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Ausnahme für alte g-kat-Fahrzeuge in Baden-Würtemberg mit allg. Ausnahmeregelung

Hervorgehobene Antworten

Habe gerade aufgrund des Hinweises auf der Seite für die Umweltzone Stuttgart http://forum.andre-citroen-club.de/newthread.php?do=newthread&f=7

mit dem Umweltministerium in Baden-Würtemberg telefoniert.

Es ist eine "allgemeine Ausnahmeregelung" für g-kat Fahrzeuge mit der Schlüsselnummer 03, 04, 09, 11 für das Land Baden-Würtemberg ausgearbeitet. Die Schreiben sind an die Ämter raus und sollten "angekommen" sein, wenn es ab 1.3.2008 ernst wird. Ziel ist diese Ausnahmen zumindest für das Bundesland einheitlich in Kraft zu setzten.

Während für einheimische Kennzeichen die Schlüsselnummer von den Ordnungskräften abgefragt werden können, sollten alle anderen ein schein-kopie ins fenster kleben (am besten die schlüsselnummer mit Textmarker hervorheben) , damit die Ordnungskräfte für den ruhenden Verkehr gleich durchblicken.

Zunächst ist die regelung bis ende 2009 befristet.

Im Einzelfall solltet ihr die Amtsmitteilungen eurer Stadt verfolgen bzw. bei Unkenntnis höflich aber bestimmt anregen sich beim Umweltministrium schlau zu machen.

Somit scheint für CX-werks-g-kat-Fahrer im "ländle" zumindest vorläufig die Sonne vom blauen Himmel :)

Moin FRank,

zunächst vielen Dank für Deine Mühe und Info!

Als Betroffener (CX 25 GTI mit Schlüssel-Nr. 03 und Zulassung in BW) wäre es wichtig zu wissen, ob diese Ausnahme für in BW zugelassenen Fahrzeuge gilt, d.h. ob sie eine Plakette erhalten können, oder ob sie baden-württembergische Städte betrifft, d.h. ob Fahrzeuge mit beispielsweise Schlüssel-Nr. 03 aus anderen Zulassungsbezirke in Städte mit Umweltzonen fahren dürfen.

Hatte ich nicht an mehreren Stellen (Markt, Welt usw.) gelesen, dass alle Euro-1 und US-Kat Fahrzeuge die grüne Plakette erhalten:

Nach der neuen Kennzeichnungsverordnung erhalten Fahrzeuge mit älterem US-Katalysator, die bisher unter Schadstoffgruppe 1 einzuordnen waren, eine Plakette nach Schadstoffgruppe 4 (Emmissions-Schlüsselnummern -01, -02 und -77), ebenso mit Dieselrußfilter nachgerüstete Pkw der Euro-1-Abgasstufe und Lkw.

http://www.stuttgart.de/sde/menu/frame/top.php?seite=http%3A//www.stuttgart.de/sde/item/gen/189136.htm

Also dann freie Fahrt....Gruss Nils

  • Ersteller

@ nils: Soweit ich heute erfahren habe: nein, er gibt für 03 keinerlei plaketten, sondern nur die ausnahmeregelung. Die gilt für alle solche fahrzeuge, unabhängig vom Kennzeichen. Bei kontrollen sollte man also unbedingt den Fahrzeugschein dabeihaben bzw. eine kopie ins fenster hängen.

Sollte ein Knöllchen kommen, müßte eine Kopie des Scheins mitsamt des Einspruchs reichen.

Hannover hat diese befristete Ausnahme-Regelung übrigens auch eingeführt.

Mal sehen welche Städte/Länder es noch machen.

Vielleicht sollte man in Bayern und Berlin und Köln mal die Behörden nerven und auch Stuttgart etc. verweisen. (hab da ber nicht wirklich hoffnung)

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