14. Dezember 200718 J. Hy Gemeinde, vor ein paar Wochen hatte ich zu meiner Frage schon mal was geschrieben: nun ist der R5 durch den TüV (einziger Mangel:Verbandskasten abgelaufen!!) und angemeldet. Nun interessiert sich mein einbeiniger Kumpel doch für den (Neu-) Wagen. Frage: Auto hat keinen Kat, lohnt wohl auch nicht. Bekommt mein Kumpel nun eine Ausnahmegenehmigung, da behindert?? Immerhin wohnt er mitten in Mannheim, was ja auch unbedingt Umweltzone werden muß... Wer weiß was ??
14. Dezember 200718 J. Moin, in der letzten Clubzeitung des Automobilclub Europa (ACE) steht dazu ein Artikel auf Seite 31, darin steht "Ausnahmen gelten auch für Fahrzeuge von außergewöhnlich schwerbehinderten Personen, die in ihrem Schwerbehindertenausweis die Eintragung*aG*, *H* oder*Bl* haben. Den gesamten Artikel kannst du hier http://tinyurl.com/2ru9pg nachlesen. Fröhliche Grüße N:-)
14. Dezember 200718 J. Ersteller Na prima, DAS hilft doch schon gewaltig weiter!! Merci bien, sollten wir uns auf irgendeinem Treffen sehen, haste n`Bier gut!! Beste Grüße aus Worms, Stone
14. Dezember 200718 J. Um die deutsche Regierung zu ertragen muß man mindestens schwerbehindert sein, sonst würde man auswandern, daher dürfen alle in die Umweltzone fahren!
14. Dezember 200718 J. Ersteller Hy P. Marlowe, das finde ich nun ziemlich daneben. Um die deutsche Politik zu ertragen, langt eine Krebserkrankung mit 19 (!!) Jahren nicht aus, da bräuchte es eher eine fortgeschritene Demenz... Wohlwollende Grüße, Stone
14. Dezember 200718 J. Meine Güte, kommt jetzt hier das Vorweihnachtliche durch? Keiner will hier irgendwelchen ernsthaft Kranken ans Leder.
14. Dezember 200718 J. Ersteller Na dann ist ja alles wieder gut (täte jetzt meine 8-jährige Tochter mit dieser wunderbaren kindlichen Moral sagen) Nix fer ungut
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