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Mitnahme und Zulassung von deutschem xantia 2,1 td nach Österreich, wie gehts?

Hervorgehobene Antworten

Eine Freundin möchte ihren 98er 2,1 td Xantia Break mit nach österreich nehmen und dort anmelden, da sie dort für mindestens zwei Jahre wohnt und arbeitet.

Wie ist das übliche Zulassungsverfahren für diesen fall.

Wird deutsche HU/AU anerkannt.?

Weiß jemand was bzw. hat Adressen/Telefonnummern wo mann in Ö anrufen kann?

Danke im Voraus.

Ich würde bei >> Österreich anrufen, vielleicht kennen sie sich damit aus: +43 1 866 38-0.

Je nach Wohnsitzbundesland kann es sein, daß der Wagen bei der entsprechenden Landesprüfstelle vorgeführt werden muß. Darauf hinweisen, daß es sich um Umzugsgut handelt!

Das könnte helfen:

http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.061610.html

http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.061520.html#anmeldung

>>

Ich kenne aber auch einen Franzosen, der länger als zwei Jahre hier ist und mit seinen französischen Kennzeichen weiterfährt (Versicherer ist informiert). Ist aber sicher nicht ganz regelkonform!

Moin, miteinander,

soweit ich informiert bin, ist das eine Frage des Erstwohnsitzes. Solange der Erstwohnsitz in D bleibt, kann die junge Frau auch in Österreich mit deutschem Kennzeichen fahren und unterliegt hinsichtlich TÜV/AU den deutschen Bestimmungen. Sollte allerdings der Erstwohnsitz nach Österreich verlegt werden, muß sie das Auto natürlich dort anmelden. Frank, rufe mal das österreichische Pendant zum ADAC, also ÖAMTC, an. Die Telefonnummer bekommst Du in jeder ADAC-Geschäftsstelle.

Gruß aus BGL von Gerrit

Bei uns heißt das Hauptwohnsitz und bedeutet den Ort, an dem sich der Lebensmittelpunkt befindet (Arbeitsplatz, Wohnort etc.).

ÖAMTC: +43 1 711 99-0

www.oeamtc.at

>>

Die technische Prüfung hängt aber mit der jeweiligen Zulassung zusammen, d.h. österr.Zulassung = österreichische Prüfung (§57a KFG, Pickerl, bei befugter Werkstätte od. ÖAMTC für Mitglieder). Ich kenne auch einen, der fährt mit österreichischen Kennzeichen in Frankreich herum, obwohl er schon lange nicht mehr hier wohnt (Versicherer ist informiert). Die technische Überprüfung läßt er dann bei einer Werkstätte in (A) in Grenznähe machen.

Es gibt verschiedene Varianten...mehr oder weniger legal.

Die erste Frage stellt sich nach der geplanten Haltedauer des Xantias. Eine zollfreie Übersiedlung als eigenes Umzugsgut sollte grundsätzlich möglich sein (Auto muss auf den Umziehenden seit mindestens 6 Monaten zugelassen sein). Aber danach muss das Auto normalerweise mindestens 12 Monate im Besitz des Einführenden bleiben. Sonst wird noch Zoll und MWst. fällig.

Gruss Holger

Zoll wird gar nicht mehr fällig - wir sind in einer Zollunion. Was fällig werden könnte wäre die NOVA (Normverbrauchsabgabe - ca. 15-20% vom Kaufpreis), aber nur dann, wenn der Wagen verkauft wird, was ja hier nicht der Fall ist.

Ansonsten seh ich kaum Probleme für die Zulassung - wichtig ist die EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier), die sollte aber ein Baujahr 1998 jedenfalls haben - im Zweifelsfall von Citroen ausstellen lassen.

Zitat http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.061610.html :

"Bei Eigenimport eines Kfz mit EU-Betriebserlaubnis muss dieses Fahrzeug nicht mehr in Österreich genehmigt werden, weil es eine EU-weite Typengenehmigung hat. Als Nachweis darüber kann das COC-Papier oder ein ausländischer Typenschein oder eine ausländische Zulassungsbescheinigung verwendet werden."

Nur was du für die Zulassung jedenfalls brauchst ist ein gültiger Prüfbericht nach §57a KFG "Pickerl", den kannst du aber wahrscheinlich auch schon machen lassen, wenn der Wagen noch in Deutschland zugelassen ist. Kostet ca. 30-40 Euro und kann man bei fast jeder Werkstatt machen lassen. Hinweis: Die Pickerl-Überprüfung ist bei weitem nicht so umfangreich und genau wie eure HU/AU ... wenn er das geschafft hat, schafft er das Pickerl leicht! ;-)

Ich würd's mir für zwei Jahre aber trotzdem überlegen, da ich glaube, dass die deutschen Versicherungskosten und KFZ-Steuern um einiges geringer sind als die österreichischen!

Mir ist noch etwas eingefallen, da ich mich wegen des Franzosen erkundigt habe: Wertgutachten eines Sachverständigen über den Wagenwert ist nötig, weil danach die NOVA bemessen wird (ist bei Erstanmeldung eines Fzg. in Österreich fällig). Das Wertgutachten kann von >> Österreich erstellt werden.

>>

Das COC-Papier sollte die Betreffende sich in (D) über ihren >> Händler oder in Köln besorgen falls es nicht mit den anderen Fahrzeugpapieren beim Kauf dabei war.

Wenn die Postadresse in D bestehen bleibt (bzw. Auto ummelden auf Adresse der Eltern), dann sehe ich da keine grossen Probleme. Wichtig ist, dass die Post ankommt und offizielle Rechnungen bezahlt werden und natürlich Sachen wie HU / Au gemacht werden.

In jedem Fall informieren würde ich aber den Versicherer...nicht dass der Probleme macht.

Und bei einer Verkehrskontrolle sollte dann im Pass und im Führerschein keine österreichsiche Adresse als Wohnort stehen, kann sonst Ärger geben.

ABER: In Österreich werden ausländische Autofahrer viel öfter angehalten und man muss sofort bezahlen bei Verkehrsvorstössen. Ausländer werden auch viel strenger kontrolliert und erhalten schnell mal eine Strafe wo Einheimische durchkommen. Noch als Einheimische gelten in Grenzregionen die Bewohner der Orte direkt hinter der Grenze (z.B. in Schärding / Wels die Passauer wie ich erleben durfte).

Hier lobe ich die Schweizer Gesetzeshüter. Bei Verstössen zahlt jeder, egal ob Einheimischer oder Ausländer. Der Einheimische (mit Schweizer Wohnsitz) kann nur ohne sofort zu zahlen, weiterfahren solange nicht der Führerausweis sofort abgenommen wird. Der Ausländer muss sofort zahlen bzw. Sicherheiten hinterlegen.

Gruss Holger

Richtig, NOVA wird doch immer fällig ... aber sie wird beim Rückzug auch wieder rückerstattet. Genaueres dazu unter http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.062000.html

Aber wie schon geschrieben: Für lediglich zwei Jahre würd ich mir den Aufwand nicht antun, wenn es problemlos möglich wäre das Auto in D angemeldet zu lassen...

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