13. April 200323 J. Hallo Dirk, ich habe meine Zweifel, ob diese Entscheidung Bestand haben wird, der letzte Absatz ist ncht von der Hand zu weisen. Vor einem anderen AG könnte das Ganze ein gewaltiges Eigentor werden.
16. April 200323 J. Hallo ihr beiden, wo ist das Problem des letzten Absatzes? Er stellt lediglich die objektive Richtigkeit des Gutachtens in Frage. Das betrifft das Urteil in keiner Weise. Das beschäftigt sich nur mit den anzurechnenden Beträgen. Wenn davon auszugehen ist, daß der gutachterliche Betrag rechtsverbindliche ist, und davon ist das Gericht offenbar ausgegagen, ist das Urteil sonnenklar. Dem Eigentümer ist der Schaden in Höhe des Gutachtens entstanden - netto ohne Abzüge. Bezahlt hat er für die Reparatur den Betrag der Rechnung - wieder netto. Die USt ist nicht Teil des Schadens und damit auch nicht von der Vers. abzugsfähig. Gruß Jochen
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