Zum Inhalt springen

Mal wieder Xenon-KIT: jetzt mit E-Prüfzeichen?


Empfohlene Beiträge

Gast Michael_Werth
Geschrieben

Hallo Leute,

nach meinen Infos sind diese komischen Xenon Nachrüst-KITs hier in DE immer noch nicht erlaubt.

Bei ebay habe ich aber dieses mit E-Prüfzeichen gefunden: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=200349089719

Wenn das kein gefaketer Aufkleber ist, dann müßte dieses KIT kaut EU-Gesetz auch in DE einbaufähig sein.

Keine Angst, ich will mir so einen Schrott nicht einbauen ;)

Gast Michael_Werth
Geschrieben

LOL!

Neee, ich habe doch schon einen Turbo :D

Geschrieben

http://cgi.ebay.de/Xenon-Kid-Nachruestsatz-D2S-D2R-H1-bis-H11-HB1-bis-HB5_W0QQitemZ260421701889QQcmdZViewItemQQptZAutoteile_Zubeh%C3%B6r?hash=item3ca257d101&_trksid=p4634.c0.m14.l1262&_trkparms=|301%3A1|293%3A1|294%3A30

kostet nur 54 euro, ist halt kein alukoffer dabei, ist eintragungsfähig wie dort beschrieben.

mal sehen ob es bei mir im nächsten monat hinhaut, die heckscheibenspülung hab ich schon von der heckscheibe nach vorne umgelegt, jetzt brauch ich die orginalen scheinwerfer-sprühdüsen oder vergleichbare zum reinigen. dann hab ich alles außer dem xenon-kit.

es müßen aber brenner vom typ d2r h1 verbaut werden, die sind für reflektorsysteme. ich werd dann 6000ér nehmen, die sind schön weiß, die 8000ér sind mir schon zu blau.

ACCM Bock auf XM
Geschrieben

Die Beschreibung wurde aber eindeutig ohne Rechtsschreibprüfung erstellt. :)

Gast Michael_Werth
Geschrieben

Moin,

also wenn Du sowas eingetragen bekommen hast, müssen wir uns mal treffen, wie die Lichtausbeute für den Fahrer und die Blendwirkung für die anderen Verkehrsteilnehmer ist.

Ist das beides im grünen Bereich, kann man ja mal über eine Umrüstung nachdenken.

Ich befürchte aber, daß diese Nachrüstsätze den Gegenverkehr doch recht heftig blenden werden.

Geschrieben (bearbeitet)

Hey,

Habt ihr euch mal die Vorher-Nachher-Bilder angeschaut? Ich hab den Eindruck, dass die Dinger aus Michaels Link mehr als gut blenden werden. Meine Meinung bzw. Erfahrungen von den Autobahnen in Rhein-Main:

-Opel Corsa B mit Xenon-Umbau: Sehr helles Licht, bläulich, blendet

-Opel Vectra A mit Xenon-Umbau: Sehr helles Licht, weiß, ein FLAK-Scheinwerfer ist eine Funzel gegen die Teile

-VW Passat (das erste rudlicher Modell nach dem 35i): Licht OK, bläulich, geringe Blendung

-Reisschüssel mit Xenon-Umbau: Sehr helles Licht, Farbton violett, blendet

-Diverse fahrzeuge mit serienmäßigem Xenon-Licht: Helles Licht, oft leicht bläulich, keine Blendung

Mein Fazit: Die Umbauten sind oft mies durchgeführt und blenden. Ich würde zu den OSRAM Nightbreaker greifen, wenn mir mein Licht nicht ausreicht. Zwar kein Xenon, dafür aber präzise gearbeitet - und darauf kommts neben der Lichtausbeute ebenfalls an. Schließlich soll das Licht auf die Straße und nicht in den Innenraum des Gegenverkehrs.

Viele Grüße

Fred

P.S.: Die Leute haben Glück, dass ich kein pedantischer Oberlehrer bin, der wegen jeden Kleinigkeit die Trachengruppe heiß macht. Manchmal juckts mich bei allzu krassen (Xenon-)Umbauten aber schon. Die haben echt Glück, dass mir meine Zeit zu schade für so etwas ist.

