17. August 200719 J. Lt Auskunft meiner Zulassungsstelle hat Citroën dem Kraftfahrtbundesamt die Daten der Fahrzeuge mit FAP mitgeteilt, die in den Fahrzeugpapieren noch nicht die Partikelminderungsklasse (PM) 5 eingetragen haben. Somit ist eine einzelne Umschlüsselung der Fahrzeuge nicht mehr nötig. Auch mein C5 wurde entsprechend korrigiert. Damit entfällt die "Strafsteuer", ohne daß man die Papiere ändern muß. Prima.
17. August 200719 J. Na dann habe ich mal wieder Pech gehabt, da ich vor vier Wochen alles umtragen lassen habe, denn ich hatte schon einen falschen Steuerbescheid bekommen. Die Gebühren für die Änderung beim Straßenverkehrsamt und zwei Stunden Zeitaufwand in meinem Urlaub werde ich wohl nicht erstattet bekommen. Martin
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