10. Juni 200719 J. Hi, auch wenn das nicht ganz hierhin gehört, aber das allwissende Forum weiß bestimmt Rat : Wenn bei einem Wohnwagen (also Anhänger) nur noch eine Kopie des Briefes vorhanden ist, brauche ich dann auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA? Oder gehe ich mit der Kopie zu TÜV (braucht Vollabnahme) und Zulassungsstelle und lasse einen neuen Brief ausstellen? Danke und Gruss, Eike
10. Juni 200719 J. Hi Eike, das Original ist als Besitznachweis erforderlich, ich hab´ Dir dazu eine PN geschrieben. Gruss Thomas
10. Juni 200719 J. Ersteller Hallo Thomas, danke schon mal. Ich habe dir auch noch eine PN geschickt... E.
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