Bearbeitet von Kugelblitz
Gast Michael_Werth
Geschrieben
Mein Fazit: Die Umbauten sind oft mies durchgeführt und blenden. Ich würde zu den OSRAM Nightbreaker greifen, wenn mir mein Licht nicht ausreicht.

Jepp, die Nightbreaker sind klasse!

Habe ich im BX und CX drin und sind für den XM schon bestellt. Allerdings nur die Hauptscheinwerfer. Das Fernlicht behält die Standard H1er.

Geschrieben

Vergiß es, das Teil mag zwar "einbaufähig" sein, zulssig ist es in D trotzdem nicht, egal wie viele E-Zeichen drauf stehen. Das E besagt zunächst nur, daß dieses Teil in einem bestimmten Land der EU gebaut oder von einem dort ansässigen Importeur eingeführt wurde.

Spannend wird nur die Prüfnummer, anhand derer kann geprüft werden, ob das Teil hier in Fahrzeuge (und wenn ja, in welche) eingebaut werden darf.

"Eintragen lassen" ist auch Quatsch, lichttechnische Einrichtungen, müssen eine Bauartgenehmigung haben. Das kann eine ABE oder eine Einzelgenehmigung sein. Diese Bauartgenehmigungen werden ausschließlich vom KBA erteilt, irgendein Prüfer von irgendeiner Organisation darf da nichts "eintragen".

Hin und wieder kommt es vor, daß ein Schlaukopf von Prüfer trotzdem irgendetwas einträgt, dieser Eintrag ist völlig wertlos da rechtsfehlerhaft vorgenommen.

Bei Bekanntwerden dieses Fehlers wird der Eintrag kurzerhand gestrichen und die A-Karte bleibt bei Fahrer und/oder Halter des Autos.

Geschrieben

Moin...

@hoschi1: Hast du auch alles gelesen, was in der Angebotsbeschreibung steht?

"Damit der H.I.D. Xenon umrüstsatz in der Stvo zulässig ist benötigen sie eine Scheinwerferwischanlage und eine Automatische regulirung. Sollten sie dies nicht haben dann ist das set in der Stvo nicht zulässig"
Und für die "Automatische regulirung" reicht ein hydropneumatisches Fahrwerk definitv nicht aus.

Das Thema hatten wir auch vor einiger Zeit in diesem Thread: Kleines Resumé von meinem Xenon am X1

Markus

Geschrieben

automatische regelung betrifft nur den beladungszustand des fahrzeugs, der wird mittels sensors an der hinterachse ermittelt, wärend der fahrt wird dann nix mehr geregelt und wie ich es schon vor wochen geschrieben habe wird an dem scheinwerfer keine änderung vorgenommen, dadurch auch keine bauliche änderung, es müssen nur d2s h1 brenner die für reflektorscheinwerfer genommen werden weil sie genau den selben brennpunkt einer normalen h1 birne haben.

zu den brennern es reicht wenn eine e-norm aufgedruckt ist, das e-zeichen ist die erlaubnis diese zu benutzen, auf dem xm scheinwerfer steht auch nur ne e-nummer drauf, nix prüfnummer, dafür ist die e-nummer da. ihr könnt auch noch so lang alles madig quatschen, es wird eingetragen mit tüv-stempel und siegel, ich hab mitlerweile dreimal mit verschiedenen tüv-prüfern drüber gesprochen und alle sagen das selbe, reinigungsanlage und höhenkorrektur, die vom xm reicht völlig aus da der beladungszustand automatisch ausgeglichen wird, die reinigungsanlage ist ja kein ding nachzurüsten, dazu nutze ich die von der heckscheibe um die scheinwerfer zu reinigen, heckwischer hab ich ja keinen mehr.

wenn ich jetzt meine nachzahlung bekomme, hol ich mir das set incl. düsen und dann gehts zur hu und lass das gleich mit eintragen.

