächtig aufn Sack, mach erstmal nen Führerschein! Und sammel erstmal Fahrpaxis, mit 16 hab ich A1 führerschein bekommen (125er) und jetzt B(Auto) und A(Motorad) MfG Christian also mir geht erstmal vorrangig Dein vorpubertärer Jargon, der wohl cool sein soll, auf den Sack. Mannomann, no koine Hoor am Sack aber schon grosse Sprüch klopfa.........
14. Februar 200719 J. Ersteller Naja, ein gleichwertiger BX dürfte mittlerweile mehr als schwierig zu finden sein. Selbst in F sind die Dinger mit einer solchen Laufleistung ziemlich rar geworden. Wenn man es genau nimmt, dann ist der Betrag, der im Gutachten steht in der Tat ein Witz. Der davor geparkte 205 hat einen Wiederbeschaffungswert von 1650€, das verstehe, wer will. Hinzu kommen noch die beschädigten Teile, die im Kofferraum des BX deponiert waren: Ein nagelneuer Satz Radkappen, sowie eine neue Rückleuchte, beides noch original verpackt und jetzt natürlich auch nur noch für die Tonne. Beides natürlich komplett unberücksichtigt, obwohl ich das als Schaden angegeben hatte. Rechtsschutzversicherung besitzen wir leider keine, das sollte auch schleunigst mal geändert werden. Wenn ich kleinlich wäre, dann würden mir sogar noch Entschädigungen für Nutzungsausfall und ein Leihwagen zustehen. Mal sehen, was da noch zu holen ist. @Chris: Den Spruch kenn ich auch, aber meiner endet auf "aber schon nen Kamm in der Tasche" ;-) >>Grüße aus dem Siegerland Frederic
14. Februar 200719 J. Hi, ich hab' ja schon gesagt, daß ich mich auch kriminell ärgern würde über so einen unnötigen Heißsporn. ...daß man die Hürden für die Wiedererlangung des Führerschein nach solchen Kamikaze-Fahrten höher setzen sollte. ...daß es sehr, sehr schade um diesen BX ist, für den man wohl kaum noch vergleichbaren Ersatz finden wird. Außerdem stell' ich mir oft vor, wie ich wohl reagieren würde, wenn mir so ein Chaot in einen meiner liebevoll gepflegten, aber nach Gutachten auch fast wertlosen Gebrauchs-Youngtimer fahren würde. Totzdem sag' jetzt sag ich mal was Provokatives: Ist denn 1.700,- € nicht ein ganz passables Gutachten-Ergebnis? Anders gefragt: Stellt Euch doch mal die Diskussion hier im Kfz-/Teilemarkt vor, wenn ein solcher BX für 1.700,- angeboten würde. Glaubt Ihr, für den Preis würde hier einer zugreifen? Ich bin da sehr, sehr skeptisch. So schmerzlich das für mich wäre, aber wenn meine eigenen Investitionen wieder ausgeglichen wären, dann würde ich mich in ähnlicher Situation wohl zufrieden geben. >>Jürgen
14. Februar 200719 J. ...ja, Jürgen, deshalb oben mein Hinweis auf die zum Teil schrägen Diskussionen zu den OM-Tabellen, der die Schmerzen von Frederic natürlich überhaupt nicht lindern kann, leider. Gruß
15. Februar 200719 J. Hallo Frederiic Die Teile die im kofferaum lagen sind ja nicht Nestandteil des Fahrzeuges, die solltest du eigentlich einzeln gegen die Versicherung geltend machen können. Gruß Hartmut
15. Februar 200719 J. Für 1700 Euro würde ich solch einen BX sofort kaufen, ehrlich. Ich bin den Xantia leid, zu unhandlich und der Verbrauch ist mir auch zu hoch (habe ich natürlich alles vorher gewußt, also nicht die Schuld des Xantia). Falls also jemand einen solchen BX für 1700 Euro zu verkaufen hat, bitte melden.
15. Februar 200719 J. Hi Frederic, vielleicht bist Du in einem dieser "Automobilclubs". Da gibt es zuweilen kostenlose Rechtsberatung. Beste Grüße Dirk
17. Februar 200719 J. Das problem ist das da die Versicherung nur wieder der zeitwert sieht, und das wird nur mager sein......... Was du vorher reingesteckt hast , wird denen egal sein........ Ich finde diese Art der regelung nicht korrekt. Schade um den BX, ich bin der Meinung das wenn einer betrunken fährt, er den Führerschein verliert für IMMER, egal ob ersttäter, oder mehrfachtäter, weg mit denen die meinen sich hinters Steuer setzen zu können betrunken.........
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