4. Juni 200917 J. Hallo, ich habe mir eben einen C3 als Import Fahrzeug aus Frankreich über einen Händler gekauft. Das KFZ war vorher Leiwagen bei Avis, ich habe es von einem deutschen Händler mit ausgewiesener MwSt. gekauft. Also Abwrackprämienfähig. EZ war der 05.06.2008 Ich muß Ihn morgen unbedingt zum Prämienerhalt zulassen. Meine Frage: Muß ich das KFZ mit zur Zulassung nehmen (ich habe nur die Papiere), oder reichen die Papiere (habe keine deutschen, sondern: Certificat d`immatriculation und Certificat de conformite europeen)? Sind das alle Papiere, die ich vom Händler hätte bekommen müssen? Vielen Dank schon mal für alle Antworten!!! Gruß, Dennis Bearbeitet (4. Juni 200917 J. von funsurfer77)
5. Juni 200917 J. Ersteller Ohh- ich habe mich vertan_ Date de 1ere immatriculation (EZ) war der 09/06/2008. Entschuldigung! Brauche ich nun das KFZ "persönlich" zur Anmeldung, oder reichen die genannten Papiere?
5. Juni 200917 J. Normalerweise reichen doch nur die Papiere zur Anmeldung aus - wenn vollständig - warum sollten die das Auto brauchen?
5. Juni 200917 J. Also ich konnte meinen ersten Xantia nur mit Papieren zulassen, da der TÜV aber nicht relativ neu war, wollten die eine Bescheinigung vom Händler, dass die Identnummer im Brief und am Fahrzeug übereinstimmen. Hatte ich nicht. Die Zulassungsstelle hat den Wagen trotzdem zugelassen und mich dann zur Kontrolle der Identnummer einbestellt. Also Wagen zugelassen, abgeholt und dann zur Zulassungstelle, um die Identnummer checken zu lassen. War natürlich alles OK. Hab mir bei der Zulassungsstelle noch Ratschläge anhören müssen, weil der Händler den Motorraum nach einer Motorwäsche mit einer Art Klarlack ausgesprüht hatte. "Der ist nachlackiert, sicher ein Unfallwagen." War er aber nicht. Nur aufgehübscht halt. Viele Grüße Fred P.S.: Dein C3 ist heute genau 1 Jahr und einen Tag alt laut EZ. Wird eng mit Jahreswagen...
5. Juni 200917 J. Ersteller So- habs zugelassen. Vielen Dank für alle Antworten!!! Habe jetzt eine Formlose Bescheinigung vorgelegt. Der Kaufvertrag lautet auf Namen von meinem Vater. Zugelassen ist es auf den Namen meiner Mutter, die auch den Anspruch auf die Abwrackprämie hat. Ist das ein Problem? Muß ich den Kaufvertrag umschreiben lassen, oder zählt nur die Zulassung auf den Anspruchberechtigten??? Gruß, Dennis
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