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CX: Beule in Kotflügel: Wie wird sowas begutachtet / repariert?


holger s

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So – endlich mal eine(e) von diesen Unfallflüchtigen auf frischer Tat ertappt. Die hat mir beim rückwärts Ausparken mit ihrem Kleinwagen den vorderen linken Kotflügel eingedrückt. Da ich in Sicht- und Hörweite stand, habe ich gemerkt, dass sie keinerlei Ambitionen hatte, sich um den Schaden zu kümmern, sondern weiterfahren wollte: Ich und eine weiterer Zeuge sind dann gestikulierend und rufend hinterher … jaja, sie hätte ja anhalten wollen, etc. bla. Und uneinsichtig war sie auch noch, sie hätte schließlich auch schon Beulen an ihrem Auto …

Nun denn, schaut Euch mal die Fotos an. Wie repariert man denn so einen Schaden? Spachteln? Ausbeueln? Wird man je den Metallic-Ton wieder hinbekommen? Wird das partiell lackiert oder der ganzen Kotflügel. Was kann sowas kosten? Oder soll ich mich auf die Suche nach einem Austausch-Kotflügel in der gleichen Farbe machen?

Ist das eigentlich „normal”, dass da soviel Grundierung / Spachtel drauf ist?

Die gegnerische Versicherung meinte direkt schon, bei so einem alten Auto wäre das ja ein wirtschaftlicher Totalschaden. Naja, das kann ich mir nicht vorstellen. Ich werd mich auf jeden Fall auf die Suche nach einem Gutachter machen, der einen Youngtimer (frisch TÜV und Nachrüstkat) richtig einschätzen kann. Welche Empfehlungen und Erfahrungen habt Ihr?

Hier ein paar Fotos:

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Bearbeitet von holger s
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Mein Beileid erstmal.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden wird das nicht sein, denn das ist ja eindeutig ein Liebhaberfahrzeug. Ich würde an deiner Stelle jetzt zu einem guten Lackierer gehen, einen Kostenvoranschlag machen und den dem Gutachter der Versicherung unter die Nase halten. Was du natürlich auch im Vorfeld machen kannst, den Wiederbeschaffungswert des Autos ermitteln, duch Studium einschlägiger Medien. Dann weisst du schon mal, um welche Werte es geht und kannst ganz anders mit dem Gutachter reden.

Grundsätzlich gilt:

- Kostenvoranschläge lässt man sich immer von einer Porsche oder Ferrari-Werkstatt geben. Die Versicherung muss diese akzeptieren, denn du hast freie Wahl der Werkstatt. Ob und wo du den Schaden später machen lässt, ist nicht relevant.

- Die Versicherung muss - wenn ich recht informiert bin - bis 10% über Wiederbeschaffungswert zahlen, wenn du das Auto reparieren lassen willst.

- Du musst den Gutachter der Versicherung nicht anerkennen und kannst dir selbst einen suchen. Bezahlt wird der von der gegnerischen Versicherung.

- Es "kann" sich lohnen, sich den wie auch immer ermittelten Betrag (zB Wiederbeschaffungswert minus Restwert) auszahlen zu lassen und die Rep. dann machen zu lassen oder sein zu lassen.

- Ausfallzeit des Wagens ( also die Zeit, die er in der Werkstatt steht) nicht vergessen, das wird bezahlt.

- Wenn der Wagen repariert wird: Wertminderung geltend machen, denn ein Unfall muss bei Verkauf angegeben werden.

Alles in Allem ist das ganze natürlich glimpflich ausgegangen für dich. Bei meinem XM UND meinem Xantia sind so ne Schrammen drin - die zahlt mir aber keiner, weil die Schweine - sorry, das muss man so sagen - einfach abgehauen sind.

Gruss

Matthias

Bearbeitet von Käferthias
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die wichtigtse Empfehlung hast Du ja schon selbst gegeben:

Ich werd mich auf jeden Fall auf die Suche nach einem Gutachter machen, der einen Youngtimer (frisch TÜV und Nachrüstkat) richtig einschätzen kann.

Das IST wichtig, denn für viele Gutachter ist in der Tat alles älter als 8 Jahre Schrott.....

Ich bin kein Karosserieprofi, aber als Dauerschrauber kriegt man ja etwas mit im Lauf der Jahre, ich schätze mal, den Schaden wird man noch drücken und dann eben spachteln,

lackiert werden muss auf alle Fälle de komplette Kotflügel, wennder Gutachter wirklich gut ist, läuft's auf eine Neulackierung der gesamten Fahrzeugseite raus, denn so ein alter Metalliclack ist nicht ohne sichtbare Farbunterschiede reproduzierbar.

