19. Februar 200818 J. Hallo, nach einem kleinen Parkrempler habe ich mich mal ausgiebig mit der nun gestiegenen KFZ Versicherung meiner Frau beschäftigt. Obwohl ich bisher dachte, einen der günstigeren Versicherer zu haben, lässt sich doch tatsächlich bei gleicher Leistung knapp 200€ pro Jahr sparen. Da ich mitten im Jahr nicht regulär kündigen kann nun die Frage: Wenn ich das Auto am selben Tag ab und wieder anmelde, könnte ich dann bei dieser Aktion problemlos die Versicherung wechseln? Die Gebühren für diese Aktion liegen bei ca. 30 Euro, das würde sich also tatsächlich rechnen. Gruß Torsten
19. Februar 200818 J. schlag mich aber haben nicht beide Seiten im Schadensfall sowieso ein Kündigungsrecht? Warum also so kompliziert?
19. Februar 200818 J. schlag mich aber haben nicht beide Seiten im Schadensfall sowieso ein Kündigungsrecht? Warum also so kompliziert? So isses;) Gruß Günter
19. Februar 200818 J. Jepp! Wenn Du den Schaden über Deine Versicherung laufen läßt, kannst Du sofort dort kündigen.
19. Februar 200818 J. Nur wenn die versicherung nach der Regulierung des Schadens auch hochgeht! Zumindest ist es bei meinen bisher sogewesen (VHV, Deutscher Ring, Allianz). Und nein du darfst die VErsicherung nach Abmeldung nich ändern. Was du aber machen kannst ist das Fahrzeug auf Dich, statt auf Deine Frau zulassen. Dann hat sich der Versicherungsnehmer geändert. Das geht einwandfrei.
19. Februar 200818 J. Fakt ist: Wenn die Versicherung einen Schaden reguliert hat, haben beide Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht.
20. Februar 200818 J. Jepp, wenn ein Schaden reguliert oder die Regulierung abgelehnt wurde gibt es für beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht. Wenn also jemand unbeingt mitten im Jahr aus "seinem" Vertrag raus will, kann er einen völlig abstrusen schaden melden und im Falle der (auch berechtigten) Ablehnung kündigen.
21. Februar 200818 J. Ersteller schlag mich aber haben nicht beide Seiten im Schadensfall sowieso ein Kündigungsrecht? Warum also so kompliziert? Es gibt tatsächlich ein Sonderkündigungsrecht im Schadensfall, das war auch mein Kenntnisstand. Allerdings hat der Versicherer dennoch Anspruch auf den kompletten Jahresbeitrag. Ich würde in diesem Fall also zwei Versicherungen bezahlen. Deshalb die Idee mit dem Abmelden. Torsten
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