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@ alle, die diesen unseren Staat scheiße finden

Hervorgehobene Antworten

Richter erfinden das Computer-Grundrecht

Weil das Grundrecht auf Telekommunikationsfreiheit zu eng war, ... haben die Richter in ihrem Urteil zur Online-Durchsuchung kurzerhand ein völlig neues Grundrecht erfunden: das Recht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme"...

"Das Verfassungsgericht ist im Informationszeitalter angekommen", jubilierte der prominenteste der fünf Beschwerdeführer, der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) über diesen "Meilenstein". Das Verfassungsgericht habe "ein wunderbares neues Grundrecht" geschaffen.

"Neuartige Gefährdungen der Persönlichkeit"

Denn aus der Analyse des Ist-Zustandes ermittelten die Verfassungsrichter ohne allzuviel Federlesens ein Schutzbedürfnis des Einzelnen. Und weil sie dieses gegenwärtig nicht erfüllt sahen, entwickelten sie dazu gleich das passende juristische Konzept.

Die "Nutzung der Informationstechnik", argumentieren die Richter, habe für die "Persönlichkeit und die Enfaltung des Einzelnen eine früher nicht absehbare Bedeutung erlangt". Diese eröffne jedem Einzelnen "neue Möglichkeiten", begründe aber auch "neuartige Gefährdungen der Persönlichkeit".

So ließen sich etwa auf Computern und Speichermedien "eine Vielzahl von Daten mit Bezug zu den persönlichen Verhältnissen, den sozialen Kontakten und den ausgeübten Tätigkeiten des Nutzers finden". Die Vernetzung solcher Systeme etwa via Internet eröffne "technische Zugriffsmöglichkeiten", um solche Daten "auszuspähen" oder gar "zu manipulieren".

Aus diesen Gefahren folge ein "grundrechtlich erhebliches Schutzbedürfnis" - und da die anderen Grundrechte einen solchen Schutz jedenfalls nicht umfassend gewähren, leiteten die Richter, so Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, "erstmalig ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme her".

"Nur bei Gefahr für Leib, Leben und Freiheit der Person"

Das letzte Mal, dass die Verfassungsrichter ein neues Grundrecht definierten, war vor fast 25 Jahren. Damals erfand Karlsruhe im Volkszählungsurteil das Grundrecht auf "informationelle Selbstbestimmung" - ebenfalls aus der Zusammenschau der ersten beiden Artikel des Grundgesetzes. Doch dieses Mal gingen der für die Abfassung des Urteils zuständige Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem und seine Kollegen noch wesentlich weiter. Sie legten umfangreiche Voraussetzungen fest, die der Staat erfüllen muss, wenn er in dieses neue Grundrecht eingreifen will.

Es sind Hürden, die weit höher liegen als die bei Eingriffen in das Post- und Fernmeldegeheimnis oder gar die allgemeine Handlungsfreiheit - und die mehr den strengen Kautelen ähneln, die für den Schutz der Unverletztlichkeit der Wohnung gelten wie beim Großen Lauschangriff.

So darf ein Eingriff in das IT-Grundrecht nur vorgesehen werden, wenn es "tatsächliche Anhaltspunkte" dafür gibt, dass eine "konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" besteht wie:

"Leib, Leben und Freiheit der Person" oder

"Güter der Allgemeinheit", deren Bedrohung die Grundlagen des Staates oder der Existenz der Menschen berühren - wie die Funktionsfähigkeit "existenzsichernder öffentlicher Versorgungseinrichtungen".

Dabei muss, wie schon zuletzt beim Großen Lauschangriff, der "Kernbereich privater Lebensgestaltung" besonders geschützt werden.

Zwar wollen die Richter ausnahmsweise zulassen, dass komplette Computer-Festplatten durchsucht und kopiert werden oder Daten..., die "innere Vorgänge wie Empfindungen und Gefühle" sowie "Erlebnisse höchstpersönlicher Art" wiedergeben, sofern sich das technisch nicht vermeiden lässt. Dann aber müssten diese Daten auf "kernbereichsrelevante Inhalte" durchgesehen werden - falls solche darunter sind, seien dies "unverzüglich zu löschen", eine "Weitergabe und Verwertung ist auszuschließen".

Und die Verfassungsrichter verlangten, dass eine "unabhängige Instanz" - am besten ein Ermittlungsrichter - die Rechtmäßigkeit der Online-Durchsuchung vorab eingehend überprüft und seine Entscheidung schriftlich begründet. Denn der Betroffene selbst könne ja "seine Interessen aufgrund der Heimlichkeit der Maßnahme im Vorwege nicht wahrnehmen".

