17. März 200719 J. Gilt die Regelung, dass längere Zeit stillgelegte Fzg. nur noch zur HU müssen statt einer Vollabnahme nur für Fzg., die ab 03/07 (seit da greift doch die Neuregelung?) stillgelegt werden oder schon für Fzg. die davor stillgelegt wurden? Außerdem würde mich Interessieren ob die Regelung für PKW, Anhänger, Motorräder, Wohnmobile und LKW gleich ist? EDIT/ Frage 1 ist damit http://www.carsfromitaly.info/thread.php?threadid=31856&hilight=stillgelegt ja so ziemlich beantwortet, würde mich noch Frage 2 interessieren.
17. März 200719 J. Neuer TüV und AU sind erforderlich, auch rückwirkend auf Fahrzeuge die länger als 18 Monate abgemeldet waren, ich habs erlebt!
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