10. Dezember 200817 J. Hallo Leute, keine Ahnung, warum mir das die letzten Wochen auffällt, aber ich sehe hier im Raum Dortmund immer mehr Autos, bei denen nicht nur die hinteren Scheiben, also alles nach der B-Säule getönt sind, sondern auch die vorderen Scheiben. Nur die Windschutzscheibe ist frei. Da es sich dabei auch um ältere Astras oder Golfs handelt, ist dies def. nachträglich gemacht worden. Allerdings ist die Tönung dann nicht so stark, wie hinten. Einige haben hinten die normalen tief schwarzen Folien und vorne die weniger getönten; andere rundrum die weniger getönten Folien verklebt. Allerdings ist diese Tönung wesentlich intensiver, als die 75% Marke, die ich kenne. Sprich, die Seitenscheiben vorne müssen zu 75% durchlässig sein. Die Autos hatten auch ganz normale Kennzeichen, also keine 06er oder 5-Tageskennzeichen. Gibt es hier im Rahmen des vereinten Europas eine Neuregelung? Über google habe ich nichts gefunden, nur die übliche 75%-Regelung.
10. Dezember 200817 J. Gibt es hier im Rahmen des vereinten Europas eine Neuregelung? Über google habe ich nichts gefunden, nur die übliche 75%-Regelung. Ist mir witzigerweise auch aufgefallen. Allerdings gibt es hier noch viele amerikanische GIs, die mit 99%-Tönung herumfahren und inzwischen nicht mehr an ihren USA-kennzeichen erkennbar sind sondern auch mit "WI" dabei sind.
10. Dezember 200817 J. Ist eine neue Macke, soll cool aussehen, ist aber nach wie vor nicht zulässig. Wenn es der Rennleitung auffällt dürfen die Deppen das Zeug wieder abkratzen und ein paar Euro löhnen.
10. Dezember 200817 J. Ist eine neue Macke, soll cool aussehen, ist aber nach wie vor nicht zulässig.Wenn es der Rennleitung auffällt dürfen die Deppen das Zeug wieder abkratzen und ein paar Euro löhnen. Genau. Hat vor ein paar Jahren 120 DM + Bearbeitungsgebühren + 1 Punkt gekostet. Die Bußgeldstelle argumentierte auf Erlöschen der ABE. Glücklicherweise wars nicht mein Auto. Gruß Fred
10. Dezember 200817 J. na da wär ich mir nicht so sicher ,ich dachte gehört zu haben das es zulässige Tönungen für vorn seitlich gibt.... Rü
10. Dezember 200817 J. ist auch so, man darf die scheiben vorne rechts und links tönen, bis 35% die windschutzscheibe darf bis 15% getönt werden, ist sie aber meißt ab werk schon. es gibt flutungssysteme, kosten richtig asche sieht dann aber orginal aus.(mein letzter stand des wissens. ohne tüv würd ich es erst garnet anfangen d rumzu machen.) mit der folie ist das so ne sache da diese immer schlieren und krümmungen hinterläßt. wenn man dann noch die fenster ständig hoch und runter fährt sieht es nach vier wochen aus als wenn einer mit dem stahlpad da rüber gewischt hätte, also nicht zu empfehlen, aus eigener erfahrung, zumal es ein schneitiges thema bei der rennleitung ist, ja ist erlaubt, nein ist nicht erlaubt, dazu die laune vom rennleitungsteam und der salat ist dicke am kochen. was noch angesprochen werden muß ist bei nacht, man sieht verdammt wenig durch die seitenfenster und übersieht schnell mal ein bike oder fußgänger, also finger von lassen. bei der sicherheitsfolie gegen das splittern in den innenraum der seitenscheibe, was nachträglich angebracht werden kann ist es genauso, schlechte durchsicht, zerkratzt sehr schnell und kostet nur geld für nix.
10. Dezember 200817 J. War mir auch schon aufgefallen. In der Nachbarschaft fährt ein Jungspund eine alte E-Klasse und die Scheiben sind tiefschwarz bis zur A-Säule, nur die Windschutzscheibe ist frei. Gruß
10. Dezember 200817 J. Moin, ich bin froh, das ich hinten keine dunkel getönten Scheiben mehr habe. Auf einen schlecht beleuchteten Parkplatz rückwärts einparken war für mich immer eine Qual, und ich gehöre zu den Einparkspezialisten, die sich überall reinquälen. Gruß HD Privacy Glas frei
10. Dezember 200817 J. naja wer nicht mit aussenspiegel einparken kann sollte sowas auch nicht verbauen, ist schon etwas schwieriger das nur mit den spiegeln zu händeln. sowas wie nach hinten schauen und so mach ich garnet mehr, einen innenspiegel ham isch auch net und dadurch das die innere scheibe auch schwarz is, hats sich mit dem umdrehen und klotzen bei mir auch erledigt, bleiben nur die aussenspiegel .
