5. November 201510 J. Ich muß 3 volle Arbeitstage planen. Und zwar ohne Störungen. Sonst dauert es länger. Wir arbeiten auch meist zu zweit. Daraus ergibt sich der Zeitunterschied.
5. November 201510 J. Eines meiner Highlights war eine Mercedes E-Klasse aus den 90ern mit einem 2.3 L Motor. Ich hatte einige Zeit vorher mit einem Kollegen zusammen seinen Wagen (gleiches Modell, gleiche Gasanlage) auf Gas umgebaut. Es war nicht die erste Gasanlage dieses Kollegen und nach seiner Aussage lief noch keine so gut wie unsere selbst eingebaute Anlage. Ich wußte also, dass diese Anlage in diesem Wagen gut laufen kann. Also, alles resettet, eine komplett neue Einstellung gemacht. Zustand vorher: Auto lief richtig schlecht, sehr schlechte Beschleunigung und ein Verbrauch von ca. 16 L. Zustand nachher: Auto zieht ordentlich und der Verbrauch ist um ca. 4 L gesunken.
6. November 201510 J. Ich kenne das nur so, daß alternativ der TÜV bzw. im Osten die Dekra den Einbau abnehmen muß, quasi als Ersatz der Bescheinigung der zertifizierten Werkstatt. Das heißt, das der ordnungsgemäße Selbsteinbau von TÜV, Dekra oder dem authorisierten Betrieb bescheinigt werden muß, damit die Gasanlage eingetragen werden kann. Du hast schon recht. Nur gibt es das Märchen von Einbaubescheinigungen, so zu verstehen das Fachbetrieb XY bestätigt den Einbau gemacht zu haben. und das ist halt so nicht richtig. 1. Der Einbau muß nur nach den Vorschriften erfolgt sein. 2. Dann macht entweder der befähigte Betrieb oder TÜV/DEKRA/GTÜ/KÜS...eine GSP( Gassystemeinbauprüfung) 3. Dann erfolgt beim (im Westen)TÜV/(im Osten Dekra) die Abnahme nach 19.2/21...bei Selbstumrüstungen bietet es sich natürlich an das sie die GSP in einem Abwasch mitmachen. Dann gibt es noch den Einzelfall der Anlagen die nach ECE R115 genehmigt sind. Diese brauchen nur eine GSP und man kann zur Zulassungsstelle gehen und seine Papiere ändern lassen. Dies sind Anlagen die absolut Fahrzeugspezifisch sind. In den Teilegutachten steht dann: Für Fahrzeuge Hersteller XY, Typ, XY...und was sonst noch alles. Das gab es zum Beispiel eine zeitlang bei Opel oder bei Citroen mit den Teleflex Anlagen. Da haben das dann oft die Vetragshändler selber eingebaut. Hier kann dann der Einbaubetrieb, meistens sind diese GSP befähigt, die "abnahme" quasi selber machen. In diesem Bereich wurde allerdings sehr viel Schindluder getrieben: Die Werkstätten haben einfach eine Anlage die eine Einzelgenehmigung erfordert, nach ECE R115 "abgenommen". Das stand dann auch im Fahrzeugschein: Mit Autogasanlage Herst. XY nach ECE R115 XXXX. Bei einem 210er mit z.B. Prinsanlage ist das relativ unwahrscheinlich viele Grüße Janbo Bearbeitet (6. November 201510 J. von JanBo.Sattler)
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