ich hab auch das komplette kba durchforstet da steht nix das ich das nicht darf, da steht nur das eine reinigungsanlage und automatische höhenkorrektur

da sein muß. ebenso warum die ersten bmw und audi (s8) modelle keine reinigungsanlage haben, die hatten damals eine sondergenehmigung bekommen.

blenden tun die eben nur wenn sie mies eingestellt sind, sonnst auch nicht.

ich werd es umbauen wenn ich das geld mal über hab und werd mich dann hier mit einer kopie des fahrzeugscheins melden.

solange müßt ihr halt warten oder es selber umbauen, ich hab es abgeklärt und bekomme es eingetragen, da könnt ihr diskutieren bis ihr schwarz werdet. da nützt euch die rennleitung auch nix, die dürfen mitlerweile nix mehr ausser dich zu einem prüfer zu schicken und das überprüfen zu lassen, mehr nicht.

eu sei dank werden viele sachen von der stvo gestrichen und gegen die eu neuauflagen ersetzt.

Geschrieben

Was für ein Quatsch!

Auf etlichen italienischen Mehrklangfanfaren ist auch ein fettes E - zugelassen sind die Dinger trotzdem nicht.

Man sollte sich mit den einschlägigen Vorschriften vertraut machen, ehe man wilde Behauptungen in die Welt setzt

Tim Schröder
Geschrieben

Ich zitiere einfach mal ein einschlägig bekanntes Auto Magazin:

<<ECE-Regel 48 und Paragraph 50 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreiben vor, dass Xenon-Scheinwerfer nur in Verbindung mit einer Streuscheibenreinigungsanlage und einer automatischen Leuchtweitenregulierung betrieben werden dürfen. Damit soll eine Blendung des Gegenverkehrs vermieden werden, schließlich liefert der Lichtbogen eines Gasentladungsbrenners 2,5-mal so viel Licht wie eine Halogenlampe.>>

Es dürfte wohl jedem klar sein, dass der Niveauausgleich eines HP-Fahrwerks KEINE automatische Leuchtweitenregulierung eines Scheinwerfers ist. Die HP ist viel zu träge. Die automatische Regulierung der (Werks)Xenon Scheinwerfer in meinem Auto arbeitet in Sekundenbruchteilen und das muss sie auch, sonst wird der Gegenverkehr bei jedem Beschleunigen aufs heftigste geblendet.

Ich zitiere noch mal weiter:

>>Auf legalem Wege lassen sich heute nur sechs verschiedene Pkw-Modelle mit Xenon-Abblendlicht nachrüsten: Mercedes-Benz E-Klasse, 5er BMW sowie Ford Focus, Audi A3, VW Golf und Opel Astra - jeweils ab Baujahr 1998 und ausschließlich mit Umbausätzen der Firma Hella.<<

Und:

>>Schneller klappt der Einbau eines jener dubiosen Xenon-Umbausätze, mit denen Zubehörfirmen vor allem über das Internet einen schnellen Euro machen wollen. Einfach die Halogenlampe herausziehen, einen Xenonbrenner hineinstecken und irgendwo das Vorschaltgerät anschrauben – fertig. So was ist natürlich nicht erlaubt. Denn ein Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung in Verbindung mit einem bestimmten Lampentyp. Bei dem Umbau erlischt sie, folglich auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und damit der Versicherungsschutz. Unter Umständen haftet dann der Fahrzeughalter – und zwar in unbegrenzter Höhe.

Das Risiko, dass etwas passiert, ist hoch. Denn bei Versuchen wurde festgestellt, dass die Blendwirkung solcher Xenon-getunten Normalscheinwerfer 100-fach höher liegt – das entspricht vollem Fernlicht. Fährt der Gegenverkehr deshalb in den Graben oder passiert womöglich Schlimmeres, wird es eng für den Freund illegalen Xenonlichts. Zumal auch das Kraftfahrtbundesamt inzwischen diese Problematik erkannt und die Polizei darauf hingewiesen hat.

