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Geschrieben

Ist aber alles völlig korrekt. Als Händler ist der Verkäufer praktisch gezwungen, den ganzen Krempel zu zitieren, sonst kann er belangt werden.

Geschrieben

Naja, die Widerrufsbelehrung muss schon rein. Auch ein Impressum. Aber man muss nicht das halbe BGB zitieren ;-)

ACCM Jürgen P. Schäfer
Geschrieben

Ja, da wird es schon mühsam, bis zu den Fotos nach unten zu scrollen. ;)

Aber trotzdem dürfte als Händler der folgende Satz doch wirkungslos sein, oder?:

"Wir verkaufen dem Ersteigerer das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug ohne Garantie und Gewährleistung."

Garantie muss er nicht geben, das wäre eine freiwillige Leistung, aber um die gesetzliche Gewährleistung (Sachmängelhaftung, incl. der für den Verkäufer fiesen Beweislastumkehr im ersten halben Jahr) wird er nicht drumrum kommen.

>>Jürgen

Geschrieben

Moin,

erstens muss man nicht den gesamten relevanten Gesetzestext zitieren. Und zweitens will er sich um die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung drücken, indem er das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug verkauft. In klaren Worten ausgedrückt: Wortgewaltig verbrähmter Käuferbeschiss.

Fröhliche Grüße

N:-)

*Trittbrettfahrer*

ACCM Bock auf XM
Geschrieben

Ausserdem ist der Text geklaut, so wie das aussieht :)

Vllt verklagt ihn ja jemand deswegen :D

Geschrieben
Moin,

erstens muss man nicht den gesamten relevanten Gesetzestext zitieren. Und zweitens will er sich um die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung drücken, indem er das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug verkauft. In klaren Worten ausgedrückt: Wortgewaltig verbrähmter Käuferbeschiss.

Fröhliche Grüße

N:-)

*Trittbrettfahrer*

Ach Mann, wieso Beschiss ?

Er sagt klar und deutlich, daß er keinee Gewährleistung übernehmen will - rechtlich kann er selbige nur umgehen, indem er das Auto eben nicht als 'vollwertiges' komplettfahrzeug verscherbelt.

Bevor jemand einen Kleinwagen mit jenseits 200.000 km für so einen Preis mit Gewehr verkaauft packt er ihn in die Wertstofftonne - wäre das besser ?

Ich glaube für Verbraucher, die wenig Geld verfügbar haben und trotzdem mobil sein wollen, ist diese Angebot allemal besser und willkommener als nochmal 600 Euro für die Gewährleistungsabsicherung draufzulegeen - und man legt sie drauf, natürlich.

Fucking Verbraucherschutzbestimmungen (zumindest in diesem Bereich), das einzige wovor sie uns Verbraucher schützen sind günstige, bezahlbare Gebrauchtwagen vom seriösen Handel. Entweder zahlst mindestens 3000 Euro oder kaufst von Privat oder beim vertrauenerweckenden Fähnchenhändler mit Fluchtmöglichkeit raus aus der EU

Tolle Sache

Geschrieben

Moin,

Fucking Verbraucherschutzbestimmungen (zumindest in diesem Bereich), das einzige wovor sie uns Verbraucher schützen sind günstige, bezahlbare Gebrauchtwagen vom seriösen Handel. Entweder zahlst mindestens 3000 Euro oder kaufst von Privat oder beim vertrauenerweckenden Fähnchenhändler mit Fluchtmöglichkeit raus aus der EU

Tolle Sache

Vielleicht solltest du dich erst einmal mit den rechtlichen Grundlagen des Gewährleistungsrechtes vedrtraut machen. Hier einmal zwei kurze Zitate aus einem Fachbeitrag von Herrn Prof. Dr. I. Fritsche, Fachhochschule für Rechtspflege NRW zum Thema Gewährleistung:

Beim Verbrauchsgüterkauf ist jedoch diese Vertragsfreiheit zum Schutze des Verbrauchers eingeschränkt; der Gesetzgeber verbietet den Abschluss solcher Vereinbarungen, durch die von vornherein Rechte des Verbrauchers ausgeschlossen oder übermäßig eingeschränkt werden.