Dann allerdings bewegst Du Dich schon in Richtung wirtschaftlicher Totalschaden zu, wovor Du höllisch aufpassen musst; denn ein gewiefter (ups, schreibt man das so :P ?) Versicherungsmensch rechnet Dir dann Zeitwert vor Schädigung und Zeitwert nach Beschädigung auf a Päckle Taschentücher runter.

Noch was - wenn Du einen gleichfarbigen Kotflügel ins Spiel bringts - ist Dir bewusst, wie der KF am CX befestigt ist ?

Da ist nichts mit g'schwind mal schrauben :-(

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da gibts nur eins, ab zum Anwalt, den zahlt die gegnerische Versicherung.

Wieso sich also selber mit denen rum streiten.

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Ich hab grad mit meiner CX-Werkstatt gesprochen, natürlich hat er einen guten Gutachter, Termin morgen 9:00 … und er meinte auch, ein Austausch des Kotflügels ist eher nicht die geeignete Lösung; na mal sehen, was die morgen so sagen. Und wenn die eh schon mal Farbe anrühren müssen, kann ich auch die zwei anderen Unfallflucht-Beulen ausbessern lassen. Und die CX-Typische Roststelle an der Kofferraum-Klappe, endlich.

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Der Spachtel läßt auf einen vorschaden schließen.

Der Flügel oder mehr ist schonmal lackiert worden.

Dürfte evtl. zu Abzügen führen.

Beim Schaden ab 1000.- euro kannst du zum Gutachter deiner Wahl gehen. Darunter könnte es sein das die Versicherung das Gutachten wegen Bagatellschaden nicht bezahlt. Wo hier die Grenze ist sollte dir der Gutachter vorab sagen können.

Es wird dann der Fahrzeugwert nach Classic Data ermittelt und dem Schaden gegenüber gestellt.

Gutachter der gegen. Versicherung haben nichts zu melden.

Falls du rechtschutzversichert bist, lass dich beraten.

Das Forderungsschreiben an die Versicherung würde ich dann über den Anwalt schicken.

Wirkt meist Wunder und es wird zügig abgerechnet.

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ACCM Jürgen P. Schäfer

Noch ne Anmerkung: Für mich sieht es wegen das langen Risses im Lack allerdings schon so aus, als sei da früher schon mal großzügig gespachtelt worden. Und ab Werk gabs das an solchen Stellen sicher nicht.

Viel Erfolg!

>>Jürgen

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Hallo, die Reparaturkosten dürfen maximal bis 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Ich empfehle, mach erst mal keine Welle, laß Dir von einer guten Karosseriewerkstatt einen ordentlichen Kostenvoranschlag machen und reich den mit aussagekräftigen Bildern des gesamten Fahrzeugs bei der Versicherung ein und schau, wie die sich verhalten. Wertminderung gibts bei dem Auto nicht mehr, eine Unkostenpauschale von 25 € kannst Du direkt geltend machen. Wenns Stress geben sollte Anwalt einschalten. Welche Versicherung ist da im Spiel? Gruß, Werner

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Beileid und gleichzeitig Glückwunsch, dass du den Schuldigen hast.

Kostenvoranschlag durch den Gutachter DEINER Wahl (mit einer möglichst teuren Abrechnung der Arbeitszeit, etc.). Wenn der Gutachter gut ist, kannst du die restlichen Stellen auch lackieren lassen zu dem angegebenen Schätzpreis.

Kosten des Gutachters plus Kostenvoranschlag (auf dem sollte noch eine möglichst lange Standzeit des Autos...alter Metalliclack trocknet schwieriger als Grund oder so) plus Nutzungsausfallentschädigung bei der Versicherung einfordern. Dazu noch die Unkostenpauschale, ich würde es durchaus mit 50 EUR probieren, lieber zuviel als zu wenig.

Wenn du selbst einigermassen verbindlich schreiben kannst, mache es wenn du Zeit und Lust hast, selbst. Sonst gehe zu einem Anwalt, der dann die Honorarnote gleich mit beifügt.

Den Vorschaden, der offensichtlich besteht, würde ich keinesfalls erwähnen und du als Laie musst das nicht wissen (ausser der ist bei dir passiert, dann erwähnen, sonst kanns Ärger geben). Das auch dem Gutachter der Werkstatt sagen, meistens spielen die da schon mit wenns "nur" um einen Kostenvoranschlag geht.

Sollte die gegnersiche Versicherung sich irgendwie querstellen oder mehr fordern, die Erstellung eines Gutachtens zu ihren Lasten anbieten und für die Kosten Vorkasse verlangen. Zusätzlich auf längere Unbenutzbarkeit des Autos hinweisen...

Ich wurde mal selbst so gelöffelt von einem netten Kollegen (vorher hielt ich den dafür).

