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André Citroën Club

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Überholen im Überholverbot...brauche Rat!!!!

Hervorgehobene Antworten

Hallo liebe Leute,

mir wird zur Last gelegt, das ich am 30.03.03 im Überholverbot überholt habe...das kann natürlich sein!

Was ich komisch finde ist, dass ich 2 Briefe erhalten habe und zwar einer auf Überholen im Überholverbot um 12.34 Uhr und der 2. Brief mit neuem Aktenzeichen, Üerholen im Überholverbot um 12.35 Uhr!!!!

Demnach soll ich 2 mal bluten...das ist doch nicht normal...oder????

Was soll ich tun und wie kann ich mich am besten Verhalten(habe keinen Verkehrsrechtschutz)????

Bei beiden Schreiben handelt es sich um eine Anhörung!

Danke für eure Tips

Es grüßt euch Sascha der 2. im Forum

Hi Sascha,

auch wenn Du keinen Rechtsschutz hast, würde ich mit den beiden

Anhörungsbogen zum Anwalt gehen. Wenn Du nämlich zwei mal innerhalb

eines Jahres wegen dem selben Vergehen (hier: überholen im Überholverbot)

Punkte bekommst (und überholen im Ü.-verbot gibt einen Punkt), dann darfst

Du 4 Wochen Zug oder Fahrrad fahren.

Eine Beratung beim Anwalt kostet nicht die Welt.

Wenn Du allerdings wirklich zweimal überholt hast und beides mal angezeigt

wurdest, dann kannst Du auch zwei mal einen Punkt kassieren.

Viel Erfolg!

Martin

Hallo

Kommt darauf an ob der zweite Brief berechtigt ist.

Hast du nachdem du Auto 1 Überholt hast noch einen Wagen Überholt?

Weil pro Überholten gibt es einen Brief.

Zudem sollte man es auch so Eilig nicht haben.

du wirst wohl bald viel Zeit haben weil dein Auto ein bis zwei Monate Urlaub hat.

Für sowas gibt es außer Punkte und Geldstrafe noch Fahrverbot.

Mein Beileid

Gruß Strike

Moment, Fahrverbot gibt es höchstens für einen Monat. Und auch nur dann, wenn

beide Anzeigen berechtigt sind. Wenn nicht, dann gibt es einen Punkt und 40 Euren

Bussgeld.

Ich würde mal versuchen herauszufinden, ob Dich unabhängig voneinander zwei

Personen für das selbe Überholmanöver angezeigt haben, oder ob es sich tat-

sächlich um zwei Überholvorgänge handeln soll. Das sollte Dir die Bussgeldstelle

eigentlich sagen können.

Martin

Hallo Sascha,

schau Dich doch mal im Forum der Betroffenen um: findest Du unter Bußgeldforum.de

Gruß

Holger

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