• Die gesetzliche Verjährungsfrist kann für neue Sachen nicht unter zwei Jahre und für gebrauchte Sachen nicht unter ein Jahr verkürzt werden (§ 475 Abs. 2 BGB).

• Die dem Käufer zustehenden Gewährleistungsansprüche (s. unten) können ebenfalls nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden.

Durch individuelle Vereinbarung ist lediglich eine Beschränkung des Schadenersatzanspruchs möglich (§ 475 Abs.1, 2 BGB). Beim Kauf von beweglichen Sachen unter Privatleuten ist dagegen eine Beschränkung bzw. ein Ausschluss der Gewährleistung möglich. Hierbei ist aber ebenfalls auf den Wortlaut der Klausel zu achten. Der Passus: "Das Fahrzeug wird verkauft wie gesehen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" oder "Die Sache wird verkauft, wie sie steht und liegt" bedeuten i.d.R. einen totalen Ausschluss der Gewährleistungsrechte und wären also beim Kauf von einem Autohändler (Unternehmer) so nicht zulässig, wohl aber beim Verkauf eines PKW unter Privatleuten. Bei der Klausel "verkauft wie gesehen" wollen die Parteien dagegen nur die Haftung für sichtbare Mängel ausschließen, im Verbrauchsgüterkauf ist gleichwohl ein solcher Ausschluss ebenfalls nicht zulässig.

Gleichfalls unwirksam ist ein Gewährleistungsausschluss immer dann, wenn der Verkäufer eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. Die Beschaffenheitsgarantie gem. § 276 Abs.1 BGB ist die Zusicherung einer speziellen Eigenschaft der verkauften Sache : Beispiel: Der Autoverkäufer sichert die Eigenschaft "TÜV-neu" oder eine bestimmte km-Angabe zu. Wird eine solche Zusicherung gegeben, haftet der Verkäufer (gleich ob Unternehmer oder Privater) immer für das Vorhandensein der zugesicherten Eigenschaft, ein vertraglicher Ausschluss ist dann unwirksam, weil er gegen den Grundsatz von Treu und Glauben im Vertragsrecht verstößt. Mann kann nicht mit der einen Hand ein Recht geben und es mit der anderen Hand wieder nehmen. An die Zusicherung einer Eigenschaft werden jedoch hohe Anforderungen gestellt. Die bloße Vereinbarung, dass eine Sache eine bestimmte Eigenschaft haben soll genügt nicht (hierfür haftet der Verkäufer ohnehin nach dem o.g. Mangelbegriff), es muss vielmehr ersichtlich sein, dass der Verkäufer auf jeden Fall für diese besonders zugesicherte Eigenschaft einstehen will. Im Gebrauchtwagenhandel wird das in der Regel bei den o.g. Fällen jedoch der Fall sein.

Ehe man von "Fucking Verbraucherschutzbestimmungen" schreibt, sollte man die geltende Rechtslage beachten. Die Gesetze gibt es, sie gelten für alle. Und sie sind unter Anderem entstanden, weil die Kunden gerade auch von Gebrauchtwagenhändlern nach Strich und Faden beschissen worden sind.

Mich nervt es, wenn Leute einerseits gegen Rechtsgrundlagen polemisieren und dann andererseits heulend angekrochen kommen wenn sie betrogen worden sind. Das ist jetzt eine allgemeine Aussage meinerseits, die niemanden hier persönlich meint, damit das auch klar ist.

Ich persönlich finde es gut in einem Rechtsstaat zu leben, der mit Gesetzen seine Bürger schütz, auch und gerade bei dem Kauf von "höherwertigen Verbrauchsgütern", zu denen auch Autos zählen. Gesetz ist Gesetz und gilt für alle, wenn du das ändern willst werde politisch tätig und schaffe dir die Mehrheiten für deine Ansichten.

