5. Dezember 200817 J. Servus, die Dienstwagen-Geschichten sind mir bekannt, hatte ich schon öfters in verschiedener Ausprägung. Grundsätzlich kann ich das Posting aus #2 von TorstenX1 so unterschreiben. Vorsicht ist geboten seinem AG mit Klage zu drohen oder eine zumutbare Arbeit zu verweigern (z. B. Außendienstbesuche). Gerade Kollegen die gewerkschaftlich engagiert sind, empfehlen das gleich als Erstes. Versteh mich bitte nicht falsch: Als angestellter AN hast du freilich Rechte und es gibt Gesetze die dich schützen sollen. Natürlich! Du hast aber auch betont, wie froh du bist eine im großen und ganzen guten Arbeitsplatz zu haben. Vorschlag: Nimm die neue Aufgabe (AD mit der Corsa-Gurke) als Herausforderung und zeig was du drauf hast. Tritt dem ollen Corsa kräfig ins Kreuz und hoffe, dass die Karre von selbst den Dienst quittiert. Auf jeden Fall würde ich mir nach einem Jahr den Chef zum 4-Augen-Gespräch bitten. Wenn du Erfolge vorzuweisen hast, wird er sich gut überlegen, deine Forderung nach einem angemessenen Dienstwagen zu erfüllen. (Im Gegensatz dazu, wenn sich der AN schon vom ersten Tag an quer legt). Meine Meinung. Gruß vom Hightower
5. Dezember 200817 J. ... es gibt keine Klaustrophobie abteile..... Wer unter solchen Krankheiten leidet, gehört nicht an einen Arbeitsplatz, sondern in ein Krankenhaus!
5. Dezember 200817 J. Wer unter solchen Krankheiten leidet, gehört nicht an einen Arbeitsplatz, sondern in ein Krankenhaus! Ähm, meinst du vielleicht etwas anderes als Platzangst? Aber wenn du wirklich dieser Meinung bist, dann bist du sicherlich der Meinung, das ca. 40-50% der Bevölkerung in eine Klink müssten. Soviele leiden nämlich optimistisch geschätzt (nicht von mir) unter irgendeiner Phobie. Da ist Klaustrophobie noch eine, die im Altag am wenigsten stört. Sonst würde er ja auch nicht arbeiten können. Ciao, Daniel
5. Dezember 200817 J. Ohne Gewähr Nein das kann er nicht. Du hast Dir ja schließlich wegen der langen Fahrten ein größeres bequemeres Fahrzeug angeschafft. Das hast du unter damaligen Umständen auch so abgesprochen gehabt. Auf gut Deutsch heist es, er kann Dich dazu zwingen den Geschäftswagen zu nutzen. Dann muss er Dir aber auch eine Pauschale für Deinen Wagen zahlen. Wenn du gesundheitliche Probleme mit der Wirbelsäule hast, dann kann er auch dann Dir einen Dienstwagen aufdrücken, allerdings dann nicht diesen (entsprechendes Gutachten vorausgesetzt isw.) Das Problem ist, ob Du Dein Recht wirklich gerichtlich durchsetzen willst. Mit einem fähigen Anwalt dürfte das aber kein Problem sein, doch aber auch einige Zeit dauern. Meist länger, als man dort dann noch beschäftigt werden möchte. PS: was machst du denn beruflich? Weil gerade bei uns in der Gegend gibts doch eigentlich echt genug Arbeit (auch aus der Stuttgarter Ecke ) Bearbeitet (5. Dezember 200817 J. von ACCM Bock auf XM)
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