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Zweiter Lüfterventilator bei V6 mit Anhänger?????


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Hallo,

ich bekomme nächste Woche meine AHK angebaut. Ich habe mir gerade die ABE durchgelesen und festgestellt das ich wenn ich mehr wie 800 kg mit dem Auto ziehen will einen zweiten Lüfterventilator brauche.

Little Problem.

Hatte einen Unfall und habe mir die Nase von einem 2,0l angebaut. Da ist nur ein Lüfter drin, und ein zweiter passt nicht. Ich meine aber er ist größer als der alte .

Nun die Frage, hat das etwas mit den Tüv zu tun?

Oder, kann es dem Wagen schaden wenn ich keinen zweiten Ventilator habe?

Ich fahre ja nicht in die Sahara *g* .

Grüße,

Arne

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na, der tüv wirds nicht merken, aber deine XM könnte im anhängerbetrieb zu heiss werden. er hat mehr zu schleppen und wird dementsprechend wärmer.

goezzi

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Gast gelöscht[107]

Hi Arne,

das ist leider bitter nötig mit dem 2. Venti. Der fehlende Fahrtwind wegen niedriger Geschwindigkeit gepaart mit hoher Belastung machen 2 Ventis zwingend erforderlich. Und selbst dann wird noch die Wassertemp. höher liegen als gewohnt. Wassertempüberhitzung quittiert der V6 gerne mal mit durchgeschossenen Kopfdichtungen, zzgl. aller möglichen Folgeschäden.

Lass Dich das auf keine Experimente ein.

Wenns sogar in der ABE steht, wird der TÜV wohl ohnehin drauf bestehen, oder er trägt die besagten 800 kg ein, mehr nicht.

Solche technischen Vorgaben haben durch ihren Sinn und dienen nicht nur der Schikane des Besitzers.

Bei Einbau unbedingt bei C anfragen, wie der Schaltplan dazu aussieht.

Gruß von P.

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Hi Peter,

hat die Kupplung ein EG-Prüfzeichen (erkennbar daran, dass das Prüfzeichen mit einem kleinen "e" im Rechteck beginnt), muss sie überhaupt nicht mehr eingetragen werden. Da liegt die Verantwortung dann sowieso beim Halter des Fahrzeugs.

Ciao

Goezzi

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RobertSchroeder

Zwei Lüfter sind natürlich optimal, wie ehemals im CX. Wenn absolut jetzt nach dem Umbau kein Platz dazu ist, unbedingt einen Kühler mit größerer Kühlfläche einbauen.

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Hallo Arne,

ich hatte das gleiche Prolem mit einem Bx Saugdiesel, ohne zweiten Lüfter mit 1200kg am Haken wurde es reichlich warm im Auto, weil ich die Wassertemperatur nur mit Heizung und Geläse volle Pulle auf unter 100 Grad gekriegt habe. Fahrspass war das im Sommer dann nicht mehr. Der zweite Lüfter (ab 650kg beim BX) hat Wunder gewirkt. Den Lüfter hab ich allerdings nicht an den Thermoschalter geklemmt, sondern über einen normalen Schalter betrieben und bei Hängerbetrieb immer laufen lassen.

Dem Tüv wars bei der Eintragung der AHK egal. Wenn Du eine ABE bzw ABG für die Kupplung hast muss die nicht eingetragen werden. Ist es "nur" ein Gutachten, dann schon.

Gruss chris

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Hi Chris,

"Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen" sind Bauartgenehmigungspflichtig. "Nur" ein Gutachten kann also nicht sein. Mindestens eine Einzelbauartgenehmigung nach §13 FTV muss also vorliegen.

Ciao

Goezzi

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hallo arne,

hatte mal einen bmw 525tds welcher mit ahk ohne zusatzlüfter nur bis 1100 kg

zugelassen war. ersparte mir zusatzlüfter, indem ich motordämmung entfernt hatte. allerdings war dies auch eine alternative, welche im bmw handbuch zu finden war. keine ahnung, ob es bei einem xm v6 ähnliche lösung werkseitig gibt.

mfg alfredo

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Hy

Hab mir vor kurzem an meinen BX eine AHK dran gebaut

Die habe ich nur vom TÜH abnehmen lassen

Habe jetzt die möglichkeit entweder ich führe den TÜH Bericht mit oder ich lasse sie in die Papiere eintragen.

schwebender Gruß eines Schwebefreundes

jörg

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Hi!

Ich bin ebenfalls der Meinung, dass man mit einer angebauten AHK immer beim TÜV vorfahren muss.

Eine ABE ist schließlich nur eine Art "Pauschalgutachten" und bezieht sich nur auf das Produkt selbst.

Die korrekte Montage muss dann trotzdem von sachkundiger Stelle bestätigt werden. (TÜV)

In der Abstraktion wäre es je sonst auch haarsträubend, wenn der Golf GTI - Fahrer

mit seinen superbreiten Alus (für die er eine ABE hat) zum TÜV müsste, um überprüfen zu lassen,

ob die Reifen nicht am Kotflügel streifen.