Fröhliche Grüße

N:-)

Geschrieben

Du kannst Dir derartige Belehrungen getrost sparen; Das Gesetz ist mir besser bekannt als mir lieb ist und ich betone nochmal das unbeliebte Wort mit f........

Du möchtest, daaß ich das Gesetz genau lese ? Darf ich Dich dann bitten, meinen post ebenso genau zu lesen ?

Meine Kritik richtet sich nicht generell gegen den Verbraucherschutz, schon in Ordnung ein Stück weit. das Verbraucher Ansprüche haben wenn sie, nennen wir es mal 'normal' ohne speeziffische Willeenseinschränkung ein Auto kaaufen ist auch für mein Empfinden in Ordnung.

Nicht in Ordnung finde ich aber, als erwachsener, geschäftsfähiger Mensch vom Gesetzgeber so weit entmündigt zu werden, daß ich nicht zu einem Händler gehen kann und mit diesem vereinbaren für einen Preis x etwas zu kaufen ohne das er irgendwelche

nachgelagerte Verpflichtungen hat.

Wer auf die gesetzliche Absicherung Wert legt dem bleibt es völliog freigestellt, Kaufverträge ohne derartige Beschränkungen zu machen.

Das aber Waren, gleich, welcher Art, verschrottet werden weil das Risiko des verkaufs zu hoch isst, obwohl es Abnehmer gäbe, die diese Waren auch ohne Gewähr liebend gerne für kleines Geld kaufen würden, das ist mir einfach zu viel des Guten.

Bitte - es gibt Menschen die Hilfe der Legislative brauchen um morgens auf den Topf zu gehen, aber muss man deshalb gleich ALLE entmündigen ?

Geschrieben

Bevor jemand einen Kleinwagen mit jenseits 200.000 km für so einen Preis mit Gewehr verkaauft packt er ihn in die Wertstofftonne - wäre das besser ?

Hallo Chris,

ich hätte schon gerne einen Cit. mit Gewehr (den alten mit den Selbstmördertüren - aber bitte auch Geigenkasten!). ;-))))))))))))

Ansonsten ist Dein Post okay

Gruß

Tower

Geschrieben

war doch Absicht, immer Gewähr zu schreiben is langweilig:-)

Keine Absicht dagegen sind meine häufigen Buchstaben dopplungen..... muss mich noch aan diese neue Tastatur gewöhnen

Geschrieben

Der Staat als Rechtsstaat ist wohl eine Lachnummer ersten Grades in Deutschland. Da ist ein verurteilter Steuerbetrüger jahrelang Minister, dann wird ein Erpresser bestochen, um Daten von Banken zu bekommen und dies alles unter dem Deckmantel des Rechtsstaates. Ein Beamter, der seinen Dienst jahrelang ehrlich und gewissenhaft versehen hat, erhält nur rund 10% seiner Pension, wenn er sich dazu entscheidet, 10 Jahre vor dem Rentenalter den Dienst zu quittieren und in die freie Wirtschaft zu wechseln. Wenn er hingegen wegen grober Dienstvergehen entlassen wird, erhält er nur eine geringe Pensionskürzung. Beides so vom Bundesverfassungsgericht abgesegnet.

Dann sprichst du hier von Rechtsstaat, Verbraucherschutz?!

Ich erspare mir die Schlussfolgerungen. Vielleicht nur soviel: Ich habe Deutschland nach dem abgeschlossenen Jura-Studium verlassen und komme nur noch zu Besuch von Freunden oder um mal wieder in der alten Heimat zu sein.

