1. März 200719 J. Hallo! Die Grenzwerte der EURO-5-Norm sind ja bekanntlich bekanntgegeben worden. Grund genug mal nachzusehen, welche aktuellen Modelle schon heute die Grenzwerte der kommenden EURO-5-Norm unterschreiten und später umgeschlüsselt werden können. Grundlage für die Liste ist Folgendes : Bei Benzinern ändert sich lediglich der Grenzwert für die Stickoxide (NOx) auf 60 mg/km, erstmals gibt es bei Benzinern wegen der Verbreitung der Benzin-Direkteinspritzer einen Partikelgrenzwert (5 mg/km). Bei den Dieseln verschärft sich der Summengrenzwert (HC+NOx) auf 230 mg/km, der NOx-Grenzwert auf 180 mg/km und der Partikelgrenzwert auf 5 mg/km. Diese neuen EURO-5-Grenzwerte habe ich mit den Abgastypprüfwerten sämtlicher aktueller Citroen-PKW-Modelle mit folgendem Ergebnis verglichen: Da kein aktueller PKW-Benziner der Marke Citroen eine Direkteinspritzung aufweist, ist davon auszugehen, dass der neue Partikelgrenzwert für Benziner in jedem Fall unterschritten wird. Alle aktuellen Citroen-Benzinmodelle unterbieten die 60 mg/km-Grenze für NOx. Ausnahmen: C3 Pluriel 1,6 Sensodrive und C8 2,0 mit Handschaltung. Somit sollten bis auf die 2 genannten Modelle alle derzeit lieferbaren Citroen-Benzin-PKWs demnächst auf EURO5 umgeschlüsselt werden können. Alle aktuellen Citroen Diesel-PKWs sind nicht umschlüsselungsfähig. Ausnahme: die Modelle C4 2,0 HDI, C5 1,6 HDI und 2,o HDI (manuelle Schaltung), Limo und Kombi unterbieten die EURO-5-Grenzwerte. Ergo: im Sinne des Werterhalts macht es evtl. Sinn, heute einen PKW zu wählen, der demnächst umgeschlüsselt werden kann. Der EU-Gesetzgeber hält Wort: die neuen Grenzwerte werden noch vor 2010 gültig... pünklich zum 1.9.2009, also ganze 3 Monate vor 2010 sollen alle Neuwagen in der EU die neuen Grenzwerte erfüllen. Besonders interessant: evtl. sind schon jetzt diverse Benziner am Markt, die bereits die EURO-6-Norm erfüllen. Da bei der EURO6-Norm ein ganz neuer Grenzwert hinzu kommt, kann man anhand der derzeitigen Tabellen natürlich nicht erkennen, welche das sind.... Quellen: für die Grenzwerte: http://www.europarl.europa.eu/news/expert/infopress_page/062-1361-345-12-50-910-20061207IPR01151-11-12-2006-2006-false/default_de.htm für die Typprüfwerte: http://www.kba.de/Abt3_neu/KraftfahrzeugStatistiken/Verzeichnisse/Emiss_2006_int.pdf MFG
2. März 200719 J. Alle aktuellen Citroen Diesel-PKWs sind nicht umschlüsselungsfähig. Ausnahme: die Modelle C4 2,0 HDI, C5 1,6 HDI und 2,o HDI (manuelle Schaltung), Limo und Kombi unterbieten die EURO-5-Grenzwerte. Ist der "C4 2,0 HDI" mit dem im C4 Picasso HDI 138 2,0 identisch ? Diesen wollen wir nehmen und das wäre natürlich wünschenswert ;-) Gruß Michèle
2. März 200719 J. Ersteller Hallo! Der gleiche Motor kann in verschiedenen Modellen zu unterschiedlichen Abgaswerten führen. Der C4 Picasso ist noch nicht in der Liste. Die Liste des KBAs ist auf dem Stand Dez. 2005, herausgegeben März 2006. Die neue Liste soll in wenigen Tagen erscheinen. Im Zweifelsfall reicht ein Blick in die EU-Übereinstimmungserklärung um die detaillierten Abgaswerte ablesen zu können. Die EU-Übereinstimmungserklärung liegt jedem KFZ-Brief bei, sollte also bei einem Händler mit entsprechendem Vorführwagen verfügbar sein. Die Werte dürften auch bei Citroen Deutschland direkt in Erfahrung zu bringen sein. Dann kann man eben einfach mit den neuen Grenzwerten vergleichen. Es gibt Auto-Hersteller, die schon jetzt direkt Auskunft erteilen, welche Modelle demnächst umgeschlüsselt werden können. Noch nicht festgelegt ist der Zeitpunkt, ab wann die EURO-5-Norm direkt in den Neuwagen-Papieren eingetragen werden kann. Zeitgleich wird dann jedenfalls auch eine Umschlüsselung möglich werden. MFG
2. März 200719 J. Hallo!Da kein aktueller PKW-Benziner der Marke Citroen eine Direkteinspritzung aufweist, ist davon auszugehen, dass der neue Partikelgrenzwert für Benziner in jedem Fall unterschritten wird. Ist der C5 mit HPI Motor nicht ein Direkteinspritzer??