Der glückliche Camper soll dann aber selbst die Verantwortung tragen, dass sich sein 1,5 t schwerer Luxuswohnwagen nicht plötzlich auf der Autobahn selbständig macht!?

Von welchem der beiden Fälle eine höhere Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeht, ist wohl offenkundig?

Schlaumaierische Grüße,

Oliver

P.S.: Das Mitführen desTÜV-Gutachten reicht allerdings tatsächlich aus.

Eine Eintragung ist nicht erforderlich.

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Tja Oliver,

so haarsträubend das auch ist: Mit Kupplungen, die eine EG-Genehmigung aufweisen, brauchst Du tatsächlich nicht mehr zum TÜV! Und das gilt nicht nur für PKW sondern auch für LKW!!!

Da kann einem Angst und Bange werden, wenn man sich vorstellt, dass theoretisch jeder Unbegabte eine Hängerkupplung anbaut und dann einfach so mit wer weiss wieviel Tonnen hinten dran durch die Landschaft juckelt.

Was nützt es da, dass die Verantwortung für Montagefehler dann beim Halter liegt?

Im Zweifelsfall ist das Unglück dann schon passiert.

Einzig die alten Kupplungen mit nationaler Bauartgenehmigung und diejeniegen mit Einzelbauartgenehmigung müssen noch vorgeführt werden. Die sterben aber langsam aus.

Die TÜVs sind von dieser Rechtslage übrigens gar nicht begeistert, da hier ein großes Tätigkeitsfeld weggebrochen ist.

Ciao

Goezzi

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Hallo Goezzi!

Da bin ich ja platt!

Kann man so etwas eigentlich im WWW nachlesen?

Eigentlich sind derartige Dinge doch in der StVZO geregelt!?

Ich nehme an, dass die "Updates" in Form von Ergänzungen erfolgen?

Wie verhält sich das bei der AHK genau?

Steht da etwa ausdrücklich in der ABE, dass keine Abnahme erfolgen muß?

Grüße,

Oliver

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Hi Oliver,

das mit den Kupplungen mit EG-Genehmigungen ergibt sich aus dem europäischen Recht. Kurz gesagt besagt dieses, dass die Prüfung der Teile nach europ. Vorschriften genügt und eine Kontrolle des Anbaus am Fahrzeug nicht erfolgen muss. Das heißt aber nicht, das der Anbau nicht vorschriftsmäßig erfolgen muss. Nur eine Anbauabnahme ist halt nicht vorgeschrieben.

Das gilt übrigens auch für z.B. Auspuffanlagen mit EG-Genehmigung und seit kurzem auch für Zusatzheizungen (Standheizungen), für die es jetzt eine europ. Prüfnorm gibt.

Es gilt also praktisch das europäische Recht parallel zum nationalen, was sich daraus ergibt, dass wir ja gezwungen sind europ. Richtlinien innerhalb einer gewissen Zeit im nationalen Recht umzusetzen. Das geschieht entweder "ausschließlich", wie z.B. beim Scheckkartenführerschein oder eben parallel wie beispielsweise mit den Anhängekupplungen.

Für die Teilehersteller ist die Sache mit der europ. Prüfung natürlich ein großer Vorteil, weil sie ihre Kupplung nicht in jedem Land nach dessen Vorschriften extra prüfen lassen müssen. Mit dem europ. Prüfzeichen lassen sie ihre Teile einmal prüfen und können sie dann im gesamten EG-Raum vertreiben.

Das ist genau so wie mit der EG-Typgenehmigung für Fahrzeugtypen. Diese hat die alte "Fahrzeug-ABE" schon seit Jahren ersetzt,eben um den Aufwand für die Hersteller zu verringern.

Ausserdem haben Anhängekupplungen grundsätzlich keine "ABE" (Allgemeine Betriebserlaubnis), sondern eine "ABG" (Allgemeine Bauartgenehmigung nach nationalem Recht aufgrund StVZO, erkennbar am Prüfzeichen beginnend mit einer Wellenlinie, gefolgt von einem Buchstaben - meist "F" oder "M" - und einer Zahlenfolge), "EBG" (Einzelbauartgenehmigung nach nationalem Recht aufgrund FTV in Verbindung mit StVZO erkennbar an der Kennzeichnung beginnend mit "TP" - für Technische Prüfstelle gefolgt von einer Zahlenfolge) oder eben eine EG-Genehmigung (erkennbar an der Kennzeichnung mit einem kleinen "e" im Rechteck in Verbindung mit einer 1- oder 2-stelligen Zahl - für das Land in dem die Prüfung erfolgte - gefolgt von einer Zahlenfolge).

Ob man sowas im www nachlesen kann? Bestimmt irgendwo, man muss es nur finden.

Ich weiss es, weil ich beruflich u.a. mit Verkehrsrecht und angrenzenden Rechtsgebieten vertraut sein muss.

Ach ja, inzwischen gibt es auch einige Kupplungen mit "ABG", in deren Anbauanleitung ausdrücklich drinsteht, dass auch bei diesen KEINE Anbauabnahme erfolgen muss. Der rechtliche Hintergrund würde hier den Rahmen allerdings sprengen...

Ciao

Goezzi

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