Gruss Holger

Geschrieben
Moin,

Ich persönlich finde es gut in einem Rechtsstaat zu leben, der mit Gesetzen seine Bürger schütz, auch und gerade bei dem Kauf von "höherwertigen Verbrauchsgütern", zu denen auch Autos zählen. Gesetz ist Gesetz und gilt für alle, wenn du das ändern willst werde politisch tätig und schaffe dir die Mehrheiten für deine Ansichten.

Fröhliche Grüße

N:-)

Eigentlich will ich diese sinnlosen politischen Diskussionen nicht weiter aufblähen, aber drei gravierende Falschaussagen in einem einzigen Satz, da kann ich mir einen Kommentar nicht ganz verkneifen;

Du findest es gut, in einem Rechtsstaat zu leben ? warum tust Du's dann nicht ?

Soll 'unser' Bürokratiemonstrum ein Rechtstaat sein ? Also - ich lebe im selben Land undd fühle mich von diesem Staat wenig geschützt, aber viel gegängelt.

Höherwertige Verbrauchsgüter......was ist höherwertig ? 900 Euro ? das ist ein paar Jahre her, heuer bezeichnet man das als peanuts. Ausserdem - wir reden hier von einem Verbrauchsgut, das bereits verbraucht ist ! Und genau deshalb halte ich dieses Gewährleistungsrecht für albern und völlig überzogen.

Und Dein dritter Fehler - werde politisch aktiv - wie denn ? Die jüngere Vergangenheeit hat doch deutlich genug gezeigt, wie gut die Parteien sich gegen neue Ideen abgeschottet haben - no chance; mit eigenen Ideen hat man keeine Chance irgendwas zu erreichen und will man nach oben - hat man keine eigenen Ideen zu haben. Was soll das dann ?

Ich halte Holgers Weg für den Richtigen - raus aus diesem Knast, raus aus der EU.

Das ich es nicht schaffe ist ein anderes Thema, aber gewiss lebe ich nicht in diesem Land weil es mich so toll beschützt.

Geschrieben

Stimme chris auch weitgehend zu.

Hier wäre mehr Differenzierung vom Gesetzgeber schön. paraktisch heißt das für den hier genannten Verkaufer: Wenn nach kauf so ein schlauberger kommt und für den Billigkarren Gewährleistung will, kommts sicher auf den Ton und auch auf die Forderung an. Im Zweifel wird ein größerer betrieb dem Käufer einfach anbieten das Auto ohne abzug zurückzunehme und fertig. Gibts mit solchen Autos und Käufern die sich wegen jeder Kleinigkeit aufspielen ein paarmal Ärger, werden die Kosten bei solch einem Betrieb von der Steuer abgeschrieben und er wird sich entscheiden solche wagen nur noch Gewerbetreibenden oder zum export anbieten.

So wie es schon der überwiegende Teil bei solchen autos macht.

Man sollte gesetztlich die Bastlerklasse bis 1500.- euro einrichten, wo eben keine Gewährleistung greift. Mit einem schlag wäre das Angebot an preiswerten autos für Endverbraucher immens. Und Händler mit ordentlichen Fahrzeugen würden sich schnell rumsprechen, genauso wie die Gauner schnell Probleme mangels Käufern gekommen werden.

Gast Thorsten Czub
Geschrieben

"rechtsstaat" kommt ja auch nicht vom begriff "Recht" sondern, wie es da steht von RECHTS. das Wort Rechtsstaat will nicht sagen das dies ein Staat ist wo du unter Umständen vor Gericht Recht bekommst, sondern das dieser Staat seit seiner Gründung RECHTS ist und sich als Nachfolgeregime des Nazireichs sieht. Rechts = braun.

Ginge es um Gerechtigkeit hieße der Staat dann nämlich Rechtstaat. :-)

Nur dann würde einen solchen staat wohl kaum Helmut Schmidt, Helmut Kohl oder Gerhard Schröder als Kanzler anführen sondern eher ein Willy Brandt.

Das "SS" im Namen ist also nicht ohne Grund da. Es ist ein Wink mit dem Zaunpfahl.

