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Kann ich noch die Versicherung wechseln?

Hervorgehobene Antworten

Hallo,

mein Vater wird in kürze seine Versicherung aufgeben weil er demnächst in Deutschland keinen Wagen mehr halten wird. Ich wurde gerne seine Versicherung übernehmen weil er mit 35% sehr viel niedriger eingestuft ist als ich mit meine 70%.

Leider habe ich erst jetzt davon erfahren so dass es mir nicht möglich war die Versicherung letzten Monat zu kündigen.

Habe die Rechnung für nächsten Jahr erhalten, die Regionalklasse und die Typ-klasse haben sich verändert. Wäre das nicht ein Grund um meine Versicherung noch kündigen zu können?

Kenne mich leider nicht aus mit Kfz-Versicherungen. Wäre nett wenn mich jemand Rat geben könnte.

Ach, noch was. Habe die Versicherung meines Vaters gefragt ob es mir möglich wäre die Versicherung zu übernehmen. Der Berater meinte dass es sich nicht lohnen wurde weil sie mich so hoch einstufen wurden dass es kein Unterschied mehr macht. Ich schätze mal die möchten mich wohl eher nicht dabei haben. Aber wieso eigentlich hoch einstufen, bin 29 Jahren alt, seit 97 in Führerschein besitzt, und bis jetzt nur einen Schaden gehabt. Ist das echt so?

Gruss,

Seve

Hi Seve,

hab Dir ne PM geschickt!

Gruß, accmjens

Die Kündigungsfrist der Autoversicherung bis Ende November gilt meines Wissens nur, wenn man das Auto weiterhin betreibt und die Versicherung wechseln will. Ansonsten ist man ein weiteres Versicherungsjahr gebunden.

Meldet man, egal, wann im Jahr, ein Auto ab und ein neues an, kann man für den neuen Vertrag selbstverständlich eine andere Versicherung wählen. Die Schadenfreiheitsrabatte bleiben einem erhalten.

Außerdem hat man ein Sonderkündigungsrecht im Schadensfall mit einer Frist von einem Monat nach Ende der Bearbeitung des Falles und bei Erhöhung der Beiträge bzw. einer Änderung der Typklassen. Dann gilt eine Frist von einem Monat ab Zugang der Änderungsmitteilung.

Hallo,

ist deine Versicherung teurer geworden, so hast du ein"Sonderkündigungsrecht" bis zum 31.12.07.Meine ich mal gehört zu haben.

gruss

ajkon

Hi Seve,

hab Dir ne PM geschickt!

Gruß, accmjens

nicht, daß ich mich in irgenwas einmischen will.....aber wenn Du fundierte Kentnisse hast wär's dennoch nett, wenn Du hier einen Tip dazu geben könntest;

Muss ja natürlich nicht die ganz detaillierte Fassung sein.....

@ Chris: Sehe ich ebenso

@ Ajkon: Das ist richtig.

Meine Kfz-Versicherung bei Versicherung A wäre um 36 Euro/Jahr teurer geworden (Typklasse erhöht). Als ich meine Privat-Haftpflicht bei Versicherung B verlängerte, fragte ich dort auch noch nach dem Preis für eine Kfz-Haftplficht. Den Preis teilte ich Versicherung A mit, die dann auch gleich das Angebot von Versicherung B übernommen hat. Somit fahre ich jetzt -ohne Papierkrieg- günstiger als im letzten Jahr. ;) Einen guten Schnitt macht die Versicherung trotzdem noch.

Also bevor man direkt wechselt, kann man auch diese Vorgehensweise wählen. Geht natürlich nur, wenn man einem Menschen gegenübersitzt und keinen "Roboter" am Ohr hat.

Ob Du die Versicherung noch wechseln kannst oder nicht weiß Ich nicht so genau!!

Fakt ist aber,wenn Du eine Kfz-Versicherung aus dem ersten Verwandschaftsgrad übernehmen willst,bekommst Du nur die Schadensfreiheitsklasse wie lange Du selbst den Führerschein hast.

Wenn Ich richtig gelesen habe also SF:10

Sind zwar keine 35% aber immerhin 45%.

Und eine normale Versicherung die ihren Kunden nicht verlieren will macht dir das auch.

Weiß es da es bei mir vor 2 Jahren auch so war,als die Kfz-Versicherung meines Vaters frei wurde und Ich diese übernommen habe.

Gruß Christjo de Lavendel

  • Ersteller

Hallo am alle und vielen Dank für eure Antworten,

die Sache ist so gut wie geklärt.

Habe einen guten Rat von Jens bekommen ( Danke nochmals) und zwar dass ich die Schadenfreiheitsklasse meines Vaters mit in meine jetzige Versicherung nehmen kann, ohne die Versicherung zu wechseln. Mann braucht nur zu sagen dass mann oft der Fahrzeug des Versicherungsnehmers gefahren ist.

Habe heute bei meine Versicherung angerufen und die haben das ganze zugestimmt, nur, das ganze wird nicht funktionieren weil mein Vater in Ausland sein Wagen anmelden und bei eine Versicherung seine Schadenfreiheitsklasse, so weit es geht, übernehmen wird.

Chistjo, deine Rechnung kam ganz gut hin. Auf 40% wäre ich gekommen. Wäre schön gewessen.

Trotzdem, vielen Dank für euren Antworten

Seve

Frag doch einfach mal nach bei Deiner aktuellen Versicherung, ob die den SF-Rabatt übernehmen. Ich habe auch ein Jahr die Rabatte meiner Fahrzeuge getauscht, weil der Billigere die schlechtere SF hatte.

Ansonsten hast Du generell 4Wochen nach Erhalt der Beitragsmitteilung das Recht zu kündigen, wenn der Beitrag gestiegen ist. Steht auf der Mitteilung auch immer drauf.

Ich kann nur sagen, wie ich es gemacht habe. Ich war der Fahrzeughalter. Mein Vater der Versicherungnehmer. Mindestfrist 1 Monat. Danach bei der Versicherung angerúfen und Bescheid gesagt zwecks Prozentübernahme. Fahrzeug abgemeldet. Fahrzeug wieder angemeldet. Diesmal ich selbst als Halter UND Versicherungsnehmer. Nun fahre ich mit 50%.

Es ist übrigens ohne weiteres möglich für Führerscheinneulinge 85% zu bekommen. Wer da Interesse hat, einfach PM oder Mail. Werde dann entsprechend Kontaktdaten besorgen.

MfG aus Stuttgart

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