Zum Inhalt springen

Kurvenlicht DS Abblendlicht ?


Bertone X 1/9

Empfohlene Beiträge

Hallo,

mal eine rein theoretische Frage:

Beim DS ist das Kurvenlicht ja (auch aus zulassungstechnischen Gründen) auf das Fernlicht geschaltet.

Jetzt mag das im Frankreich der 70er Jahre ja sinnvoll gewesen sein, bei den jetzigen Verkehrsdichten dürfte es sinnvoller sein (und ja jetzt auch erlaubt) das Kurvenlicht auf das Abblendlicht zu schalten.

Frage:

1. Zulässig ?

2. Machbar ?

3. Bringt das was bei der DS - Technik ?

Da ich eh keine Göttin fahre ist das rein theoretisch.

Servus Andreas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nicht zulässig, da der der asymmetrische Anteil des Abblendlichts den Gegenverkehr blenden könnte.

Bei der jetzigen Verkehsdichte … finde ich eh viel zu viel Geleuchte. Gegenverkehr blendet wegen schlecht eingestellter Scheinwerfer und wenn man mal nachts hinter einem Smart an der Ampel gestanden hat, fragt man sich, ob die Entwickler das eigentlich nichtz mitbekommen, dass das Bremslicht so hell ist, dass es in den Augen weh tut.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei meinem C5 lenkt aber auch das Abblendlicht mit. Irgendwie scheint es also doch zulässig zu sein.

Bei der DS habe ich mir das auch schon gewünscht, aber da müsste man die komplette Mechanik ändern. Ziemlich aufwändig, würde ich sagen.

Martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

seit ca. 2 Jahren ist es zulässig das Abblendlicht schwenkbar zu machen. Das ist ja der Grund für die jetzt allendhalben lieferaren angebotenen Kurvenlichter.

Wobei es da verschiedene Techniken gibt.

Vom reinen Abbiegelicht bei Mercedes (einzelner Nebelscheinwerfer leuchtet auf)

über schwenkbare Reflektoren bis zu mehreren Lichtquellen die versetzt im Reflektor geschaltet werden.

Die Frage ist nur, ob ein bestehendes System geändert werden kann/darf.

SErvus Andreas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dürfte recht aufwendig werden, der Reflektor und das Glas müßte gewechselt werden, da beides auf Fernlicht eingestellt ist - und woher nehmen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lutz-Harald Richter

Heir geht es um die Betriebserlaubnis des Fahrzeug. Die vorhandenen Scheinwerfer "umzubasteln" ist mit Sicherheit nicht erlaubt. Passende Nachrüstsätze wird es auch kaum geben.

Außerdem: warum überhaupt umbauen? Das historisch bedeutsame ist, dass DS und SM so etwas mit der damaligen Technologie schon realisiert hatten. Und das sollte man auch möglichst im Originalzustand erhalten.

Lutz-Harald Richter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ACCM Dieter Hochhuth

Gute Idee wie ich finde, auch wenn es vielleicht eine Einzelabnahme beim TÜV bedeuten könnte. Mechanisch (bezgl. Schwenken) und elektrisch ist es gar kein Problem, man müßte nur die schwenkbaren Scheinwerfer auf Abblend- und Fernlicht umrüsten. Wer schon öfters mal bei Nacht mit Schwenkscheinwerfern gefahren ist, weiss die erstens zu schätzen und ärgert sich darüber, dass man ständig wieder abblenden muß, so dass man heutzutage relativ wenig davon hat. Da aber die Technik sozusagen schon da ist, liegt der Gedanke sehr nahe, noch das Abblendlicht zu integrieren. Originalitätsfetischsten mag das stören, aber wenn das Fernlicht beibehalten wird ist ja das Original nur sinnvoll erweitert worden. Die anders aussehende Streuscheibe mag man verwinden...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 15 Jahre später...

Ich habe es umgebaut, bzw. um das Abblendlicht erweitert. Bilux Leuchtmittel waren sowieso eingebaut und die CIBIE Gläser sind ab und an von der 2CV. Das Licht wird also "amtlich“ gestreut. Ein Relais, welchen über Anschluss 30 den Strom von dem eingeschalteten Haupscheinwerfer bezieht gibt dann über die 87 den Strom weiter an das Abblendlicht Kurvenlicht. Triggern tust du dann mit einem neu eingebauten Taster Nähe Armaturenbrett (über 85 mit 30 anschließen). Kostenpunkt liegt allerdings bei EUR 40 was so manchen DS schwer fallen wird. 

Bearbeitet von ghandiandi
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...