Zum Inhalt springen

Überführungskennzeichen Frankreich nach Deutschland?


Pupsi33

Empfohlene Beiträge

Weiss jemand wie die aktuellen Bestimmungen sind?

Ich soll für meinen Vater einen 2CV (mit frischer französischer Kontrolle) von der Bretagne nach Deutschland fahren.

Kann ich einfcah ein Überführungskennzeichen hier holen in F dranschrauben und dann nach D fahren?

Ich hab im Internet keine klare Antwort gefunden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du darfst offiziell in F nicht mit deutschen Überführungskennzeichen fahren, die erst an der deutschen Grenze montiert werden sollen/müssen.

Wenn der 2CV in F noch zugelassen und versichert ist, sollte dieser Weg doch gangbar sein?

Gruß Jörg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wichtig ist, dass die frz. VERSICHERUNG auch noch gilt. Zum dt. Kurzzeitkennzeichen: Frag bei deiner Versicherung an, ob sie den Geltungsbereich FRANKREICH mit abdecken. Ich habe schon mehrfach davon gehört, dass Autos aus F mit diesem Kennzeichen überführt wurden. Wenn Versicherung Deckungsbereich zusagt, schriftl. geben lassen. Solltest du in eine Kontrolle kommen, kannst du es nicht nur erklären, sondern auch zeigen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...