8. September 200817 J. so nen geilen Sound bekommt. Hab jetzt an meinem X1 ne GUTE(soll heißen keine billig gearbeitete oder von nem Amatuer gebaute) selbstegeschweisste Auspuffanlage. (jaja jetzt kommen wieder welche "und was ist mit tüv blablabla" nein hats nicht , ist mir aber egal) und nen offenen Simota Luftfilter. Und der Sound ist echt Klasse. Also , wer nen XU7 hat , auch da bekommt man schönen Sound raus Gruss sascha
8. September 200817 J. (jaja jetzt kommen wieder welche "und was ist mit tüv blablabla" nein hats nicht , ist mir aber egal) Naja, wenn dir nach nem Unfall deine Versicherung ankommt und Geld fordert, weil du ohne Strassenzulassung rumgegurkt bist, dann isses dir sicher nicht mehr egal. Noch besser wirds dir gehen, wenn sie die Zahlung an deinen Unfallgegner verweigert. Das hast du dann an der Backe.
8. September 200817 J. Berlinxantia hat auch sowas. Da kann man den Silencer rausnehmen. Ist mit Silencer aber nicht viel leiser, dafür nicht mehr so dumpf. Naja, ich danke Gott, dass ich nicht mehr an einer Hauptverkehrstraße wohne. Nachbars sind allesamt Spießer mit VW, Audi und Mercedes, da hab ich auch meine Ruhe. Naja, beim Starten hört man die Rumpel-Düse-VW-Aggregate schon noch... Gruß Fred
9. September 200817 J. (jaja jetzt kommen wieder welche "und was ist mit tüv blablabla" nein hats nicht , ist mir aber egal)und nen offenen Simota Luftfilter. Gruss sascha Sorry, wenn ich sowas lese, muss ich brechen. Nightmare hat absolut Recht, das ist daneben. Berlin Xantia hat son Teil auch, aber MIT Eintragung (solange der Silencer drin ist)... mal was von VERANTWORTUNG gehört? Sowas reicht ner Versicherung um eben die Zahlung bei einem Unfall zu verweigern.
9. September 200817 J. genauso wie komfortkugeln, chip, nocken und weiter spielereien die hier so manche verbauen, es ist alles nicht ganz regelkonform, was regt ihr euch also auf, läßt ihn machen und gut, abstellen kann es eh keiner ausser die rennrichter(polizei/zulassungstelle). denkt mal an euer jugend zurrück, war da auch immer alles im orginalzustand und nix gebasteltes für schmales geld? der eine so, der andere so, mein endtopf ist auch nicht mehr orginal und einen vorschalldämper hab ich auch net mehr, den tüv hats net gejuckt, den grünen auch nicht.solange es nicht donnert und brüllt das einem die ohren abfallen ist doch alles im grünen und wegen einem auspuff streicht keine versicherung die segel, das gibt nen verwarnungsgeld und gut und das auch nur von grün weiß, bei fahrwerk, reifen und bremsen ist das schon was anderes, oder chip und nocken, da gibts dann die rote karte. bezahlen muß die versicherung IMMER, nur ob sie es sich bei dem versicherungsnehmer wieder holt ist ne andere. edit: ich hatte auch ein nicht eingetragenes fahrwerk, auspuff sowie felgen/reifen(mazda 323) drauf, hab nen baller gemacht und mußte vor ort nen bußgeld wegen ordnungswiedrigkeit bezahlen, das wars, nur noch zur tüv/zulassung die teile nachtragen lassen, fertig und das 2 monaten später, da war das mit der versicherung schon lange über den tisch. Bearbeitet (9. September 200817 J. von hoschi1)
9. September 200817 J. bezahlen muß die versicherung IMMER, nur ob sie es sich bei dem versicherungsnehmer wieder holt ist ne andere. Schon richtig. Aber nimm mal an, er fährt mit der Karre jemandem zum Krüppel. Auch wenn das sicher nicht am Auspuff lag, wird seine Versicherung auf jeden Fall nach jedem Strohhalm greifen, der ihren finanziellen Verlust ausgleichen kann. Da bietet sich ein Fahrzeug ohne Zulassung gerade an und sascha_X1 zahlt sein Leben lang. Kann jeder machen, wie er denkt. Ich finds auf jeden Fall dumm und leichtsinnig
9. September 200817 J. Gerichtsurteil OLG Köln Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn zu erwarten ist, dass dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. (OLG Köln, Az.: Ss 11/97 (Z), DAR 98, 27) Ansonsten muss die Versicherung nachweisen das das veränderte Teil maßgeblich zum Unfall geführt hat und kann das nicht aus einer Laune heraus selbst entscheiden.
9. September 200817 J. erscheint mir auch logisch, ist letztlich eine frage der tatsächlichen kausalität, die zwischen veränderung des fahrzeugs und unfall gegeben sein muss, erst dann hat die versicherung eine chance auf regress bei ihrem versicherungsnehmer. das mit dem auspuff die be erlischt dürfte zunächst nur formellen charakter haben...
9. September 200817 J. Jein. Das beschriebene ist die "Gefährdungsvariante", die zum Erlöschen der BE führt. Genauso erlischt die Betriebserlaubnis aber auch durch die Typenvariante (Mofa schneller machen dann wird's ein Kraftrad ohne BE) oder aber die EMISSIONSVARIANTE (Abgase/Geräusche). Und unterschätzt nicht Versicherungen, wenn es darum geht, nicht zahlen zu müssen...
9. September 200817 J. Eben, die haben ganze Stockwerke mit Rechtsabteilungen. Und was ein Gericht mal so entschieden hat, kann an anderer Stelle wieder anders aussehen.
9. September 200817 J. . denkt mal an euer jugend zurrück, Da habe ich die Brülltüten von solchen Prollautos nachts regelmäßig mit Bauschaum abgefüllt.
9. September 200817 J. Da habe ich die Brülltüten von solchen Prollautos nachts regelmäßig mit Bauschaum abgefüllt. loool, das glaub ich dir aufs Wort
9. September 200817 J. Ersteller Also nun ich nochmal^^ Dafür gibts nen verwarngeld , wenn überhaupt. da es sich um KEIN sicherheitsrelevantes teil handelt. Davon abgesehn sieht der pott orginal aus (hab ja gesagt "gut gearbeitet") und man denkt da ist nur nen aderes endrohr dran (für das ne abe vorhanden ist) also da müsste einer bei nem unfall schon echt interesse haben mit da einen reinzudrücken! von aussen sieht das kein schwein. zu den abgasen einmal bitte nachdenken......so reicht..... der kat ist verantwortlich für die abgasreinigung , nicht der endschalldämpfer. gruss sascha
9. September 200817 J. ...darum schrieb ich ABGASE/GERÄUSCHE. Sind beides Emissionen. Beides führt zum Erlöschen der BE und zu drei Punkten in Flensburg. ^^ Bitte merken, es gibt DREI Varianten für das Erlöschen einer Betriebserlaubnis: 1. Gefährdungsvariante (mit dem angesprochenen Urteil) 2. Typenvariante 3. Emissionsvariante
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