4. Juli 200719 J. Hallo, hb mal ne Frage zum Kurzzeitkennzeichen. Kann ich das nur bei dem Straßenverkehrsamt bekommen wo ich auch wohne, oder kann ich das auch bei jedem beliebigen anderen Straßenverkehrsamt machen. Doppelkarte oder wie das Ding jetzt heißt von meiner Versicherung hab ich natürlich. Es geht mir darum das wenn ich aus dem Urlaub(in D) einen Wagen überführen möchte, ob das dann ohne Probleme möglich ist.
4. Juli 200719 J. MOin! Bekommst du bei jeder beliebigen Zulassungsstelle. Mitbringen musst du den FZG-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil I) und die Doppelkarte für Kurzzeitkennzeichen. Grüße anfichtn
4. Juli 200719 J. OK... Kann sich in den letzten 3 Jahren geändert haben. ich habs damals noch gebraucht.... Grüße anfichtn
4. Juli 200719 J. Macht ja sonst keinen Sinn. Man braucht die Kennzeichen ja meisst für Fahrzeuge, die man überführen will, weil man sie gekauft hat, oder eben erst kaufen will. Wenn man das Fahrzeug "am enderen Ende der Welt" abholt, dann hat man logischerweise die Papiere noch nicht...
5. Juli 200719 J. Ersteller Danke für die Auskünfte :-) Das mit dem Brief kenn ich auch nicht und wäre wirklich unlogisch.
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