29. Oktober 200718 J. Hallo, ich habe letztes Jahr 195/65 WR montiert, im Schein ist aber 195/60 als Größe eingetragen (jetzt erst aufgefallen ...). Ist das etwa illegal, wie ich 'rumfahre? Muss ich eintragen lassen ? Martin
29. Oktober 200718 J. Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten. Es kann aber sein, dass in der ABE zusätzliche Reifengrößen aufgeführt sind. Und notfalls sollten sich die /65 auch eintragen lassen, sind wohl die Standardgröße für Automatikfahrzeuge.
29. Oktober 200718 J. Ersteller Danke Sigi, hatte gehofft, um die Eintragung herumzukommen (manchmal gibt's Toleranzen ...). Vielleicht billiger, alle zu tauschen (zwei haben's ohnehin nötig). Grüße, Martin
29. Oktober 200718 J. ich rate zu besonnenem Vorgehen: Lediglich die 2 verschlissenen durch Neureifen der richtigen Dimension ersetzen. Zwar ist die Dimension 195/65 formal unzulässig (immerhin 8,3% größerer Abrollumfang), doch fahrtechnisch bedeutungslos. Kurzum, auch im Falle eines natürlich nicht zu wünschenden Unfalls, sind negative Konsequenzen ausgeschlossen. Gruß Gerd
29. Oktober 200718 J. Hallo, 195/65 R 15 hat 3,2 % mehr Abrollumfang als 195/60 R 15. Das ist etwas zu viel. Ich hatte das trotzdem auf dem XM 2.0 eingetragen, der Tacho zeigte auch immer etwas zu wenig an (GPS Vergleich). Machte so 130 zu 128 km/h. Der Vorbesitzer hatte das gemacht. Die 2,1 TD haben diese Reifengröße jedoch als Standard. Irgendwie sollte es also gehen und 195/65 R 15 ist eine Standardgröße für die VW A4 Baureihe. Daher sind die recht leicht zu bekommen. Gernot
29. Oktober 200718 J. Ersteller @Gerd: ich hätte gegen achsweises Tauschen auch keine Bedenken, mit dem 2.0 ist man eher ruhiger unterwegs ... Aber ich muss in ein paar Wochen auch zur HU und solange will ich nicht warten (weiter mit Sommerpneus). @Gernot: ja, die Größe gibt's günstig an jeder Ecke. Ich werde wohl wieder zum 65-er Querschnitt greifen und das dann eintragen lassen. Vielen Dank an alle, die mir Tipps gegeben haben. Nicht alles ist gut zu googlen! Grüße, Martin
29. Oktober 200718 J. -dann montierst Du eben für den TÜV mal kurz 2 deiner Sommerreifen 195/65. Eine derartige Mischbereifung ist formal absolut zulässig, zum normalen Fahren aber natürlich nicht empfehlenswert. Kurzum, an diesem Beispiel zeigt sich gleich der Sinn/Unsinn so mancher Vorschrift und Rgelung. Gruß Gerd
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