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Geschrieben

Jo-eff ich bin voll auf deiner Seite, die Gleichberechtigung ist leider Weltweit ein riesen Problem, man muss Geld haben, viel Geld um sich was erlauben zu dürfen, für Promis gibt es Sondersteuern, für Staatsangestellte wie Diplomaten herschen auch gaaaanz andere Gesetze, der Mensch wird abhängig gemacht, danach ist er ein Sklave...

Geschrieben

Hallo

Kann sich hier wer vorstellen das SEIN KONTO gesperrt wird weil MAN zufällig denselben Namen eines anderen und persönlich völlig fremden 'Schuldners des Landes' trägt???

Glaubt ihr nicht???Mir selbst schon ohne eigenes Zutun passiert!!!

Woher mag das wohl kommen???...

...und viel Spass bei den damit verbundenen Mühen das Konto freizukriegen und den sonstigen Unannehmlichkeiten...

Denkt wirklich mal drüber nach!

Aber 'schön',wenn man 'sich' diesen Staat 'ignorieren/leisten' kann.

Gratuliere.

IxEmmer

Gast Thorsten Czub
Geschrieben

gestern im TV (Frontal) haben sie gebracht das unsere MDBs bestechungsgelder annehmen können ohne mit einer Strafe (wie z.B. bei Beamten üblich) rechnen zu müssen da sie (die MDB) das entsprechende Gesetzesvorhaben der EU das sie schon anerkannt haben im Bundestag aber noch nicht verabschiedet haben ! Fast alle Länder haben das, u.a. auch Entwicklungsländer wie Zimbabwe oder andere Käseländer. Nur wir nicht. Und das nicht ohne Grund. In Deutschland schmiert es sich politisch ja sehr gut. Wenn das auf einmal strafbar wäre, wo kämen wir da hin. Am Ende würde noch ein Politiker wegen Bestechlichkeit bestraft, daher wird das Gesetz besser erst gar nicht beschlossen.

Hier der Beitrag:

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/21/0,1872,5249685,00.html

Manche sind eben gleicher als andere.

Geschrieben
Hallo

Kann sich hier wer vorstellen das SEIN KONTO gesperrt wird weil MAN zufällig denselben Namen eines anderen und persönlich völlig fremden 'Schuldners des Landes' trägt???

IxEmmer

Ja, kann ich mir vorstellen, ist mir Jahren mal passiert. Ein Bauer in meiner Gegend hatte Agrardiesel verhökert und der Zoll hat zugeschlagen.

Der Name war ähnlich, er hat nur ein "H" im Namen, das Dumme war, daß wir bei der gleichen Bank waren.

Die Angelegenheit war aber mit zwei Telefonaten geklärt, also kein Grund zur Aufregung. Fehler passieren zwangsläufig.

Geschrieben
Bevor hier noch mehr "schreien" und viele Phrasen und gefährliches Halbwissen folgt; die Rechtssprechung hat sich bereits geäußert: http://www.meisen.info/kraftfahrzeugzulassung-nur-gegen-lastschrift-einzugsermachtigung-202/

Ach ja, die Instanz war bereits das OVG dh. die nächste Instanz wäre das BVerwG. Inwieweit gegen das Urteil Revision eingelegt wurde, ist mir nicht bekannt. Aber ich denke auch, dass eine Revision keinen Erfolg haben wird - zu klar ist die Sach-und Rechtslage. Man könnte es natürlich noch beim Europäischen Gerichtshof versuchen ;-)

Dem Text ist allerdings zu entnehmen, dass es sich um ein Urteil bezüglich einer Einzugsermächtigung bei einem vorhandenen Girokonto handelt. Daraus läßt sich nicht folgern, dass gleiches auch bei einem Autofahrer ohne Girokonto gilt.....

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