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Autokauf Deutschland durch Schweizer


oelilein

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Hi zusammen ich weiß nicht ob ich hier im richtigen Forum poste ansonsten bitte ich die Mods das Thema ins richtige Forum zu verschieben. Nun aber zu der Frage.

Wenn ein Schweizer hier bei einem Händler ein KFZ kauft muß er doch in DE keine Mehrwertsteuer bezahlen oder?. Desweiteren soll das dann gekaufte Fahrzeug aber nicht in die Schweiz exportiert werden sondern in Deutschland benutzt werden. Muß das Fahrzeug dann trotzdem offiziel in die Schweiz vorher eingeführt werden und bekommt dann Schweizer Kennzeichen oder kann es zb als Geschäftswagen mit Deutschem Kennzeichen hier angemeldet werden und sind dann die 19Prozent Mehrwert wieder fällig oder wie verhält es sich dann? Da ja die Schweiz nicht zur EU gehört sollten diese Steuern trotzdem nicht fällig werden oder?Das Fahrzeug soll auch Privat genutzt werden. Ich habe zwar schon einiges gelesen bin aber noch nich schlau geworden da alle ihre Fahrzeuge immer in die Schweiz exportiert haben. Dieses aber hier nicht der Fall sein wird bzw soll. Für antworten bin ich dankbar

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Tim Schröder

Ich schicke voraus, dass ich es auch nicht weiß:

Wenn das Fahrzeug nicht exportiert wird, ist aber wohl ziemlich sicher die Deutsche Mwst fällig. In der EU ist wohl so, dass ein im (EU)Ausland gekaufter und ins Heimatland importierter Wagen nach dem jeweiligen Steuersatz des Heimatlandes bei seiner Einfuhr versteuert werden kann / muss.

In D muss das Fahrzeug dort zugelassen werden, wo es "seinen" Wohnsitz oder Firmensitz hat. Wenn Du das als Eidgenosse also hier machen willst, braucht Du (oder deine Firma) hier eine Adresse.

Ich kann mir aber überhaupt nicht vorstellen, dass es in unserem Steuergesetz ein Möglichkeit gibt, in D ein Auto zu kaufen, es auch in D zuzulassen und keine Mwst bezahlen zu müssen - vielleicht gibt es Ausnahmen bei Behörden, Bundeswehr, Polizei, keine Ahnung aber als normaler Mensch..?

Ich bin aber gespannt was da noch bei heraus kommt!

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Nouvelle_Wage

Also die Mehrwertsteuerbefreiung gilt nur für Waren, die ausgeführt werden - da muß man auch irgendein Nachweisformular an der Grenze abstempeln lassen.

Im Falle "Geschäftswagen" in Dtld. gilt es dann als Betriebsausgabe und die Mwst ist vorsteuerabzugsfähig - d.h. wird von dem abgezogen, was der Betrieb von seinen Umsätzen an Mwst. abliefern muß.

Wenn das Fz. (hauptsächlich) in Dtld genutzt werden soll, muß es, zumindest bei Privatzulassungen, auch hier angemeldet werden. Als Firmenfz., wenn die Firma in der Schweiz sitzt, kann es schweizer Zulassung kriegen - und muß entsprechend eingeführt und abgenommen werden (ich nehme an, irgendeine "Tüv-Abnahme" wird es bei Euch auch geben?).

Soweit, was ich zu diesem Thema zu wissen meine.

Grüße,

N_W

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Tim Schröder

Im Falle "Geschäftswagen" in Dtld. gilt es dann als Betriebsausgabe und die Mwst ist vorsteuerabzugsfähig - d.h. wird von dem abgezogen, was der Betrieb von seinen Umsätzen an Mwst. abliefern muß.

Hi,

ja, das ist klar aber die Mwst muss ja beim Kauf trotzdem erst mal gezahlt werden. Erst nachher wird der Betrag dann in der Ust-Erklärung mit den erhaltenen Mwst- Zahlungen verrechnet.

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