20. November 200718 J. War die Woche beim TÜV, der Prüfer war sehr zufrieden mit dem Zustand des PKW. Also alles ohne Mängel und 2 Jahre Ruhe. Ich will hier auch keine schlafenden Hunde wecken, geht mir voll am Ars… vorbei ob die Reifen eingetragen sind oder nicht. Nun kommt die Frage: Ich hatte mir diese gebrauchten Zenderfelgen (2 für vorne und 2 für hinten) mit Bereifung 205/60/15 für den XM gekauft. Vorne die Felgen passen wegen einer Änderung der Bremse nur für XM bis Mitte Bj. 1991, danach nur mit einer Spurverbreiterung. An Unterlagen habe ich die ABE für die Felgen, für die Spurverbreiterung und einen Prüfnachtrag für die zulässige Bereifung beim XM. Ich habe vorher bei einigen Prüfern nachgefragt, Antworten gingen von eintragen ja, bis wenn ABE vorhanden, ist uns das egal. Wie sieht denn nun die gültige Regel aus???
20. November 200718 J. ABE reicht, Eintragung überflüssig. Anders ausgedrückt, in den neuen Fahrzeugpapieren wird ohnehin nur noch eine Räder - und Reifengrösse angegeben, nämlich die serienmässige.
20. November 200718 J. Ersteller Zu 003 Die genaue Bezeichnung ist: Spurverbreiterungen mit ABE / TÜV-Teilegutachten. Ist das jetzt recht so ???
21. November 200718 J. Also dürfen die Felgen nur in Verbindng mit einer Spurverbreiterung, die ABE oder ein Gutachten hat, eingebaut werden. Falls keine ABE für alle Teile vorliegt ist eine Eintragung erforderlich. Wenn die Dinger weder ABE noch Eintragung haben ---- viel Spaß im Falle eines Unfalls.
22. November 200718 J. Ersteller Zu 005 Ähh welche Dinger meinst du? Wenn es um die Felgen gehen sollte, so waren diese bis Mitte 1991 als Alufelge für den XM Serie. Es sind die Zenderfelgen welche speziell für den XM gebaut worden sind. Nur hatten diese immer die Eigenheit, sie waren nicht von vorne nach hinten oder umgekehrt kompatibel.
23. November 200718 J. Mit Dinger waren die Spurverbreiterungen gemeint. Wenn die Felgen mit der Reifengröße eine ABE haben und die "Dinger" auch dürfte alles im grünen Bereich sein und eine Eintragung ist nicht nötig.
23. November 200718 J. Hallo! Es kommt auf die ABE an! Die ABE für die Sonderfelgen Swift 2 für den BX z. B. hat folgenden Passus: Vom Fahrzeughalter ist unter Vorlage des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugvkehr über den vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs eine erneute Betriebserlaubnis für das Fahrzeug bei der Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) zu beantragen (§ 19 Abs. 2 StVZO). Es reicht also nicht, nur die ABE mitzuführen. Fehlt solch ein Passus in beiden ABE´s, reicht es diese bei einer Kontrolle vorzuzeigen. Natürlich mußt Du auf die für Deinen Wagen geeignete Felgen-/Reifenkombination achten.
23. November 200718 J. Ersteller Also klar bin ich mir auch nicht, sonst hätte ich mir diesen Fred gespart. Aber anscheinend ist keiner so ganz sicher und ich habe 20 Seiten bedrucktes Papier(amtliches ist immer gut) im Kofferraum liegen. Ich glaube nicht, dass sich jemand bei einer Kontrolle die Mühe macht und auch den Sachverstand hat diese Unterlagen einzuordnen. Es ist halt alles mühsam in deutschen Landen und ich kann doch nicht mehr wissen als der TÜV.
24. November 200718 J. Also wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich mir die 185er Reifen ohne Probleme drauf zimmern, da keiner danach fragen wird, ob die Reifen eingetragen sind oder nicht? (da keine Breitreifen oder ähnlicher Blödsinn, wird das ja nicht mal auffallen) Oder sehen das die Polizisten auf der Straße doch etwas anders? ^^ Ich suche ja noch Winterräder, aber habe in den Papieren nur die 175er eingetragen. Also muss ich nun 175er nehmen? (Bzw. sollte ich?) Oder sag ich mir: Was solls...?
29. November 200718 J. Ich suche ja noch Winterräder, aber habe in den Papieren nur die 175er eingetragen. Also muss ich nun 175er nehmen? (Bzw. sollte ich?) Oder sag ich mir: Was solls...? Da die X1 wie Du ihn hast serienmäßig auf 185/65R14 gestellt wurden, kannst du die natürlich auch fahren. Ebenfalls würden 185/60R15 gehen. In den neuen EU homologen Papieren wird nur noch die Minimal- (alte autos, deren Papiere getauscht wurden) oder Standartgröße (neue Autos) angegeben.
Erstelle ein Konto, um zu kommentieren