So neu diese Anforderungen im Detail sind, so absehbar war von Anfang an, dass das Verfassungsgericht staatlichen Ermittlern nicht einfach mir-nichts-dir-nichts erlauben würde, die Computer der Bürger heimlich zu durchforsten. Dass das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz (siehe Kasten unten) mit seiner weitgehend schrankenlosen Erlaubnis zur Computer-Überwachung diese Vorgaben nicht erfüllte, lag deshalb auf der Hand.

In allen drei Punkten verstieß das Landesgesetz gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben. Noch nicht einmal das seit jeher für solche Eingriffsbefugnisse geltende "Bestimmtheitsgebot" sahen die Richter als erfüllt an, also dass der Inhalt des Gesetzes klar erkennbar sein muss.

"Jetzt muss auch das BKA-Gesetz überarbeitet werden."

Auch das von der Bundesregierung geplante BKA-Gesetz wird zumindest in Teilen überarbeitet werden müssen. Den Richtervorbehalt und den Schutz des privaten Kernbereichs sah das Gesetz - auf Druck von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) - zwar inzwischen vor. Doch bei der Beschränkung auf konkrete Gefahren und überragende Rechtsgüter besteht wohl noch Nachbesserungsbedarf.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) dürfte es dabei noch schwerer fallen als nach dem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz, an den Stellen zu schrauben, an denen das Gericht geschwiegen hat. In seltener Ausführlichkeit gaben die Richter ihre Zurückhaltung auf, gingen weit über das angegriffene Landesgesetz hinaus - und klopften gleich alle heiklen Folgefragen ab.

So wiesen die Richter ausdrücklich darauf hin, dass selbst bei "höchstem Gewicht" der drohenden Gefahr auf das "Erfordernis einer hinreichenden Eintrittswahrscheinlichkeit nicht verzichtet werden" könne. Auch ein 9/11-Szenario, heißt das, muss belegt werden. Ein allgemeines Bedrohungsgefühl oder die inzwischen üblichen unspezifischen Terror-Warnungen reichen nicht. Darüber hinaus bestehe auch "kein Anlass zu behördenbezogenen Differenzierungen", also etwa für das vorbeugende Tätigwerden des Bundeskriminalamtes oder anderer Polizeibehörden niedrigere Anforderungen gelten zu lassen als für das des erfassungsschutzes.

"Keine Hintertüren für Behörden oder Politiker."

Und selbst dem Argument, dass es gar nicht anders geht, traten die Richter schon jetzt vorsorglich entgegen. Auch wenn es der Politik "nicht gelingen sollte", für Behörden, die im Vorfeld von Gefahren und Straftaten tätig sind - wie der Verfassungsschutz oder neuerdings auch das BKA -, gesetzliche Maßgaben zu entwickeln, die "dem Gewicht und der Intensität der Grundrechtsgefährdung" genügend Rechnung tragen, "wäre dies kein verfassungsrechtlich hinnehmbarer Anlass, die tatsächlichen Voraussetzungen für einen Eingriff der hier vorliegenden Art abzumildern".

Als Verfassungsgerichtspräsident Papier vor anderthalb Monaten im SPIEGEL-Gespräch keinen Zweifel daran gelassen hatte, dass das Urteil zum Luftsicherheitsgesetz dem Abschuss eines von Terroristen entführten Passagierflugzeuges auch noch nach einer möglichen Verfassungsänderung entgegensteht, polterte Bundesinnenminister Schäuble, Richter sollten nicht durch Interviews sprechen, sondern durch ihre Urteile. Dem Manne konnte geholfen werden - konsequenter, als es Schäuble lieb sein dürfte, haben Papier und Co. den Wunsch umgehend erfüllt.

Trotzdem hält dieses Urteil auch das eine oder andere Zugeständnis bereit. So muss sich die sogenannte "Quellen-Telekommunikationsüberwachung" (TKÜ), ohne die man verschlüsselte Computer-Telefonate nicht abhören kann, nicht zwingend am neuen Grundrecht messen lassen.

Sofern sichergestellt ist, dass wirklich nur die Kommunikation, nicht aber andere Inhalte des Computers betroffen sind, kommen bei der Quellen-TKÜ nur die viel weiter gehenden gesetzlichen Regeln zur Anwendung, die schon für die normale Telefonüberwachung gelten. Technisch ist das schwierig, aber nicht ausgeschlossen, das haben Experten in der Verhandlung im vergangenen Oktober bestätigt.

