16. Februar 200719 J. hallo, ich trage mich mit dem gedanken, ein auto in der schweiz zu erwerben. daß da noch zoll (10%) und mwst. (19%) draufkommt, weiß ich schon. irgendwer kann sich die mwst. der schweiz doch auch erstatten lassen: wer? der käufer oder verkäufer? muß ich die dann trotzdem beim kauf bezahlen? ist das aufwand? das auto kommt wohl auf den hänger, aber falls noch fahrbereit: bräuchte es bestimmte kurzzeitkennzeichen? gibt es sonst noch tips? das wär dann auch schon alles. danke, danke. martin
16. Februar 200719 J. Aus eigener Erfahrung: Du kannst das Fahrzeug mit "roten Kennzeichen" fahren und musst lediglich bei Einfuhr 19% Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Maßgeblich für die Höhe ist der Preis im Kaufvertrag, wobei es da bestimmt Steuersparmöglichkeiten gibt........., allerdings sollte der 2004er C5 nicht für 1500.-SFR gekauft worden sein. Wenn es unglaubwürdig wird, so wird das Fahrzeug geschätzt. Zoll kommt übrigens nicht drauf, wenn Du ein Fahrzeug erwirbst, welches in einem EU-Land produziert wurde (zweifelsohne beim Citroen) und dann aus einem Nicht-EU-Land wieder in ein EU-Land eingeführt wird. Gruß balu1
16. Februar 200719 J. hab das mal einem Kumpel weitergereicht, der sich just vor vier Wochen einen Schweizer Gebrauchtwagen geholt hat; kopiere mal seine Antwort: Rein Zolltechnisch ist folgendes zu beachten: Vor der einfauhr nach deutschland muß das Fzg vorher korrekt aus der schweiz ausgeführt werden, hierzu wird eine ausfuhrerklärung benötigt. Wird fuer einen privatmann ohne ausbildung nur schwer zu erstellen sein, daher am besten machen lassen (zollagent). Dann wird das Fzg in Deutschland eingeführt, zollanmeldung geht meistens muendlich. Steuern und zöller müssen direkt vor ort entrichtet werden. Hierzu am besten mit dem zollamt vorher in kontakt treten. 19% Mwst fallen auf jeden fall an, der Zoll muß nicht gezahlt werden, da Deutschland und die schweiz handelsabkommen haben. Jedoch muß die rechnung einen sogenannten präferenznachweis haben (nur bis 6.000,- wert moeglich= nachzulesen hier: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/e0_praeferenzen/b0_praef/c0_praef_nachweise/c0_vereinfacht/a0_ursprungserklaerung/u0_wortlaut_u/index.html die in der schweiz gezahlte mwst kann gegen vorlage der ausfuhrdokumente an den ausführer_ käufer erstattet werden.
16. Februar 200719 J. Hi das was Du schreibst ist richtig wenn Du als Geschäft den Wagen rüber holen willst privat geht das vollkommen einfach und problemlos. Fahrzeug kaufen mit Kaufvertrag an Handelszollstelle Deutschland vor fahren Private Einfuhr machen 19% auf Kaufpreis werden fällig und man bekommt den UB Wisch vom Zoll KBA Anfrage einholen Achtung diese ist nur 4Wochen gültig zum TÜV Vollabnahme am besten Vergleichsbrief mit nehmen fertig zulassen. Willst Du die Mwst wieder haben ist der oben genannte Weg über eine Spedition anzuraten da sonst nur Probleme.
16. Februar 200719 J. Hi das was Du schreibst ist richtig wenn Du als Geschäft den Wagen rüber holen willst privat geht das vollkommen einfach und problemlos. Sach ich doch ;-)
19. Februar 200719 J. Ersteller danke, danke, danke. da ich als privatmann kaufe, scheint es ja nicht soo schwer zu sein. aber das mit der rückerstattung der schweizerischen mwst., da knie ich mich noch mal rein. vielen dank für die tips.
19. Februar 200719 J. Grüezi - sag doch bitte mal - weil es mich brennend interessiert .... was für ein Auto willst Du in der CH kaufen ?? Die Preise für schöne Citroen DS/CX/SM/XM sind in der Schweiz wirklich viel tiefer als in Deutschland oder Holland - so mein Eindruck - die Liebhaberszene ist halt "noch" viel kleiner MfG aus CH von pat.bisch
19. Februar 200719 J. Ersteller hallo pat.bisch: es sollte ein xm kombi mit beigem leder werden. aber aus der entfernung mitbieten, war mir dann doch zu riskant. falls der nicht verkauft wurde, bin ich wieder im boot.
20. Februar 200719 J. Noch was wegen der MwSt: Wenn Du das Auto bei einem privatmann kaufst, ist eh keine MwSt drauf, da gibts auch nx zurück. Wenn das Auto bei einem offiziellen Autohaus gekauft wird, dann ist zwar MwSt drauf (wenn der Verkäufer das korrekt abrechnet, ist auch nicht immer der Fall), aber bei Autos in "unseren Preisklassen" ist die MwSt nicht sehr hoch. In der Schweiz gibt es bei gebrauchten Autos - sofern ich noch richtig informiert bin - eine "Differenzbesteuerung", d.h. die MwSt wird nur auf dem Differenzbetrag zwischen Verkaufs- und Ankaufspreis erhoben.
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