9. August 200719 J. Oldtimerfreundlich sind Die hier ja nicht . Hier die Antwort auf meine Anfrage bezüglich einem gebogenen Frontkennzeichen für meinen 11er. Die Ausnahmegenehmigung aus Berlin hatte ich mitgeschickt. "Sehr geehrter Herr Jahn, die Zulassungsbehörde Hamburg wird nur Kennzeichen nach der Maßgabe der Anlage 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung absiegeln. Dies sind viereckige Schilder. Sollte dagegen das gängige Maß von 520 x 110 oder 200 x 360 nicht angebracht werden können, kann geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine kürzere Kennzeichenkombination oder für ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichenschild 255 x 130 vorliegen. Mit freundlichen Grüßen kopfschüttelnd grüßt Torsten
9. August 200719 J. Hallo Torsten, versuch es positiv zu sehen: die gebogenen Kennzeichen kriegst Du wahrscheinlich bei 95% aller Zulassungsstellen in Deutschland NICHT abgestempelt! Und über das Angebot mit dem verkürzten Kennzeichen oder dem Kleinkraftradschild würden sich in Deutschland auch einige freuen, da das auch nicht mehr überall möglich ist (auch wenn DIR das nicht weiterhilft...) Gruß Bernhard
Erstelle ein Konto, um zu kommentieren