10. Oktober 200718 J. @Blauesauto: stimmt, der sagt: "Vergiss es" Mist Das sagt der aber auch ab und zu. MfG DS
10. Oktober 200718 J. Fällt mir grade ein, wenn auch leicht anderes Thema: Wenn man seine alte Karre irgendwo abgibt, und sei es für den symbolischen Betrag von 1 EUR, auf jeden Fall einen Kaufvertrag oder einen Verbleibsnachweis verlangen. Sonst steht man als letzter Halter drin und hat keine Beweise, sollte das Auto vom Nachbesitzer abgemeldet in der Pampa entsorgt werden. Ich war schon ein paar mal froh über diese lächerlichen Dokumente, als das Ordnungsamt mir die Kosten für die Entsorgung zuvor verkaufter Autos aufbrummen wollte. Boris
10. Oktober 200718 J. @Boris: Aus diesem Grund habe ich die Autos in D immer an Händler in Inzahlungnahme gegeben inkl. Erwähnung auf dem Kaufvertrag. Es kam auch mal so ein Käufer vorbei mit Anwalt im Schlepptau wegen meines verunfallten AX (als Totalschaden qualifiziert worden...Kasko hat bezahlt minus Restwert, beim Händler habe ich mehr erhalten). Ein Mechaniker hat den AX wieder aufgebaut, aber sehr stümperhaft und dann verkauft. Der Käufer liess dann das Wägelchen checken und kam zu mir als letztem eingetragenen Halter mit Anwalt. Nach 5 Minuten waren sie wieder weg. Vertrag unter die Nase gehalten auf dem stand AX in Zahlung gegeben.... Gruss Holger
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