25. Juni 200719 J. Moin! Ich hab ja meine Kupplung inzwischen angebaut. Jetzt habe ich in mehrerlei Beziehungen Widersprüchleiches.. 1. Elektrik: Muss man eine "Anzeige" haben, die eine Defekte Blinkerbirne am Hänger anzeigt? Weil: Ich hab extra ein AHK-Blinkrelais gekauft, das hat 4 statt 3 Pins. Der 4te Pin "Blinkt mit" wenn der Hänger NICHT angesteckt ist. Was mit Hänger passiert konnte ich mangels Hänger noch nicht testen... Hört der auf zu Blinken, wenn der Hänger dran ist? 2. MUSS oder KANN ich die Nebelschlussleuchte anschliessen? Falls "MUSS" - wo komme ich geschickt an die Leitung ran? 3. Muss ich eine AHK eintagen lassen und/oder vom TÜV abnehmen lassen? Ich meine, nicht. Trtzdem kann ich mir selbst nicht so recht glauben... Als Denkanstoss hierzu: http://www.krambox.de/media/1/20041130-ec94-20.pdf http://www.mvg-ahk.de/seiten_de/faq_ahk_sub01.html edit: Eben bei Wikipedia gelesen: Eintragungsfrei nur, wenn EU-Zulassung zur Kupplung vorhanden (also, wenn die Zulassungsnummer mit "e" beginnt - muss ich gleich mal nachsehen...
25. Juni 200719 J. Ersteller ... bischen kurz, dein Statement... eine Begründung hätte ich schon gerne.
25. Juni 200719 J. Es ist halt vorgeschrieben (soweit ich weiß), frag doch einfach mal beim TÜV nach!
25. Juni 200719 J. Bei AHK´s mit EG Betriebserlaubnis (gekennzeichnet durch das besagte *e* in der Prüfnummer) entfällt die Eintragung in die Papiere, die Anbauanleitung ist mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen....so zumindestens die Aussage meines TÜVlers. Gruss Thomas
25. Juni 200719 J. Bei AHK´s mit EG Betriebserlaubnis (gekennzeichnet durch das besagte *e* in der Prüfnummer) entfällt die Eintragung in die Papiere, die Anbauanleitung ist mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen....so zumindestens die Aussage meines TÜVlers. Das ist richtig.
25. Juni 200719 J. Bei AHK´s mit EG Betriebserlaubnis (gekennzeichnet durch das besagte *e* in der Prüfnummer) entfällt die Eintragung in die Papiere, die Anbauanleitung ist mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen....so zumindestens die Aussage meines TÜVlers. Das ist richtig. Stopp! Das ist nicht ganz richtig. Meine AHK für einen Y4 hat das *e* in der Prüfnummer und muss trotzdem eingetragen werden. Ob eingetragen werden muss oder nicht, geht aus der Einbauanleitung hervor. Steht dort, dass die Kupplung eingetragen werden muss, so ist das auch zu machen. Hier ein Beispiel: http://www.citdoks.de/Bilder/ahk/ahk_xm_lim2.pdf
25. Juni 200719 J. mein Kentnisstand ist auch, daß sie nicht eingetragen werden muss, wenn ein EU prüfzeichen drauf ist (oder wie immer man das e nennt...) Liveauskunft des TÜV vor zwei Jahren; Hatte damals extra am Vorabend noch die Blinkontrolleuchte eingbaut, nur, damit mir der Prüfer dann saget das interessiere ihn alles nicht; e und gut..... damit zu Deiner Frage 1 - wenn kein Hänger angeschlossen ist darf der 4. Pin nur einmal Strom bekommen, dann nimmer; Erst wenn ein Verbraucher hnten angeschlossen ist, darf der mit dem Blinktakt weiterhin Strom bekommen. Aber frag mich nicht, wozu das gut sein soll :-)
25. Juni 200719 J. Nochmals mit Prüfzeichen muß, nichts eingetragen werden. Bau regelmäßig AHK´s ein.
25. Juni 200719 J. Ersteller Ich hab jetzt nachgeschaut. Ich hab leider kein "e". Also ab zum TÜV Weiterhin habe ich das mit dem Relais nicht verstanden. Woher soll das Relais wissen, ob ein Hänger dran ist, oder nicht? Ich hab eine 7-polige Buchse (neu) gekauft. Da sind keine Schalter oder sowas dran. Einfach 7 Kontakte. Ich hab alle Pole entsprechend der Belegung an die Rücklichter angeschlossen (sogar sauber mit zusätzlichen orginal-Steckern). "Übrig" ist jetzt nur der Pol für die NSL und der 4te pin am Relais. Der blinkt mit, solange der Blinker an ist...