"Der Staat muss sich nicht an der Nase herumführen lassen"

Und die Richter wiesen darauf hin, dass auch der Schutz des "Kernbereichs privater Lebensgestaltung" nicht unumstößlich ist. Nämlich dann nicht, wenn "konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen", dass solche vertraulichen Kommunikationsinhalte gezielt "mit Inhalten verknüpft werden, die dem Ermittlungsziel unterfallen, um eine Überwachung zu verhindern".

Unter anderem wegen dieser Täuschungsmöglichkeit hatte es am Urteil zum Großen Lauschangriff heftige Kritik gegeben. Und tatsächlich hatten ausgerechnt die sogenannten Sauerland-Attentäter, während sie an ihrem Bombengemisch arbeiteten, offenbar gezielt religiöse Verse gemurmelt, um eine akustische Überwachung zu verhindern. Doch jetzt stellten die Richter klar: der Staat muss sich in solchen Fällen nicht an der Nase herumführen lassen.

Das neue Grundrecht dürfte indes auch für andere Ermittlungsmaßnahmen nicht ohne Folgen bleiben. Was ist etwa künftig bei der Beschlagnahme von Computern? Diese erfolgt zwar nicht heimlich, sodass sich der Betroffene selbst gegen unzulässige Maßnahmen wehren kann; doch zumindest im Detail könnte die neue Rechtsprechung künftig manchen Akzent verschieben.

Und selbst für den Fall, dass eines Tages sogar eine entsprechende Schutzpflicht des Staates bejaht werden könnte, hat das Verfassungsgericht nun den Grundstein gelegt. Denn während etwa die Verletzung des Briefgeheimnisses oder das unerlaubte Abhören oder Mitschneiden von Telefongesprächen seit jeher strafbar ist, gibt es keine allgemein gültige Strafnorm, die Computernutzer vor der Ausspähung durch Privatpersonen schützt.

siehe: http://magazine.web.de/de/themen/nachrichten/deutschland/recht/5473580-Richter-erfinden-das-Computer-Grundrecht,articleset=5156434,cc=000005507900054735801w1DxH.html

Mir wäre es lieber gewesen, man hätte die Online-Durchsuchung ohne Wenn und Aber gekippt. So ist doch wieder Mißbrauch Tür und Tor geöffnet.

Offene Durchsuchung - ok.

Heimliche ..das geht nicht.

Wenn es so unerträglich "scheiße" ist, kann man ja glücklicher Weise gehen.

Michael

  • Ersteller
Offene Durchsuchung - ok.

Heimliche ..das geht nicht.

Genau! Dann kann ich meine Kinderpornos noch rechtzeitig löschen!

Wow. Super. Dem Stasi-Schäuble eins auf die Nase. Der braucht das. Schön, dass er's kriegt. :)

mg

@MichaelS: Überhaupt gelesen, was Rougie geschrieben hat?

Wenn es so unerträglich "scheiße" ist, kann man ja glücklicher Weise gehen.

Michael

Ja ?

wenn man hier geboren und aufgewachsen ist kann man nicht so ohne Weiteres gehen.

Aber ist 'ne gute Einstellung, wem was nicht passt der soll verschwinden, Hauptsache, es meckert keiner - oder wie ?

Armes Deutschland.....

Grundrechte zu "erfinden" oder völlig neue Rechtsgrundsätze aufzustellen sollte eigentlich dem Parlament überlassen sein.

Ich halte es für sehr bedenklich, wenn die Nasen in Rot sich immer wieder dazu hinreißen lassen, ihre Meinung als allgemeingültig zu verkünden.

Aufgabe des Gerichtes sollte es ausschließlich sein, bestehende Gesetze auf ihre verfassungsmäßigkeit zu prüfen und nicht, seinerseits Gesetze aufzustellen, die dann praktisch nicht mehr überprüfbar sind.

Da wird klammheimlich die Gewaltenteilung ausgehebelt.

Hmm, interessanter Aspekt, Heinz. Ich sehe das aber nicht so, dass ein neues Grundrecht "erfunden" wurde, das wäre in der Tat nicht Sache des Verfassungsgerichtes.

Der spezifische Schutz wurde "hergeleitet" aus den allgemeiner formulierten Grundrechten.

Aber hast schon Recht, man achte auf ALLES, vor allem, dass die Gewalten wirklich immer schön GETEILT bleiben.

Keine Sorge, Heinz passt auf. :)

mg

  • Ersteller
Hmm, interessanter Aspekt, Heinz. Ich sehe das aber nicht so, dass ein neues Grundrecht "erfunden" wurde, das wäre in der Tat nicht Sache des Verfassungsgerichtes.

Der spezifische Schutz wurde "hergeleitet" aus den allgemeiner formulierten Grundrechten.

