25. März 200719 J. Hi, ich würde gerne für einen Freund wissen, ob er ein paar Wochen mit ausgelöstem und rausgeschnittenem Airbag fahren kann. Ich meine, das ist ja sicherheitsrelevante Austattung, darf man das ? Oder ist das quasi "ohne ABE" und damit richtig übel ? Der Beifahrerbag ist auch hochgegangen, wenn man nur den Fahrerbag kauft, wie sähe das aus ? Danke ! Carsten ... mein Y3 hat keine Airbags, da war Citroen 1992 noch Jahre von wech :-)
25. März 200719 J. wüßte nicht das das pflicht ist? 100% weiß ich das auch nicht aber ich denke nicht das das ausgetauscht werden muss
25. März 200719 J. Hallo, Anfrage bei meinem Kfz- Sachverständigen läuft, wenn die Antwort da ist werde ich sie hier einstellen. Gruß Ludger
25. März 200719 J. Hallo Carsten, wenn der Wagen mit Airbag hergestellt und auch so versichert ist sollte er auch da sein und funktionieren. Sonst droht bei Unfall und Personenschaden(egal, ob der Airbag etwas verhindert hätte oder nicht ) , Versicherungsausfall. Das mit der Betriebserlaubnis weiß ich leider auch nicht. Gruß Herbert
25. März 200719 J. Ohne ist nicht, der Airbag ist Teil der ABE des Fahrzeugs. Zumindest sollte man damit nicht unbedingt auffallen Die Dinger gibts aber eh auf fast jedem Schrottplatz vergleichsweise günstig, da macht es einfach keinen Sinn ohne zu fahren. Bei dem Beifahrerairbag dürfte das keine Rolle spielen. PS: Du könntest über starre 6 Punkt-Gurte und Vollschalensitze nachdenken, dann gehts meist auch ohne Airbag
26. März 200719 J. Ein Luftsack ist ein sicherheitsrelevantes Bauteil, und die sind bekanntlich bei Beschädigung umgehend zu ersetzen.
26. März 200719 J. Wie schon einige gesagt haben, erlischt beim Fahren ohne Airbags ( wenn der wagen mit airbags verkauft worden ist) dann die Betriebserlaubniss. Durfte die erfahrung mit meinem 97er Peugeot 106 Rally machen, das es nicht so leicht ist die Arbags ausgetragen zu bekommen( zwecks Motorsport ) Nur den Fahrerairbag zu erstetzen ohne Beifahrerairbag wird nicht klappen, da das system zusammenhängt. Das Steuergerät erkennt einen Fehler und löst den Fahrerairbag bei einem erneuten unfall nicht aus, außerdem leuchtet munter die kontrollleuchte. gruß renesis01
26. März 200719 J. Mal grundsätzlich hier noch der Hinweis, dass Arbeiten am Airbag nicht erlaubt sind, da hierfür ein Sprengstoffschein benötigt wird. Ebenso ist der Versand mit der Post nicht erlaubt, da es sich um ein Bauteil, welches unter das Sprengstoffgesetz fällt, handelt. ... nur so informativ Grüße Alex
26. März 200719 J. Hi Carsten ich hoffe du fragst nich wegen Deinem neuen Sternwagen nach den Luftbeuteln? Denn dann müsste ich Dir leider mitteilen dass der Wagen mit dem Sternchen drauf und ausgelöstem Sicherheitssystem(Airbages gezündet,Rückhaltesysteme ausgelöst) fast einem Totalschaden gleich kommt egal wie groß der aüssere Schaden auch sein mag. Wagen neuerem Datums mit dürfen wegen Ihrer komlitierten Systeme nur noch in Fachwerkstätten repariert werden und dass hat einfach den Grund dass der begnadete Hobbyschrauber gar nicht in der Lage ist alle vorhandenen Systeme zu überprüfen. Deshalb sind "Neue" Wagen mit ausgelösten Airbags auch für die Nutzung in Deutschland wegen der Instandsetzungsarbeiten (Kosten) nicht mehr rentabel. Die Crashsysteme in neuen Autos sind vernetzt und sollten im Fall eines Unfalls komplett ersetzt werden.
26. März 200719 J. Hi Carsten ich hoffe du fragst nich wegen Deinem neuen Sternwagen nach den Luftbeuteln?Denn dann müsste ich Dir leider mitteilen dass der Wagen mit dem Sternchen drauf und ausgelöstem Sicherheitssystem(Airbages gezündet,Rückhaltesysteme ausgelöst) fast einem Totalschaden gleich kommt egal wie groß der aüssere Schaden auch sein mag. Wagen neuerem Datums mit dürfen wegen Ihrer komlitierten Systeme nur noch in Fachwerkstätten repariert werden und dass hat einfach den Grund dass der begnadete Hobbyschrauber gar nicht in der Lage ist alle vorhandenen Systeme zu überprüfen. Deshalb sind "Neue" Wagen mit ausgelösten Airbags auch für die Nutzung in Deutschland wegen der Instandsetzungsarbeiten (Kosten) nicht mehr rentabel. Die Crashsysteme in neuen Autos sind vernetzt und sollten im Fall eines Unfalls komplett ersetzt werden. Hallo Carsten, genau so sagt es auch mein Sachverständiger, auch die teilweise Erneuerung (nur den Fahrerairbag) ist aus o.g. Gründen nicht möglich/zulässig! Gruß Ludger
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