26. September 200223 J. Hallo Leute, kann mir mal jemand erklären, warum bei einem Kfz mit eingetragener Höchstgeschwindigkeit von 184 km/h Reifen mit einer Geschwindigkeitskennung H (bis 210 km/h)in den Papieren eingetragen sind. Hier würden es doch auch Reifen mit ner T-Kennung (bis 190 km/h)tun. Beim Audi A6 2,5TDI von einem Arbeitskolegen sind auch T-Reifen eingetragen, und die Karre ist schneller als mein XM. Ich hab nämlich noch einen kompletten fast neuen Satz 195/65 R15 91T Michelin Reifen von meinem alten Popel-Opel rumliegen. Wäre schade wenn ich die Dinger für`n Appel und´n Ei verramschen müsste um dann für teures Geld neue zu kaufen. Hier noch ein paar Fragen dazu: 1.) Besteht die Möglichkeit T-Reifen eintragen zulassen? 2.) Wenn ja woher bekomme ich die notwendigen Unterlagen? Winkelige Grüße popey PS: Ich rede hier von Sommerreifen, daß ich M+S Reifen mit einer niedrigeren Kennung fahren darf(vorausgesetzt ich hab den dusseligen Geschwindigkeitsaufkleber am Armaturenbrett) weiß ich. Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.
27. September 200223 J. Ich häde noch ein paar Vehler abzugeben ? Hatte den Fall bei 90 PS Golfs also gedrosselte GTIs da ist auch H vorgeschrieben und weniger Höchstgeschwindigkeit, der TÜV-Prüfer den ich deswegen ansprach wollte nix von Umrüstung auf T wissen ohne VW - Unterlagen. Bei den XM 2,1 TD ist aber Höchstgeschwindigkeit 192 angegeben ist Deiner evtl mit Kat, dann haben die die alten Reifeneintragungen vom Y 3 übernommen Rü
27. September 200223 J. Ersteller Ja mein XM ist ab Werk mit Kat ausgerüstet. Zwischenzeitlich hab ich auf einen Euro 2 Kat nachgerüstet, was zur Folge hat, daß ich 190 km/h (lt. Tacho) nur noch bei Rückenwind bzw. bergab erreiche. Wobei bei diesen Geschwindigkeiten die gesparte Kfz-Steuer von Öko.- und Mineralölsteuer wieder aufgefressen wird (10-11 Liter auf 100 km). :-( popey Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.
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