Aber hast schon Recht, man achte auf ALLES, vor allem, dass die Gewalten wirklich immer schön GETEILT bleiben.

Keine Sorge, Heinz passt auf. :)

mg

Kann mich dem nur anschließen. Guckst Du hier:http://de.wikipedia.org/wiki/Grundrecht_auf_Gewährleistung_der_Vertraulichkeit_und_Integrität_informationstechnischer_Systeme

...und was das "Erfinden" anbelangt, das ist wohl aus der saloppen Feder eines zeilengeilen Zeitungsfritzen getropft, also nicht ganz wörtlich zu nehmen!

Hallöle,

ich glaube, dass sich nicht alle den langen Text durchlesen werden, aber Einige auch so etwas bescheid wissen.

Ich frage mich im Allgemeinen, was unsere Regierung, und das BKA, mit diesen Methoden zur Bekämpfung potentieller Gefahrenquellen erreichen will...

Wir müssen uns ja auch schützen vor Terroranschlägen, obwohl viele Terroristen schon in Deutschland hausen, vor Hackerangriffen, wobei wir trotz guten Möglichkeiten noch keine gefährlichen Hackversuche in Großrechner der Regierung in Dtl. erleben durften.

Im Endeffekt dienen auch in diesem Land viele Bekämpfungsmaßnahmen der Geldgewinnung. Heute stecken wir nen Terroristen in den Knast, Strafe muss er auch bezahlen. Und morgen kaufen wir Frau Merken ( :C ) einen neuen Phaeton.

Wenn die wenigstens C6 fahren würden *g*

Aber zum Titel dieses Threads:

Diesen Staat "scheiße" finden, darf jeder. Versuchen, irgendetwas nützliches zu tun, damit es hier besser wird, ist aber eine bessere Methode, als rumzumeckern über diese Gesetze und die Regierung. Damit wollte ich nun niemanden angreifen, aber viele Menschen schimpfen und schimpfen, und Konstruktives haben sie noch nicht geleistet. Wenn ich irgendetwas nicht toll finde, und es absolut nicht schaffe, zu kippen oder wenigstens zu lindern, dann rege ich mich auch nicht auf. Jedenfalls nicht in solchen großen Sachen, wie das Thema: Der SOZIALstaat Deutschland..

Man fragt sich zwar wo das sozial sein soll hier.. Aber wenigstens haben wir noch eine Demokratie.. Wir können wählen gehen und mit etwas Glück gewinnt die Partei, die man mag.. Aber naja, ich wähl ja nicht SPD oder CDU, die eigentlich nur an die Macht kommen können. Ich hoffe ja nicht, dass es mal eine andere Partei als CDU, CSU, SPD, Grüne, Linke an die Macht schafft.. das wäre etwas ungünstig.. Und Auswanderungsgrund ^^

  • Ersteller

Diesen Staat "scheiße" finden, darf jeder. Versuchen, irgendetwas nützliches zu tun, damit es hier besser wird, ist aber eine bessere Methode, als rumzumeckern über diese Gesetze und die Regierung.

Bingo!!! Du sagst es!

Ich kann jedem, der über Politiker und Politik meckert, nur dringend empfehlen, mal an der Basis zu arbeiten und eine Legislaturperiode lang seine Freizeit in einem Gemeindeparlament zu verbringen.

Erst wer derartige Erfahrungen mitbringt, ist für mich in solchen Sachen ein ernstzunehmender Gesprächspartner; alle anderen kommen bei mir in die Schublade "Bildzeitungsangucker".

@Rougie

Ich wußte gar nicht, dass dieses für NRW gedachte Urteil speziell in den neuen Bundesländern so viel Anklang findet.

...kann man auch in unglücklicher Weise gehen?

Erst wer derartige Erfahrungen mitbringt, ist für mich in solchen Sachen ein ernstzunehmender Gesprächspartner; alle anderen kommen bei mir in die Schublade "Bildzeitungsangucker".
Aber wer begibt sich denn freiwillig in derartige ( ab- ) Strukturen, die ja schon Teil der Kritik sind?

Bild maximal alle 2 Jahre damit man weiss was man verachtet.

Bingo!!! Du sagst es!

Ich kann jedem, der über Politiker und Politik meckert, nur dringend empfehlen, mal an der Basis zu arbeiten und eine Legislaturperiode lang seine Freizeit in einem Gemeindeparlament zu verbringen.

Erst wer derartige Erfahrungen mitbringt, ist für mich in solchen Sachen ein ernstzunehmender Gesprächspartner; alle anderen kommen bei mir in die Schublade "Bildzeitungsangucker".

genau solche Tunnelblicker machen's erst so richtig schön hier.....

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