10. Dezember 200817 J. Bei mir kommt der Unterschied daher das es 2 Verschiedene Folien sind. Probleme mit Tüv und Co hatte ich bisher nicht! Zulassung gibbet nicht Allerdings ist es auch nicht unbedingt sher dunkel, also ich habe Abends KEINE Probleme! Achja und ganz Schwarz ist doof, dann siehst ja gar nichts mehr
11. Dezember 200817 J. Zmd Höher wie auf dem Unteren Auf dem Unteren, war er ganz unten. Auf dem Oberen, waren die Kugel noch nicht neu gefüllt!
11. Dezember 200817 J. Einfach mal die geltenden Vorschriften lesen, zum "Fluten" sagt das KBA Für Sicherheitsglas erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Allgemeine Bauartgenehmigungen [(ABG'en) (Prüfgrundlage TA Nr.29)] bzw. EG- (Prüfgrundlage Richtlinie 92/22/EWG) oder ECE-Typgenehmigungen (Prüfgrundlage ECE-Regelung 43). Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheiben führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (§19 StVZO). Verarbeitungsverfahren, wie Lackierungen oder Pulverbeschichtungen, die folienartige Bezüge auf der Scheibe erzeugen, sind für sich nicht genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren der Scheibe zugeordnet. Nachträgliche Veränderungen durch derartige Verfahren führen nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheiben. Eine ungültige Bauartgenehmigung kann im Rahmen der geltenden Vorschriften nur durch eine neue Bauartgenehmigung ersetzt werden. Einträge in die Fahrzeugpapiere über Teilegutachten reichen nicht aus, da diese keine Bauartgenehmigung ersetzen können. Hier könnte nur eine Bauartgenehmigungen im Einzelfall gemäß Fahrzeugteileverordnung (FzTV) Abschnitt 3 §11 Bauartgenehmigung im Einzelfall - Einzelgenehmigung - einen vorschriftenkonformen Ersatz schaffen. Die Zuständigkeit für die Erteilung von Bauartgenehmigungen im Einzelfall liegt nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt, sondern bei den zuständigen Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden).
11. Dezember 200817 J. Hallo, allen, die von einer Folie vorne träumen, wünsche ich viel Spaß beim entfernen derselben, nachdem sie damit negativ aufgefallen sind. Gruß Herbert
11. Dezember 200817 J. Bei einer guten Folie ist das Überhaupt kein Problem. Habe genug testscheiben gehabt Auch nach langer zeit geht das einwandfrei. und wenns gar nicht geht, fahr ich aufn schrott und kauf mir für 20eu 2 scheiben
11. Dezember 200817 J. die Folie selbst ist nicht das Problem. Die geht ja leicht weg. Der Kleber, der dann noch an der Scheibe hängt macht wahnsinnig viel Arbeit. Ungesund ist es zudem, da er nur mit richtigen Hammermitteln und viel gerubbel weggeht. Dranlassen geht nicht. Da klebt alles fest und die Scheibe geht auch nicht mehr runter. Gruß Herbert
11. Dezember 200817 J. Die Sicht des Fahrers darf zur Seite nicht beeinträchtigt werden, steht so im Gesetz. Richtig Teuer wird es, wenn Du beim abbiegen jemand auf die Haube oder schlimmer unter die Räder nimmst. Wenn das dann immer noch so cool ist, ich weiß nicht. Am Vatertag hat ein Hummer mit schwarzen Scheiben bis zur A Säule einen Freund von meiner Tochter (6 Jahre) erfasst und getötet. Ob das mit klaren Scheiben nicht auch passiert wäre weiß keiner, aber ich denke man wird sein Leben nicht mehr froh wenn man sich wegen coolen aussehen diese Frage stellen muß. Das Auto wurde damals sofort sichergestellt, seit dem denke ich da ein bißchen anders drüber !!!
11. Dezember 200817 J. na der kleber geht doch schnell ab, einfach mal glasreiniger nehmen und wirken lassen bis er schön weiß ist, dann einfach abwaschen. die folie selber abreißen ist schlimmer und nervenraubender.
11. Dezember 200817 J. Glasreiniger. Gut, werd ich mir merken. Fürs nächste mal, so in 8-10 Jahren. Gruß Herbert
11. Dezember 200817 J. ok wenn die soooo lange da drauf rumkleistert dauerts warscheinlich etwas länger mit dem kleberesten. ich nehm immer glasrein mit dem orginal pril, nur ein schuß davon nich die ganze flasche, das geht suppi runter. das gleiche nur anders gemischt nehm ich auch um die folie aufzubringen. weniger glasrein mehr pril.
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