2. März 200719 J. Ersteller Hallo! Der C5 HPI ist zwar ein Benzin-Direkteinspritzer, wird aber nicht mehr produziert. Mithin handelt es sich ebim C5 HPI also nicht um ein aktuelles Citroen Benzin-Modell. MFG
2. März 200719 J. Ich fahre ab Mai einen Benziner, der sowohl die Euro 5 als auch die Euro 6 Norm unterbietet. Mit dem muss ich dann wohl zweimal zum Umschlüsseln.
2. März 200719 J. Dann zahlst Du für die Gebühren bei der Zulassungsstelle ein Vielfaches der jährlichen Kfz-Steuer.
2. März 200719 J. @Wolfgang: Sind das deine Gedanken, oder gibt es für diese Vorgehensweise schon offizielle Statements ?
2. März 200719 J. Dann zahlst Du für die Gebühren bei der Zulassungsstelle ein Vielfaches der jährlichen Kfz-Steuer. Stimmt. Und der Sprit zur Zulassungsstelle und zurück. Dann noch der Arbeitszeitausfall... Dafür darf ich bis dahin in vielen City-Maut-Städten Deutschlands gebührenfrei fahren und in anderen Städten umsonst parken - und vielleicht sogar priviligiert zum Überholen auf die linke Spur von dreispurigen Autobahnen in Ballungszentren. :-) Schaun mer ma. hs
2. März 200719 J. Ersteller Hallo! Der "europäische Gesetzgeber" hat die Sache grundsätzlich klar geregelt: Erfüllt ein PKW eine höhere Abgasnorm als die höchste Abgasnorm, die bei der Typprüfung des Modells vorlag, ist ein nachträgliches Umschlüsseln möglich. Die für eine Umschlüsselung notwendigen Unterlagen müssen Fahrzeughaltern durch die Autohersteller zur Verfügung gestellt werden. Sind die bedingungen für eine Umschlüsselung möglich hat man also ein Recht auf die notwendigen Unterlagen. Das ist die grundsätzliche Vorgehensweise beim Umschlüsseln, da gibt es überhaupt gar nichts zu deuteln. Meine Überlegungen bestanden lediglich darin, festzustellen, welche aktuellen Modelle die Grenzwerte der EURO-5-Norm unterschreiten. Das habe ich hier zur Diskussion gestellt. durchaus möglich, dass Citroen nach Veröffentlichung der aktuellen KBA-Emissions-Typprüfwerte-Liste technische Änderungen durchgeführt hat, so dass tatsächlich noch weitere Modelle die Grenzwerte der EURO-5-Norm unterschreiten. MFG @Wolfgang: Sind das deine Gedanken, oder gibt es für diese Vorgehensweise schon offizielle Statements ?
17. Februar 200818 J. Ersteller Hallo! Achtung: die EURO5-Norm für Benziner enthält einen zusätzlichen Grenzwert: von den Kohlenwasserstoffen/HC, Grenzwert 100 mg, dürfen maximal 68 mg Nicht-Methan-Kohlenwasserstoffe/NMHC sein. Da bei EURO4 dieser Schadstoff nicht separat gemessen wurde, kann man derzeit nur folgendes sagen: wenn der HC-Wert<68 mg ist, muss zwangsläufig der darin enthaltene NMHC-Wert ebenfalls unter 68 mg liegen. MFG
18. Februar 200818 J. bin ich froh, daß es hier in österreich steuertechnisch noch wurscht ist, welche Euro Norm der Wagen erfüllt oder nicht. Autos, die die aktuell gültige Norm überschreiten dürfen einfach nicht mehr neu zugelassen werden. thats all. Steuertechnisch ist einzig relevant, ob ein Benziner einen Kat hat (weißes Pickerl) oder nicht (grünes Pickerl). diesel bekommen alle ein weißes Pickerl. (Grün ist in der Steuer etwas teurer als Weiß.)
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