Gruss Holger

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Hallo, da gibt es so was wie eine Schadenminderungspflicht, die gilt auch für Unwissende und Geschädigte und greift im Zweifelsfall stark in den eigenen Geldbeutel. Dass das Fahrzeug einen reparierten Vorschaden hat sieht ein Blinder, den zu verschweigen kann Dir als absichtlich falsch getätigte Aussage ausgelegt werden mit entsprechenden Folgen. Hört auf mit den Versuchen, aus einer Mücke einen Elefanten zu machen und Euch an Schäden zu bereichern, die erhöhten Versicherungsprämien, die daraus resultieren, zahlen wir alle. Du hast einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf Wiederherstellung Deines Fahrzeugs in den ursprünglichen Zustand bis zur Schadenhöhe von 130% des Wiederbeschaffungswertes bezogen auf eine sach- und fachgerechte Reparatur zuzüglich anfallender Nebenkosten. Die Versicherer lassen sich mit Sicherheit nicht verarschen, im Zweifelsfall steht ein von der Versicherung beauftrager Sachverständiger auf der Matte um überhöhte geltend gemachte Kosten zu überprüfen. Bei einem Fahrzeug dieses Alters kannst Du sicher ein, das die Schadenhöhe genau geprüft wird. Gruß, Werner

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Ich meine mich zu erinnern, das man ab 700,--eur Anspruch auf einen Gutachter hat, bin aber nicht 100% sicher.

Ruf einen an, die wissen das selbst. Meisst rechnen die Ihre Honorar auch dann direkt mit der Versicherung ab (zumindest meiner).

DER wird dann auch beurteilen können, ob Du Chancen auf eine Lackierung der kompletten Seite hast. Überhaupt, wissen die auch, was realistisch ist, und was nicht. Eher als ein Anwalt...

Und, der Gutachter kann auch sicher am Telefon einschätzen, ob das Richtung der 700,--eur gehen könnte.

Wenn dem nicht so ist, hilft u.U auch ein Telefonat mit der gegnerischen Versicherung. Da sitzen auch Menschen und die machen den ganzen Tag nix anderes...

Wenn hierzulande nicht immer jeder gleich mit Anwalt und Prozess anfangen würde hätten die Gerichte auch mehr Zeit für die wichtigen Aufgaben...

Ist aber nur meine persönliche Meinung.

Ich hatte noch bei keinem Unfall Schwierigkeiten mit der Schadensregulierung.

Lass dir den Preis für Ausbeulen und Lackieren nennen, lass es machen und geniesse es den Wagen zu fahren...

Bearbeitet von nemil_olde
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Hallo, ab 1000 €, und der Schaden hier liegt mit Sicherheit darunter. Lackierung der kompletten Seite kannst Du vergessen, der Farbangleich kann im Bauteil (Kotflügel) erfolgen, mehr muß nicht lackiert werden.

@ Holger, Nutzungsausfall gibts nur für die Zeit, in der das Fahrzeug nachweislich nicht genutzt werden kann. Das Auto ist fahrbereit und verkehrssicher, also gibts den Nutzungsausfall nur für die Zeit der Reparatur, hier maximal 2 Arbeitstage und auch nur, wenns repariert wird (Mit Nachweis). Den Rest hab ich schon geschrieben. Gruß, Werner

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GSASpecialViersen

Moin,

ich exerziere das auch gerade durch und möchte mal diesen Link ans Herz legen. http://63980.rapidforum.com/topic=114968574920 Das sind die Tips, die ich von einem Kfz-Meister mit eigenem Betrieb (R17Freak) bekommen habe.

Ergänzen möchte ich, dass ich zuerst per Kostenvoranschlag abrechnen wollte, sich die gegnerische Versicherung aber querstellte. Es wurde auf einem Gutachten bestanden, wobei mir von der Versicherung die freie Wahl gelassen wurde.

Mittlerweile halte ich das Gutachten nach Classic Data (mein Gutachter macht Youngtimer-Bewertungen) in den Händen. Restwert 600 Euro, Reparaturkosten 1328 Euro incl. Märchen, Marktwert 1500 Euro. Zustand 2-3 nach Classic Data. Zudem kommt der Gutachter zu dem Schluss, dass der Wagen sehr gepflegt ist und für sein Alter überdurchschnittlich gut beisammen ist. Er befindet den Wagen für reparaturwürdig, es ist also kein Totalschaden. Auch die sog. "neu-für-alt-Abzüge" kommen nicht zum tragen.

Ich hätte nicht gedacht, dass mein Auto soviel wert ist, freue mich aber darüber, dass es kein Totalschaden ist. Nun bin ich mal gespannt, wie die gegnerische Versicherung reagiert. Schliesslich müssen sie jetzt mehr latzen.......

LG,

Oliver

Nachtrag: wenn Du den Schaden selbst reparierst, muss der Wagen nach erfolgter Reparatur erneut beim Sachverständigen vorgestellt und die Reparatur bestätigt werden.

