1. Juni 200719 J. jaaa, sorry, ich hoffe, Ihr seht mir diese Frage nach, die hier eigentlich gar nichts verloren hat; aber ich schätze den hier vorhandenen Sachverstand in allen Lebenslagen :-) Mein Finanzamt hat in meiner letzten Steuererklärung beim ersten Anlauf einen Fehler gehabt - Entfernungspauschale wegen Sammelbeförderung nicht anerkannt; Einspruch...... stattgegeben..... neuer Bescheid. Im ersten, in dem die Fahrtkosten nicht anerkannt waren, wurde der Arbeitnehmerpauschbetrag 920,00 EUR vom zu versteuernden EK abgezogen, im zweiten, korrigierten, wurden knapp 1400 Euro Fahrtkosten abgezogen, dafür der Pauschbetrag nicht mehr. Ist das so richtig ? Weiß das jemand so richtig fundiert ? Dann.....Danke !
1. Juni 200719 J. Meiner Meinung nach steckt die Entfernungspauschale in den 1400€ mit drin. Alles, was über die 920€ hinausgeht, muß halt nachgewiesen werden. Den "Tatbestand" der Sammelbeförderung dürfte es doch eigentlich gar nicht mehr geben, darf doch jeder Einzelne die Fahrt für sich selbst absetzen, egal mit wieviel Mann im Auto (oder gar Bus-Jumper ) man sich die Fahrt teilt.
1. Juni 200719 J. Hallo Chris, der Pauschbetrag von 920 Euro wird mindestens angesetzt, also immer. Wenn Du höhere Werbungskosten hast, gelten diese. Aber dann NICHT zusätzlich die 920 Euro. Doppelt gibt´s nicht. Was dein FA gemacht hat, erklärt sich so nicht, wahrscheinlich hattest du nicht an allen Arbeitstagen im Jahr die Sammelbeförderung. Oder überhaupt nicht ?? Dann wäre der letzte Bescheid auf jeden Fall richtig. @Martin: Doch, die Sammelbeförderung gibt es noch. Das sind Fahrten, die der Arbeitgeber bezahlt. Es gibt dazu dann einen Vermerk auf der Lohnsteuerbescheinigung. Damit hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf die Entfernungspauschale, denn er hat ja auch keine Aufwendungen. Ausnahmsweise mal ein Anflug von Logik im deutschen ESt-Recht. Gruß Torsten
2. Juni 200719 J. Kompliment TorstenX1, ist alles richtig. Chrissodha - hast Du auch noch bei den WK den Pauschbetrag für die Kontoführung (15 EUR) angesetzt, für die Reinigung der Arbeitskleidung 100 EUR pauschal, für die Steuerberatung 30 EUR? Wenn Du tatsächlich Arbeitskleidung trägst, dann kannst Du sogar die einzelnen Waschmaschinenladungen hierfür geltend machen - kann sich rentieren. Übrigens sind noch immer Verfahren wegen der uneingeschränkten Anerkennung der Rentenbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten und soweit ich weiß auch noch wegen dem Solidaritätszuschlag anhängig. Um hier dabei zu sein, ist ein Einspruch mit Antrag auf Ruhen des Verfahrens erforderlich. Es gab auch ein Urteil swegen des Abzugs der Krankenversicherungsbeiträge von privatversicherten mit Kindern. Das habe ich aber gerade nicht im Kopf, welche Möglichkeiten sich daraus ergeben. Also viel Spaß ;-)
2. Juni 200719 J. Es gab auch ein Urteil swegen des Abzugs der Krankenversicherungsbeiträge von privatversicherten mit Kindern. Das habe ich aber gerade nicht im Kopf, welche Möglichkeiten sich daraus ergeben.Also viel Spaß ;-) Analog die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung-eventuell meinst du die Anrechung auf den Jahresgrenzwert der Einkünfte und Bezüge von Kindern im Zusammenhang mit §32 EStG (Bezug von Kindergeld bei Kindern über 18) ? Das ist inzwischen entschieden, zwar noch nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht, wird aber bereits angewendet. Spannend wird es auch mit dem Wegfall der Entfernungpauschale ab Veranlagungszeitraum 2006, da ist einiges im Gange und mir scheint es nicht sehr sicher, dass unser Gesetzgeber damit mittelfristig durchkommt. Ups - falsches Forum !!
2. Juni 200719 J. Das mit den Kindern kann gut sein. Bist wohl auch vom Fach. Das mit der Entfernungspauschale ist doch erst ab 2007 - wenn ich nicht falsch liege. Aber es sieht tatsächlich danach aus, dass sich der Gesetzgeber nicht durchsetzen kann. Habe irgendwo gelesen, dass die schon beim Gesetzgebungsverfahren davon ausgegangen sind, dass ihre Idee vermutlich verfassungswidrig ist. Habe die Tage gelesen, dass der EUGH ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutland eingeleitet hat. Geht um die Umsatzsteuer auf die Grundstücksentnahme (Seeling). Sieht stark danach aus, dass dieser Vorgang frei bleiben wird. Wirklich falsches Forum - aber wo ist das richtige für diese Themen? - Gruß Rodion
2. Juni 200719 J. Das mit den Kindern kann gut sein. Bist wohl auch vom Fach.Das mit der Entfernungspauschale ist doch erst ab 2007 - wenn ich nicht falsch liege. Aber es sieht tatsächlich danach aus, dass sich der Gesetzgeber nicht durchsetzen kann. Habe irgendwo gelesen, dass die schon beim Gesetzgebungsverfahren davon ausgegangen sind, dass ihre Idee vermutlich verfassungswidrig ist. Habe die Tage gelesen, dass der EUGH ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutland eingeleitet hat. Geht um die Umsatzsteuer auf die Grundstücksentnahme (Seeling). Sieht stark danach aus, dass dieser Vorgang frei bleiben wird. Wirklich falsches Forum - aber wo ist das richtige für diese Themen? - Gruß Rodion Hast natürlich Recht, ich meinte bei der Entfernungspauschale 2007. Vom Fach bin ich nur eingeschränkt, lediglich Kindergeld ist eines meiner beruflichen Themen. Aber das setzt natürlich ein bißchen Kenntnis des EStG voraus . Ansonsten wär ich ausgerechnet wegen dem Steuerrecht dereinst fast von der Uni geflogen. Foren zum Thema Steuerrecht sind durchaus vorhanden, sie interessieren mich aber nicht gerade. Wenn ich was recherchieren muß, bediene ich mich direkt der Internetpräsenz des Bundeszentralamtes für Steuern, des BFH etc. - Und Spaß kann man doch eher z. B. hier haben ! Viele Grüße Torsten
3. Juni 200719 J. Ersteller Danke allerseits; das wollte ich vor Allem wissen: 'Wenn Du höhere Werbungskosten hast, gelten diese. Aber dann NICHT zusätzlich die 920 Euro. Doppelt gibt´s nicht. ' Damitt ist ja dann auch der Wegfall der Entfernungspauschale - auch ich schätze nach aktueller Informationslage daß das keinen Bestand haben wird - halb so wild.....mal egoistisch gesehen..
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