Zum Inhalt springen

Citroen DS20 - Unbekannter hat Tür eingedrückt


ACCM WOLFMATZ

Empfohlene Beiträge

ACCM WOLFMATZ

Laut Aussage der anderen Bewohner steht das Fahrzeug meistens rückwärts in der Garage, es kommt aber manchmal vor, daß er vorwärts eingeparkt wird.

Wolfgang

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich würde sagen die Frau parkte vorwärts und hat dann beim rückwärts rausfahren die Tür eingedrückt. Würde in sämtliche Klischees passen. Untersuche mal die Stoßstangenecke vorne rechts

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... ich würde sagen, ohne Kampfspuren hast Du schlechte Karten. Auch wenn der Verdacht naheliegend ist. Man könnte ja auch annehmen, das der Schaden entstanden ist, als der Nachbar nebst Auto unterwegs war, und ein anderer Nachbar den Platz zum Wenden genutzt hat. Jedenfalls würde ich so argumentieren, wenn Du mein Nachbar wärst und ich einen Schaden nicht nachvollziehen könnte.

Als ich noch einen Dauertiefgaragenplatz hatte, hatte ich jede menge Beulen und Kratzer in der Kiste. Ärgerlich, aber wohl nicht zu ändern.

Ich denke, die Mühe eines Nachweises zum Verursacher zu führen, lohnt in Deinem Fall nicht. Kostet Dich vermutlich mehr, als es einbringt.

Grüße

Ulli

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Er hat einen 5er BMW Touring, die Stoßstangen haben die gleiche Höhe wie meine Schleifspuren, nämlich 50 cm.

Noch zu sagen wäre: an dem BMW sieht man keine Dellen oder Schleifspuren.

Was mir aber aufgefallen ist: die Ecke von der linken hinteren Stoßstange ist ganz glatt, im Gegensatz zu der restlichen Stoßstange, das kann doch nur auf ein Polieren mit Wachs an dieser Stelle hinweisen.

Gruß

Wolfgang

Das dürfte nicht ganz einfach werden. Und auch wenn du recht bekommen solltest: Das schreit nach einem neuen Parkplatz. Das Problem des fehlenden Unrechtsbewusstseins seitens des Verusachers führt nämlich dazu, dass er sich ungerecht behandelt fühlen und auf Rache sinnen könnte. In solchen Fällen wüsste ich mein Auto nicht gerne in so einer Tiefgarage.

Gruß

Fred

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Monate später...

Hallo Leute,

es gibt sie doch noch, die kleinen Wunder.

Auf meiner Plane waren, wenn zwar nur ganz schwer erkennbar, aber doch vorhanden,

wenn man danach sucht: die Lackspuren.

Jetzt zum aktuellen Status :

Mit der Citroen DS hat sich das Blatt zu meinem Gunsten gewendet.

Habe vor ein paar Tagen ein Schreiben von meinem Anwalt bekommen, daß die

gegnerische Versicherung mir den Schaden in Höhe von € 1.086,-- ersetzen will.

Der von der gegnerischen Versicherung beauftragte unabhängige Sachverständige hat

echt super gearbeitet und ein für mich vorteilhaftes Gutachten erstellt.

In seinem Bericht hat er zusammengefaßt:

Alles in allem stimmen die Beschädigungen sowohl von der Höhe, als auch der Stärke wie auch dem Schadensbild insgesamt überein. Zudem konnten dunkelgrüne Farbantragungen an der Außenseite des Auto Pyjamas festgestellt werden, welche dem Farbton des VN-Fahrzeuges entsprechen.

Schließlich stehen die Schäden auch nicht im Widerspruch zum behaupteten Schadenshergang. Dabei ist davon auszugehen, daß der Schaden am Ast.-Fahrzeug mit hoher Wahrscheinlichkeit durch das VN-Fahrzeug entstanden ist, obgleich sich kein Individual-Merkmal feststellen ließ.

Der hierdurch entstandene Schaden ist in der beigefügten Reparaturkalkulation kalkuliert.

Na, wenigstens ein Lichtblick ! Bin ja so froh !

Viele Grüße

Wolfgang

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ähm - wer war's denn nun? Der BMW?

Nach heutigen Maßstäben mit den lackierten Stoßstangen und ähnlichem Gelumpe ist 1000 Euro ja eher Kategorie "minimaler Parkrempler" ...

Glückwunsch auf jeden Fall!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ähm - wer war's denn nun? Der BMW?

Der BMW Besitzer und dessen Ehefrau haben es bis zum Schluss abgestritten, sie hätten nichts bemerkt. Aber deren Versicherung bezahlt nun auf Grund des Gutachtens,

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...