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Versicherungsfrage


Karsten F

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Moin , nehmen wir mal folgendes an :

Ein PKW-Fahrer fährt mit 15km/h (laut Navi , da der Tacho noch nichts angezeigt hat) und viel Seitenabstand durch eine 30er-Zone. Er sieht , daß ein Kind mit einem Fahrrad ( Kind ist 7 Jahre alt , fährt immer wie ein Sau , Fahrrad zu gross) mit ziemlich hoher Geschwindigkeit von rachts über einen Parkplatz angefahren kommt. Der PKW bremst und steht. Sekunden später versucht das Kind eine Linkskurve zu machen , was aber aufgrund Geschwindigkeit und Fahrradgrösse nicht gelingt. Das Kind rasiert einmal den PKW auf der Beifahrerseite ( von vorn bis hinten) , und bleibt dabei zum Glück unverletzt.

Am PKW entsteht ein Schaden von rund 2800€ (Kotflügel zerkratzt , Spiegel weg , beide Türen gut verbeult und verkratzt , Seitenteil mit Kratzern und Beulen , Stossfänger zerkratzt).

Nun ist der PKW schon eine "alte Karre" , nämlich ein XM Break von 1992 , und natürlich ein Wirtschaftlicher Totalschaden.

Der PKW-Fahrer war natürlich ich , und das Kind wohnt 5 Häuser weiter.

Da müsste doch eigentlich die Haftpflich-Versicherung der Eltern des Kindes für haften , oder??

Gruß

Karsten

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rischtisch und wenn das ganze von Zeugen gesehen wurde, weil es sonst heissen könnte, daß Du schuld bist, daß das Kind ins Straucheln gekommen ist.

Gerade bei Haftpflicht-Schäden wo der Geschädigte Schaden an einem PKW geltend machen will, sind sehr schwierig.

Hast Du noch nicht mit den Eltern gesprochen?! Das wäre doch wohl das allererste.

Wenn die keine HV haben, tja...dann hast Du ja wohl hoffentlich ne Vollkasko, oder? ;)

(natürlich nicht, schon klar...aber daran sieht man mal wieder dass es sich auch für alte Autos lohnen kann... :()

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Moin ,

natürlich habe ich nachdem ich nach dem Kind gesehen habe sofort mit den Eltern geredet , der Vater war sehr sauer , da er seine Sohn erst kurz vor dem Unfall zum wiederholten male ermahnt hatte vernünftig zu fahren. Diese haben angeblich eine Haftpflichtversicherung. Zeugen waren auch da (meine Frau als Beifahrerin , und ein Passant).

Gruß

Karsten

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Das Kind haftet nicht, da zu jung. Ob die Eltern haften hängt davon ab, ob sie ihrer Aufsichtspflicht genüge getan haben. Wenn der Richter meint: ja: bleibst Du auf den Kosten selbst sitzen, wenn nein, haften die Eltern bzw. ihre Versicherung.

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Heinz hat recht!

Mein Junior war sechs und hatte den Spiegel von Nachbars Opel beim toben "eleminiert"...

....ratet mal, wer die Rechnung von DM 380,-- damals bezahlt hat.

Richtig - Meine Familienhaftpflicht! Aber nur weil der Papa von meinem Sohn den Spiegel mit dem Rad versehentlich abgefahren hat.

Danke an meinen Versicherungsvertreter !

http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=44941

-Versicherungen, nur das Nötigste.

>>Oberhesse

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