25. Juni 200719 J. Das Relais weiss aufgrund des fliessenden Stromes, wieviel Funzeln da blinken. Blinken 3 x 21 W = 63 W (Seite + Vorn + Hinten) (63 W / 12 V = 5,25 A) , blinkt der 4te Pin nicht mit, Blinken mehr als 63 W (zum Bleistift mit Anhänger, oder bei Warnblink), blinkt der Pin 4 mit. So einfach is Tennis.
25. Juni 200719 J. Ersteller Das heisst also für mich, dass das Relais (oder sonstwas) defekt ist? Weil bei mir blinken (ohne Hänger) 3 Birnen und der 4te Pin blinkt mit, obwohl es es nicht sollte?
25. Juni 200719 J. Hmmm...21 Watt für ´nen Seitenblinker scheinen mir etwas sehr viel, das dürfte schon zur *Erkennung* der dritten Leuchte sprich die des Anhängers reichen. Gehören da nicht normalerweise 5 Watt oder so rein ? Gruss Thomas
25. Juni 200719 J. Ich teste ja auch gerade...: Also, bei mir blinkt die Zusatz-LED ohne Hänger nur ganz schwach, wenn Hänger dran ganz doll. Wenn ich jetzt am Hänger eine Leuchte abnähme warscheinlich wieder nur schwach... Die NSL "muss" m.W. mit dem Schalter in der Dose unterbrochen werden. Sonst blendet es wohl auch arg rot im Rückspiegel. Ich meine aber, man könnte die NSL ja auch einfach auslassen... Wenn deine AHK ein e-4 Prüfzeichen hat ist sie eintragungsfrei, die Einbauanleitung (oder ein Teil derselben) stellt dann die ABE dar, muss also immer mitgeführt werden. So Auskunft des Herstellers meiner AHK, Bosal. Das Kabel für die NSL "soll" an einem braunen Stecker über der rechten Rückleuchte liegen... Ich hab das irgendwie nicht hinbekommen, obwohl wenn jener braune Stecker abgezogen ist, die NSL tatsächlich aus ist.... Bin ich zu doof? Gruss, E.
25. Juni 200719 J. Bei AHK´s mit EG Betriebserlaubnis (gekennzeichnet durch das besagte *e* in der Prüfnummer) entfällt die Eintragung in die Papiere, die Anbauanleitung ist mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen....so zumindestens die Aussage meines TÜVlers.Gruss Thomas genau so isses
11. Juli 200719 J. Ersteller So, jetzt mein kleiner "Abschlussbericht". Ich war gestern beim TÜV und hab die Kupplung abnehmen lassen. Die Ernüchterung: Die Kupplung trägt 1750 kg, der V6 könnte 1800 kg, also muss ich das bei der Zulassungsstelle eintragen lassen - son' Mist. Wieder Geld weg. Wegen 50 kg Differenz! Ansonsten gilt, was oben schon geschrieben wurde: e-Nummer -> keine Eintragung nötig. Wenn ich das vorher gewusst hätte... Zum Thema Elektrik: -NSL muss man nicht anschliessen, dann braucht man auch nichts durchzuschleifen und man braucht keinen Schalter in der Dose. -Bei dem Relais mit dem zusätzlichen 4ten Pin muss man einfach zwischen diesen und Masse ein Lämpchen hängen. Dieses blinkt mit wenn man die Warnblinkanlage einschaltet oder wenn bei angeschlossenem Hänger die Blinkerbirne hin ist. Ich hab übrigens für dieses zusätzliche Lämpchen jenes benutzt, das normalerweise "Wasser im Dieselfilter" anzeigt. Ich hab die Originalfassung gelassen, die Kontakte auf der Platine abgetrennt, 2 Käbelchen drangelötet, eins an Masse, eins an Relais, einen kleinen Stecker dazwischen für leichteren Ausbau und - mit etwas Fantasie - sieht das Symbol aus, wie ein Einachs-Pfertdetransport-Hänger
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