Und noch ein Nachtrach: schon ab einem Schaden von 750 Euro muss die gegnerische Versicherung den Gutachter übernehmen. Alles unter 750 Euro sind Bagatellschäden. Quelle: www.sv-drabben.de, das ist mein selbst ausgesuchter Gutachter

Bearbeitet von GSASpecialViersen
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Nachtrag: wenn Du den Schaden selbst reparierst, muss der Wagen nach erfolgter Reparatur erneut beim Sachverständigen vorgestellt und die Reparatur bestätigt werden.

Das wäre aber ganz neu und ganz gegen meine selbst gemachten Erfahrungen...

Wer es selbst (oder dann eben nicht) macht bekommt jedoch die MWST abgezogen.

Man ist nicht verpflichtet den Schaden auch zu reparieren. Man fährt dann halt mit einem entsprechend wertgeminderten Auto herum und steckt sich den entsprechenden Ausgleich in die Tasche...

Und noch ein Nachtrach: schon ab einem Schaden von 750 Euro muss die gegnerische Versicherung den Gutachter übernehmen. Alles unter 750 Euro sind Bagatellschäden. Quelle: www.sv-drabben.de, das ist mein selbst ausgesuchter Gutachter

Sacchichdoch ;)

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Hallo, nicht ganz richtig, nachgewiesene schadenbedingte Auslagen für Mehrwertsteuer werden erstattet (Teilerechnung o. ä.), auch bei Selbstreparatur. Wenn der Schaden auf Totalschadenbasis (WBW-RW) abgerechnet wird und man das Fahrzeug selbst repariert, dann wird geprüft, ob die Reparatur nach den Vorgaben des Gutachtens durchgeführt wurde. Wenn ja gibt es die Reparaturkosten lt. GA netto plus nachgewiesene MwSt. Gruß, Werner

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GSASpecialViersen
Das wäre aber ganz neu und ganz gegen meine selbst gemachten Erfahrungen...

Wer es selbst (oder dann eben nicht) macht bekommt jedoch die MWST abgezogen.

Man ist nicht verpflichtet den Schaden auch zu reparieren. Man fährt dann halt mit einem entsprechend wertgeminderten Auto herum und steckt sich den entsprechenden Ausgleich in die Tasche...

Sacchichdoch ;)

Moin,

das ist die Auskunft, die ich vorgestern bekommen habe. Soweit ich mich erinnere, stand das auch im Schreiben der gegnerischen Versicherung. Allerdings muss ich gestehen, dass ich als Geschädigter in dem Bereich absolutes Neuland betrete. :D

Achso, ich habe eben was vergessen: mein linker Kotflügel ist schon vom Vorbesitzer onduliert worden, das gab aber keinerlei Abzüge im Gutachten. Es wurde nur erwähnt, und gut ist.

Für mich steht ausser Frage, dass der Wagen fachgerecht gemacht wird. Vor allem sind die Teile, die ich brauche für ein ganz kleines Taschengeld zu haben. Vom Schadensersatz wird voraussichtlich soviel übrig bleiben, dass ich richtig dolle in das Auto investieren kann, um ihn wieder richtig schön zu machen.

Zum Glück bleibt mir das Schicksal eines Totalschadens erspart, was meine grösste Sorge war. Mein Glück war, dass es gar nicht so einfach ist, einen R5 mit GTX-Ausstattung als Ersatz aufzutreiben. Die Dinger sind seltener als die GTE oder Turbo, momentan gibt es bundesweit geschlagene VIER GTX zwischen 400 und 3000 Euro (Cabrio) bei mobile. Davon ist EINER exakt wie meiner, wenn auch mit etwas weniger Laufleistung.

Vor allem kann ich Holger nur raten, einen auf Youngtimer spezialisierten Sachverständigen aufzusuchen. Hilfe gibt es auch in der Sachverständigenkartei von Classic Data.

LG,

Oliver

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Möchte nochmal unterstreichen: Falls rechtsschutz besteht ohne wenn und aber alles daruber abwickeln.

Wie andere schon erwähnten ist die Kostenvoranschlg-nummer fast immer eine Einladung für die Versicherung rumzuzicken, gerade bei alten Wagen.

Wie in Post 15 schon gesagt ist es definitiv so, das auch wenn kein wirt.totalschaden vorliegt du dir die Schadensumme auch netto ausbezahlen lassen kannst. Was du dann mit dem Wagen machst ist allein deine Sache.

Erst wenn du auch die Mwst haben willst, mußt du entsprechend Rechnungen vorlegen.

Zudem kann auch nur bei nachgewiesener Reperatur das Fahrzeugausfallgeld für die belegte Zeit geltend gemacht werden.

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