8. Juli 200719 J. Was ist für den HY , der sich ab und zu bewegen soll günstiger H Kennzeichen oder LKW Zulassung ? Gruss Michael
9. Juli 200719 J. Meines Wissens nach kannst du inzwischen auch für einen LKW eine H-Zulassung bekommen. (laut Aussage meines DEKRA-Ing.) Ich hoffe, dass ich hier keine Falschaussage treffe, wird sich rausstellen, wenn ich meinen das erste Mal vorfahr! Gruß>> Die Topfgucker Dieter
9. Juli 200719 J. Das ist richtig, aber es bringt nichts, denn ein H-LKW kostet 191,- Steuer und ein HY als LKW mit 1to Nutzlast kostet knapp 150,- Steuer. Es bringt höchstens etwas, wenn man nur noch mit H-Autos in die Umweltzonen fahren darf, aber das steht ja noch in den Sternen. Viele Grüße! Martin
9. Juli 200719 J. H-Zulassung für LKW war nie ein Problem, da nur zwischen Kraftrad und anderen Kfz unterschieden wird, das gilt übrigens auch für die rote Oldtimer(Sammler)Nummer. Die rote Nummer ist halt für die Verwendung des Fahrzeuges sehr beschränkt, sie wird sich wegen der Nutzungsbeschränkung für ein einzelnes Fahrzeug nicht rentieren. Finanziell interessanter ist bei der Zulassung unserer Autos der Versicherungsbeitrag. Hier gibt es massive Unterschiede, sowohl im Beitrag, als auch in den Versicherungsleistungen. Viele Grüße Hermann
10. Juli 200719 J. Jou, stimmt alles. Hatte seinerzeit einen der ersten LKW mit H-Zulassung in Aachen. Mercedes-Benz, 9,1 t, knapp 6 Liter Hubraum, Diesel selbstverständlich. Da hat sich das Finanzamt richtig gefreut! 191 Euro waren da ein Klacks. Beim HY macht`s im Grunde bezüglich der Steuer wenig Sinn. Und für die Versicherung? Für die Zulassung als H-Fahrzeugs braucht man ein Alltagsfahrzeug, man braucht eine Garage und man darf damit i.d. Regel keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte zurücklegen - so steht es jedenfalls in meinem Vertrag. Damit will die Versicherung (W*rttembergische) ausschließen, dass der Oldtimer im Alltagsbetrieb eingesetzt wird. Ob die das kontrollieren können??? Teilkasko oder Vollkasko werden nach Fahrzeugwert berechnet und deshalb ist ggf. ein Kurzgutachten erforderlich. Übrigens liegen H-Fahrzeuge bei Teil- und Vollkasko nicht sehr weit voneinander entfernt! Mein HY ist noch nicht zugelassen (heul!) und deshalb habe ich noch keine Ahnung, wie sich die Prämie im Hinblick zur Alltagszulassung unterscheidet. Bei der W*rttembergischen gibt's im www aber einen Rechner nach Fahrzeugwert. LG, B.
10. Juli 200719 J. da dein ü anscheinend kaputt ist:üü. oder hat das einen grund, dass namen von versicherungen oder auch von ebay hier immer mit irgendwelchen platzhaltern geschrieben werden??? ich finds irgendwie albern....
11. Juli 200719 J. ...es könnte sein, dass die betreffende Firma mit ihrer Namensnennung nicht einverstanden ist. Und da das hier alles öffentlich ist, ist es weniger Aufwand, einen Platzhalter einzufügen, als sich hinterher mit irgendwelchen Rechtsabteilungen zu zanken. Das ist albern - stimmt. Aber so isses halt. LG, B.
11. Juli 200719 J. Hy Gemeinde, die Nutzungsbeschränkung (nicht für Weg zur Arbeit..) habe ich in meinem H-Vertrag (ID 19, `64) NICHT, sehrwohl will die Mannh*imer (:-))) ) ein Alltagsfahrzeug nahgewiesen haben. Andere Versicherungen (z. B. Z*richer) legen da KEINEN Wert drauf. Da kann genaues Forschen durchaus sinnvoll sein !
11. Juli 200719 J. das mit dem Alltagsfahrzeug ist ja auch kompletter Humbug. Ich z.B. BRAUCHE gar kein Auto und schon gar kein Alltagsfahrzeug. Ich kann alles mit dem Rad oder zu Fuß erledigen. Die alten Kisten sind reines Hobby. MUSS ich mir dann ein Alltagsauto zulegen? Nee, besser die Versicherung wechseln ... :-)
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