12. Juni 200719 J. Hallo, weil wir auf der Suche nach einem Transporterchen mit AHK sind, wäre es ja geschickt, bei der Stamm-Marke zu bleiben. Nun, ab und zu ziehen wir einen Pferdehänger mit etwa 1,7 Tonnen Ges.gewicht. Nun zur Frage: Was darf denn der Jumpy ziehen? Gibt es Unterschiede bei der AHK-Zuglast? ... und Hat jemand Erfahrungen bez. der Zuverlässigkeit des Jumpy (mit dem bewährten 109 PS HDI)? Danke für die Infos... Euer Alex
12. Juni 200719 J. Meine Schwester fährt den Jumpy mit demselben Motor. Bisher gab's keine Klagen. Zur Anhängelast weiß ich nur, daß sie wegen der Anhängelast meinen XM nicht ziehen wollte, weil der alleine schon 1440kg wiegt, dazu noch der Hänger (mind. 500kg)... 1940kg darf er also nicht, mehr kann ich Dir leider nicht dazu sagen.
12. Juni 200719 J. Also, wir ham ja auch Pferde und nen Pferdehänger mit 2ooo Kg zul. Gesamtgewicht. Alledings wiegt der Hänger leer 500 kg und ein richtig großes schweres Pferd auch 500 kg, Heisst wenn du 2 Große Pferde im Hänger transportierst wären das 1500 kg (wobei wie gesag t GROßE Pferde z.B. Zweibrücker Hengst) normales Pferdegewicht 350 - 400 kg. Und das Standartpferdehängergewicht beläuft sich auf 500 kg (+- 100 kg). Grüße
12. Juni 200719 J. Bei Problemen mit der grünen Trachtengruppe zählt immer das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, das unterhalb oder gleich der zulässigen Anhängelast sein muß.
12. Juni 200719 J. Bei Problemen mit der grünen Trachtengruppe zählt immer das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, das unterhalb oder gleich der zulässigen Anhängelast sein muß. Stimmt nicht. Vergleiche §42 StVZO: ------------------------ §42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen (1) Die gezogene Anhängelast darf bei 1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht, 2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts, 3. Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 darf nur 50 vom Hundert der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen. -------------------------
13. Juni 200719 J. Ersteller Hallo, erstmal danke für die Infos... Nur die eigentliche Frage ist ja noch nicht geklärt... Unser Pferdehänger wiegt 720 kg (kommt aus Frankreich von Jean-Luc Fautras, Top-Teil). Das Gewicht eines Quarter Horses liegt zwischen 400 kg und 500 kg, somit kommen wir auf etwa 1.7 to. Nun nochmal, wieviel darf denn der Jumpy (nicht der neue, der darf 2 to.) so um Bj. 1999 ziehen??? Grüße Alex
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