23. Februar 200719 J. Mal ´ne Frage, darf der 2 CV 4 in einer City fahren, in der man eine Umweltplakette braucht? Wenn ja? Wie? Dorothea
23. Februar 200719 J. HI JO,aber das Auto das den Anhänger zieht muß eine Feinstaubplakete haben. g* Stefan
23. Februar 200719 J. Ja, Dorothea, Stefan hat leider recht. Du darfst mit deinem Cayenne Turbo mit 28 Liter Verbrauch in der Stadt rumgurken (das ideale Stadtgefährt, deshalb werden es in München immer mehr), aber nicht mit der Ente. Feinstaub machen beide keinen. Schon sinnvoll und durchdacht, das.
23. Februar 200719 J. Plaketten gibt es beim Benziner nur mit G-Kat, aber der Rückschluß "G-Kat = Plakette" ist auch wieder falsch. Ausgenommen sind da frühe G-Kat, umfangreiche Auflistung und Links siehe hier in der Suche oder beim ADAC oder oder oder. Kein G-Kat = keine Plakette. Keine Plaktte = keine Fahrt in Umweltzonen. Punkt. Fertig. Ende der Diskussion. Wenn beim Benziner eine Plakette erteilt wird, ist es übrigens immer die grüne. Rot und gleb gibt es nur bei Diesel. Über Sinn oder Schwachsinn dieser Regeln wurde schon mehrfach diskutiert. Auch hier im Forum. Gruß
23. Februar 200719 J. Die Plakettenverordnung des Bundes soll ja wieder geändert werden, so dass alle Euro-1-Autos mit G-Kat eine Plakette bekommen würden (da haben einige Politiker wohl Angst um ihre Wiederwahl bekommen). Rein theoretisch müssten dann auch Zweizylinder-Visas und Enten mit einem nachgerüsteten G-Kat eine grüne Plakette bekommen, denn die werden steuerlich ja auch als Euro-1-Autos geführt. Genaueres ist bei dem ganzen Kuddelmuddel aber noch nicht klar. Insofern muss man einfach mal abwarten und die lokalen Politikern mit Anfragen nerven. Denn entschieden, ob und wie Umweltzonen eingerichtet werden, welche Ausnahmen es gibt und so weiter, wird in den Stadtparlamenten vor Ort, und warum sollten nicht auch Enten-, Käfer- und andere Autofans das Recht auf politische Lobbyarbeit nutzen? Immerhin macht man sich in einigen Städten schon Gedanken, ob nicht Handwerker zum Beispiel vom Fahrverbot ausgenommen werden. Gruß Elmar
27. Februar 200719 J. Die Verordnung greift aber noch nich und auch nicht zum 01.03.07 wie oft verkündet, da das entsprechende Gestz nicht verabschiedet würde, bis jetzt. Kurzgesagt alles nur lauwarme Luft.
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