Die Anbieter stört das wenig. MTEC zum Beispiel gaukelt gar das Vorhandensein eines TÜV-Gutachtens vor, und Target Automotive behauptete auf der Automechanika uns gegenüber dreist, ihr Xenon-Set erhielte demnächst eine holländische ECE-Zulassung. Wie denn, bitte, ohne automatische Leuchtweitenregelung und Reinigungsanlage? Hauptsache, der Kunde glaubt solche Märchen – und bezahlt.<<

Und zum Schluss:

>>Die rechtlichen Folgen darf er dann alleine ausbaden, denn die Hersteller haben sich abgesichert: Auf der Rückseite des Target-Prospekts steht ganz klein der Hinweis, dass der Xenon-Umbau nur für Offroad- und Rallyezwecke gestattet ist. Also: Finger weg von solchem Bastelschrott, wenn Licht nicht zum Sicherheitsrisiko werden soll.<<

Hoschi, ich wünsche dir viel Erfolg damit!

Geschrieben

Wenn ich Xenon in meinem Cit will, kauf ich mir nen C5 oder C6 ;)

Geschrieben

Najo das Licht im y3 XM ist sowieso ne Frechheit.(und nein ich bau keine y4 gläser ein. *g*)

das behaupt ich nach 2maligem Reinigen des Kompletten scheinwerfers inklusive der Streuscheibe.

Eingestellt sind sie naturlich richtig. dfa gehört ne birne mit mehr "feuer" rein.

Xenon ist mir zu gefährlich da ja wirklich unangenehm grell. um wieviel sind den diese OSRAM Nightbreaker (Kosten 29 Euro 2 Stück...) Besser als "normale H1" birnchen.

Könnt ihr mir hier kurz eure erfahrung schildern ?

Lg

Joachim

ACCM Bock auf XM
Geschrieben

http://cgi.ebay.de/OSRAM-H1-55W-NIGHTBREAKER-NIGHT-BREAKER-90-LICHT_W0QQitemZ400014111554QQcmdZViewItemQQptZAutoteile_Zubehör?hash=item5d22b2f342&_trksid=p3286.c0.m14&_trkparms=66%3A2%7C65%3A2%7C39%3A1%7C240%3A1318%7C301%3A0%7C293%3A1%7C294%3A50

Hier gibts für knapp 30 Euro 4 Stück inkl.. Versand. Wobei das Abbelndlicht mit Nightbreakern reicht ja.

Meine Erfahrung... Ich liebe diese Dinger! Es ist weißes, aber angenehmes Licht, Und man sieht tatsächlich deutlich besser damit. Besser als alle anderen Lampen, dioe ich bisher probiert habe (Bosch, Philips usw. )

Kann ich wirklich nur empfehlen!

MfG

PS: Und lasst hoschi mal machen. Wenn er meint dass eintragen bekommen = legal ist... ;)

Geschrieben

Ich würd mich ja gerne mal auf einem Treffen nachts probe-blenden lassen (wie wärs in Nehren?). Überzeugt mich vom Gegenteil, aber Xenon-Brenner in H1- oder H4-Scheinwerfern, blenden übelst. Bei dem weiter oben erwähnten Opel Vectra A hatte ich kurzzeitig den Reflex mit der Maglight die Flak-Scheinwerfer zu eliminieren. Er hatte Glück, dass ich bei 120 km/h nicht nebenher laufen kann. Irgendwie muss ich das noch üben. ;)

Gruß

Fred

Tim Schröder
Geschrieben

Meine Erfahrung... Ich liebe diese Dinger! Es ist weißes, aber angenehmes Licht, Und man sieht tatsächlich deutlich besser damit. Besser als alle anderen Lampen, dioe ich bisher probiert habe (Bosch, Philips usw. )

Kann ich wirklich nur empfehlen!

MfG

PS: Und lasst hoschi mal machen. Wenn er meint dass eintragen bekommen = legal ist... ;)

Das kann ich alles genau so bestätigen. Die Nightbreaker machen für den Fahrer subjektiv ein ähnliches Licht wie Xenon. Ohne erkennbaren Lichtkegel wird es vor dem Auto einfach nur heller, weißer. Im Abblendlicht reichen die wirklich aus, das Fernlicht des XM ist ja nicht schlecht.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...