19. September 200718 J. Hallo. Hatte letztes Jahr bei meinem C5 HPI eine Reperatur wegen "dieseln" beim Freundlichen durchführen lassen... Jetzt finf der Wagen wieder zu "dieseln" an, und ich habe den Wagen wieder in der Werkstatt gegeben.... Die selben Teile, die man letztens Ausgetauscht hat, waren wieder defekt. Zum Glück war noch Garantie darauf. Also wurden alle Teile ausgetauscht. Als ich gefragt habe, ob auf den neuen Teile auch Garantie sei, hieß es nein, weil nur auf den alten Teile Garantie drauf seien, und die neuen Teile (die Garantie) ja sich auf den alten Teile bezieht... Nun meine Frage: "Kann das sein???"
19. September 200718 J. Ja, das kann nicht nur sein, das ist so! Eine Reparatur im Rahmen der Sachmängelhaftung verlängert nicht den Gewährleistungszeitraum! Gehen die Teile, sagen wir mal im nächsten halben Jahr, wieder kaputt, kannst Du die Geldbörse erneut öffnen. Dann beginnt aber wenigstens ein neuer Gewährleistungszeitraum......... Gruß balu1
19. September 200718 J. Ja, das kann nicht nur sein, das ist so!Eine Reparatur im Rahmen der Sachmängelhaftung verlängert nicht den Gewährleistungszeitraum! Gehen die Teile, sagen wir mal im nächsten halben Jahr, wieder kaputt, kannst Du die Geldbörse erneut öffnen. Dann beginnt aber wenigstens ein neuer Gewährleistungszeitraum......... Gruß balu1 Stimmt genau! Au revoir ACCM Matthias
20. September 200718 J. Ernsthaft ? Wenn ich eine Kaffeemaschine kaufe, bei der nach 3 Monaten die Heizplatte versagt, und ich die Büromaschine zur Instandsetzung gebe, habe ich nicht auf ein "werksmäßig" neu eingesetztes Teil (hier Heizplatte) erneute 2 Jahre Gewährleistung sondern lediglich noch 1 3/4 Jahr bis zum Ablauf der Gewährleistung des Gesamtgerätes ?
20. September 200718 J. Natürlich. Sonst käme JEDER am letzten Tag mit irgendeiner Kleinigkeit. Ich hab das bei nem Laptop mal durchgefochten: Defekt 2 Wochen vor Ende, neues Board gekriegt, 3 Monate später selber Defekt: Keine Garantie mehr. MEIN Argument: Das Teil einzeln hat wieder Garantie Hersteller Argument: Gerät an sich hat 2 Jahre, die waren erfüllt, fertig. Hersteller hat Recht, sagt Anwalt- Kunde verzichtet auf Klage: A30e ---> Mülltonne. Carsten
20. September 200718 J. Irgendwie ist das ja auch logisch. Als der Kaufvertrag geschlossen wurde, wurde garantiert, dass das Produkt eine bestimmte Zeit lang funktioniert. Wenn diese Zeit abgelaufen ist, dann greift die Garantie nicht mehr, egal, ob bzw. wie oft irgendwelche Teile daraus ersetzt wurden. Wobei bei der Garantie der Händler die Bedingungen völlig frei festlegen kann. Er könnte sogar rechtlich einwandfrei festlegen, dass die Garantie auf ein Notebook 2 Jahre läuft, jedoch sofort erlischt, sobald ein Microsoft-Produkt darauf installiert wird. Nur so als Beispiel ;-) Bei der Gewährleistung sieht es im übrigen ganz anders aus. Die Gewährleistung besagt lediglich, dass das Produkt zum Zeitpunkt der Übergabe einwandfrei war. Nicht mehr und nicht weniger. Die Beweislast liegt allerdings in den ersten 6 Monaten beim Händler, danach beim Käufer. Dadurch kommt die Gewährleistung in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf fast einer Garantie gleich, da es für den Händler schwierig ist, zu wiederlegen, dass der Defekt nicht schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Dies gilt allerdings nur bei B2C-Geschäften. Bei B2B-Geschäften gibt es keine gesetzliche Gewährleistungspflicht. Viele Grüße! Martin
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