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Versch. Fragen zu Zulassung/Wiederzulassung


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Nabend, habe vor, einen Cx der seit einigen Jahren (glaube, 99) steht, wiedervorzuführen. Was ist zu berücksichtigen? Kosten? erst zum TÜV (mit welchen Kennzeichen, darf ich abgelaufene Kurzzeitkennziechen nutzen? Wohl eher nicht?!).

Außerdem möchte ich meinen 2,5GTI kurz abmelden, da er immer noch nicht anspringt und ich also auf den anderen ausweichen will. Dieser 2,5 GTi ist Tüv-fällig seit letztem Jahr. Wenn ich ihn repariert habe und dann wieder zulassen möchte: Wird dann der TÜV rückdatiert oder bekome ich volle 2 Jahre?! danke für eure Tips1 Ach so: Falls ein echter Kenner vom 2,5 GTI mit kat hier sein sollte und irgnedwann mal in der Nähe von Wermelskirchen vorbeikäme und sich den mal ansehen könnte?! Vieleicht kommt ja mal jemand aus Richtung Köln vorbei....? Danke schonmal, und österlichen, also fröhlichen Gruß!! tschöö!

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hallo,

wenn ein auto länger als 18 monate abgemeldet war, erlischt die ABE und man muss ne sog. vollabnahme machen, kostet um die 100 euro und dann nochmal AU 30 euro und ist nix anderes als eine etwas strengere tüv-prüfung. erfüllt das auto die prüfung, gibt es ein gutachten, eine Din A4 seite mit zeilen ähnlich nem kfz-brief, mit dem du auf der zulassungsstelle bei der zulassung einen neuen brief bekommst, der kostet heute nur 2,50, hat früher 45 DM gekostet.

dann iat das auto wieder angemeldet. erfüllt das auto die vollabnahme nicht, hast du 4 wochen (früher 8) um nachzubessern und wiedervorzuführen, später heissts vollabnahme von vorne.

abgelaufene kurzzeitkennzeichen darfst du !!! NICHT !!! nutzen, bloss nicht.

nach Stvzo darfst du alle fahrten, die zur zulassung, d.h. zum tüv, zur AU, zur werkstatt um arbeiten zu machen, die für tüv/au notwendig sind mit:

- den alten entstempelten kennzeichen

- dem kfz-brief

- gültiger deckungskarte

durchführen. du zahlst halt ab dem tag versicherung ab dem du das erste mal fährst.

wenn du dein auto mit abgelaufenem tüv abmelden wirst, wird deine zulassungsstelle automatisch die abgelaufene Tü und Au ans odnungsamt weitermelden, d.h. verwarnung oder bussgeldbescheid, bringt geld in die kassen ;-))).

wenn du dann tüv machst und wiederanmeldest gilt der tüv und die Au 2 jahre, machst dus in angemeldetem zustand wird zurückdatiert.

grüsse, kris

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Aha, danke, und wie sieht das aus, wenn ich den Wagen seit dem TÜVablauf nur in der Garage stehen hatte (wg. Saisonkennzeichen)? danke schonmal und Tschöö!!

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Martin Stahl

> nach Stvzo darfst du alle fahrten, die zur zulassung, d.h. zum tüv, zur AU, zur

> werkstatt um arbeiten zu machen, die für tüv/au notwendig sind mit:

>

> - den alten entstempelten kennzeichen

> - dem kfz-brief

> - gültiger deckungskarte

>

> durchführen. du zahlst halt ab dem tag versicherung ab dem du das erste mal

> fährst.

Hallo kris,

habe ich Dich da richtig verstanden? Das geht ohne Kurzzeitkennzeichen?

Das wäre ja interessant.

Martin

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