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OT: TÜV-Problem: Sitzbank im Wohnmobil nachrüsten

Hervorgehobene Antworten

Das hat hier natürlich nur indirekt was verloren, weil es sich um meinen LT handelt, aber aus guter Gewohnheit will ich hier mal die geballte Kompetenz anzapfen:

Die Renovierung von dem Ding (LT 28, Bj. 84) ist fast abgeschlossen, AU kein Problem, Gasprüfung (Eigenbau) mit Lob, HU dito, als ich aber den Prüfer bat, sich die Sitzbank hinten mal anzugucken, hat der seinen Chef geholt, und der hat sich das nicht mal genau angeguckt. Zitat: 'Nur an den Originalverankerungen'. Weg war er. Originalverankerungen hat der LT aber nicht, weil Transporterbasis.

Die Konstruktion: 3er Sitzbank mit 3-Punktgurten aus dem Nachfolgemodell (neu) in den originalen Schienen (neu), mit dem Unterboden verschraubt, von unten gegengehalten mit 8mm dicken Stahlplatten: Mitte: 2 Platten à 10 mal 20 cm.

Links: 2 L-Profile, Kantenlänge 7 cm, Länge 20 cm

Rechts: Am Längsträger 2 Schrauben im L-Profil, davon eine zusätzlich zur Stabilität in der Mitte der Schiene, hinten mit einzelner Platte, 5 mal 5 cm, weil kein Platz für was Größeres.

Das ganze mit 10er Schrauben in 8.8er Qualität, Karosseriescheiben und mit selbstsichernden Muttern.

Die Sitzbank und die Schienen sind ja kein Problem, da original VW.

Die Verankerung habe ich so - noch etwas weniger aufwändig - ähnlich schon gesehen, da wurde beim TÜV darüber gesprochen und der hat so lange Auflagen gemacht, bis das abnahmefähig war.

Natürlich werde ich es noch mal bei einer anderen Prüfstelle versuchen, (Ja, natürlich hätte ich vorher mal bei der Prüfstelle anfragen sollen, ich weiß) wenn ich mich wieder abgeregt habe, aber vielleicht hat ja jemand eine Idee oder eine Erfahrung zu dem Thema.

Natürlich gab es 84 noch gar keine so umfangreichen Vorschriften wie heute (Ich hab mal einen gesehen, der hatte Holzbänke mit Beckengurten eingetragen, deren Halterungen ohne weitere Verstärkungen am Unterboden verschweißt waren), insofern war ich optimistisch, aber wenn der Prüfer den Kopf schüttelt, nutzt einem das gar nichts, denn zwingen kann ihn ja keiner, irgendwas abzunehmen (was ich prinzipell auch in Ordnung finde, in meinem Job gib es eine ähnliche Regelung für solche Zweifelsfälle).

Mit Auflagen oder Nacharbeiten könnte ich umgehen, aber so gar kein Gespräch, das kannte ich noch nicht.

Danke für Eure Aufmerksamkeit, wenn es jemanden interessiert, stelle ich Bilder ein, aber wie gesagt: Ist ja eigentlich OT.

Sebastian

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