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Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für nicht eingetragene Reifengrößen


Auto nom

Empfohlene Beiträge

Lassen einen alle Angaben zum Fahrzeug und zur Person in das Formular eintragen und dann kommt postwendend die Antwort:

Guten Tag Herr xxxxx

Wenn die gewünschte Reifengröße in Ihrem Fahrzeugschein oder Ihrer

ABE eingetragen ist, benötigen Sie keine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Sofern keine Eintragung vorhanden ist, müßten Sie sich bitte erst an Ihren

Fahrzeughersteller wenden.

In diesem Zusammenhang sei angemerkt, daß die sogenannte Herstellerbindung,

also die Verpflichtung an bestimmte Reifenmarken, die in manchen Fahrzeugscheinen

eingetragen ist, mittlerweile gegenstandslos ist. Aufgrund eines

Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommission hat das BMVBM das KBA

(Kraftfahrtbundesamt) angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000 auf diese

Eintragungen bei Neufahrzeugen zu verzichten. Die vorhandenen Eintragungen

verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind nur noch

als Empfehlungen zu betrachten.

Mit freundlichen Grüßen

Team Delticom AG

Das ist ein schlechter Witz oder ein gelungener Scherz, je nach Humor.
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Hallo,

Delticom geht es nur ums verkaufen.

Die verkaufen Dir alles ob es past oder nicht, must mal da anrufen und Dich beraten lassen.

Alle Reifen sind toll, müste passen, dürfte keine Probleme geben usw.!

Wenn Du dann die falschen Reifen hast, hast Du diese ja bestellt.

Reine Verkaufspolitik lautet, am besten erst kaufen und dann die Herstellerbescheinigung holen.

Dort sitzen überbrigens seeeehr kompetente Berater und Beraterinnen an Telefon???????

Gruß

Volker

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Gast Michael_Werth
Lassen einen alle Angaben zum Fahrzeug und zur Person in das Formular eintragen und dann kommt postwendend die Antwort:

Das ist ein schlechter Witz oder ein gelungener Scherz, je nach Humor.

Tja und die haben jetzt alle Deine Daten.

Ich hoffe, Du hast einen fiktiven Namen und eine "Opfer-Mailadresse" angegeben.

Mit solchen Tricks sammelt man schlicht und ergreifend Daten über mögliche Kunden und verkauft diese weiter, bzw. nutzt sie um Dir pers. gezielte Webemails oder Werbepost zu schicken.

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Haltet mal die Bälle flach. Es gibt vom Hersteller freigegebene Reifen die nicht im Schein stehen. Diese Reifengröße kann aber der Bulle von Tölz eben nicht wissen.

Mit der Bescheinigung hat man einfach ein Stück Papier wo das draufsteht was man beim KBA auch abrufen kann - wo soll es da Bedenken geben.

und

Sogar die GEZ kauft Adressen, wer glaubt seine Adresse ist noch unbekannt für Datensammler, der ist ein wenig blauäugig.. Grüße Rü

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Mit der Bescheinigung hat man einfach ein Stück Papier wo das draufsteht was man beim KBA auch abrufen kann - wo soll es da Bedenken geben.

Grüße Rü

Das kannste Dir dann auch selber drucken, hat überhaupt keine aussagekraft!

Herstellerbescheinigung oder Auszug von Dekra - TÜV oder anderen Sachverständigenorganisationen nützen was.

Alles andere ist das Papier nicht wert wo es drauf steht.

Gruß

Volker

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Der Vollständigkeit halber: am nächsten Tag kommt doch eine Mail von einem Sachbearbeiter.

Sofern keine Eintragung vorhanden ist, übersenden Sie uns:

- die Auftragsnummer (RD-Nr., das ist die Bestellnummer, die Sie von uns nach der Bestellung erhalten haben)

- eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins

- die Felgengröße (auf die Sie die bestellten Reifen aufziehen möchten)

- die Ursprungsmail

[...]

Bitte beachten Sie, dass wir diesen Service nur für bei uns erworbene Reifen anbieten.

Haltet mal die Bälle flach. Es gibt vom Hersteller freigegebene Reifen die nicht im Schein stehen. Diese Reifengröße kann aber der Bulle von Tölz eben nicht wissen.

Mit der Bescheinigung hat man einfach ein Stück Papier wo das draufsteht was man beim KBA auch abrufen kann - wo soll es da Bedenken geben.

Rü, das ist doch klar. Es geht um die Verfahrensweise bzw. um einen Service, der eigentlich keiner ist. Nach dem Kauf stellen sie für dich eine Anfrage beim Hersteller, ob eine Unbenklichkeitsbescheinigung existiert. Wenn es für die gewählte Größe keine Bescheinigung gibt, werden sie dir einen anderen, freigegebenen Reifen verkaufen, oder du kannst vom Kauf zurücktreten gemäß Fernabsatzgesetz. Für den Kunden ist das doch reine Zeitverschwendung.

Es gilt halt immer noch: erst informieren und Freigabe einholen, dann den passenden Anbieter wählen - oder einen Händler wählen, der dir die Arbeit abnimmt und vielleicht etwas teurer ist. Aber nicht erst kaufen und dann mal sehen, was sich machen lässt ...

Bearbeitet von palatin8
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