Geschrieben

Ein Beamter, der seinen Dienst jahrelang ehrlich und gewissenhaft versehen hat, erhält nur rund 10% seiner Pension, wenn er sich dazu entscheidet, 10 Jahre vor dem Rentenalter den Dienst zu quittieren und in die freie Wirtschaft zu wechseln.

Nach meiner derzeitigen Informationslage wird er aber dann als Angstellter nachversichert

und bekommt dann ( nach Erreichen des Rentenalters ) genausoviel wie alle anderen

Normalsterblichen, die nicht dieser Parasitenkaste mit ihren anachronistischen

Privilegien angehört...

Plus die 10 %, vielleicht ...

Ich habe Deutschland nach dem abgeschlossenen Jura-Studium verlassen und komme nur noch zu Besuch von Freunden oder um mal wieder in der alten Heimat zu sein.

Gruss Holger

Und zum Verlängern des Passes; versteht sich, denn Schweizer wirst Du ja soll schnell

nicht werden können. Außerdem hast Du dann weiterhin das Recht, in die deutsche soziale Hängematte zurückzukehren; ein Vorteil, auf den sich schon viele deutsche Auswanderer und solche die so tun, als ob, gerne zurückgegriffen haben ...

mfg accm Klaus U. ( der vor ca 30 Jahren dann doch im Lande geblieben ist und die

Konsequenzen davon bezahlt ... )

Geschrieben
"rechtsstaat" kommt ja auch nicht vom begriff "Recht" sondern, wie es da steht von RECHTS. .

Polemik gegen Grammatik oder wie?

Rechtsstaat kommt von "dem Staat des Rechtes", iast zwar nicht so plakativ, aber korrekt.

Mich nervt bei dem angesprochenen "Verbraucherschutz", genau wie Chris es sagt, daß mir das Recht genommen wird, einen abweichenden Vertrag mit dem Verkäufer zu schließen wenn ich es will.

Folge ist, daß z.b. in RD ein recht guter XM-Break mit dem Schild "Nur für Export" angeboten wird und für einen "Normalverbraucher" damit nicht erreichbar ist.

Mir fällt bei diesen Dingen immer der alte Satz ein:

Schütze mich vor meinen Freunden, mit meinen Feinden werde ich allein fertig.

Geschrieben

Ergo, muss ich überdenken wann und wo ,ich eine rolle Klopapier kaufe, den bis ich alles gelesen habe und bescheid weis , kann die Hose nur noch in die Waschmaschine.

halleluja

in Deutschland ist alle geregelt

Subba

Gast Thorsten Czub
Geschrieben
Rechtsstaat kommt von "dem Staat des Rechtes", iast zwar nicht so plakativ, aber korrekt.

ja korrekt ist ja alles hier.

wenn wir schon untergehen dann wenigstens korrekt.

Geschrieben

"Ehe man von "Fucking Verbraucherschutzbestimmungen" schreibt, sollte man die geltende Rechtslage beachten. Die Gesetze gibt es, sie gelten für alle. Und sie sind unter anderem entstanden, weil die Kunden gerade von Gebrauchtwagenhändlern nach Strich und Faden beschissen worden sind."

SEHR RICHTIG!

Geschrieben

@Schönling ich bin noch nie nach Strich und faden beschissen worden.

Es gab vielleicht mal Probleme die sich aber immer zur gegenseitigen Zufriedenheit OHNE Verbraucherschutzgesetz regeln liesen.

Und ich finds bescheuert dass wenn ich hier bei einem Händler eine Kiste holen will die über meinen "Eiermann" kaufen muß nur dass der Händler auf der sichern Seite ist.

By the way wer schützt den Versicherungsvertreter,Handelsvertreter oder sonstigen Selbständigen vor den bösen Gebrauchtwagenhändlern???

Achso weil er ein Gewerbe angemeldet hat weiss er ja was er kauft oder wie???

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