8. Juni 200917 J. hallo zusammen, meine eltern haben ende januar einen neuwagen bestellt. voraussichtlicher liefertermin: 16.03.09. jetzt ist es anfang juni. regelmäßige vertröstung auf anfang juli. der clou: im internet hat der händler das bestellte modell "kurzfristig verfügbar" im angebot. liefertermin mitte juni. nur kostet es jetzt 350,-€ mehr. der händler bot schon an, daß meine eltern zurücktreten können. wollen die natürlich nicht. die wollen ihr auto, aber schnell (das alte fällt wirklich auseinander). sie fühlen sich ziemlich ver...t. ich bin stocksauer über solch ein gebaren. meine eltern wollen da auch die wartung machen lassen. deswegen sind die an einer konstruktiven atmosphäre interessiert. was kann ich tun, um etwas druck aufzubauen ohne gleich juristisch zu werden: bitterbösen anruf? nachverhandlungen? internetforen? gruß martin
8. Juni 200917 J. Lass dir doch mal ein Angebot machen für einen neuen C5 Exclusiv und bringe deine Eltern zum Vertragsabschluss mit
8. Juni 200917 J. Hi Martin, aus meiner Sicht geht das nur noch mit einer schriftlichen Fristsetzung weiter. Wird diese nicht eingehalten, wird vom Kaufvertrag zurück getreten und woanders ein vergleichbares Modell bestellt. Die dadurch anfallenden Mehrkosten kann man dem Händler aufs Auge drücken. Natürlich wird der dies nicht zahlen wollen, also läuft es auf ein Gerichtsverfahren hinaus, bei dem zu 99% der Kunde Recht bekommt. Aber wie das vor Gericht halt so ist. Daher mein Vorschlag, dem Händler die o. g. Vorgehensweise mitteilen und so nochmal versuchen, eine gütliche Einigung zu erzielen. Eine Entschädigung sollte selbstverständlich sein. Als Übergangslösung finde ich die Idee mit dem XM gar nicht so schlecht. Die Miete, die Dir Deine Eltern für den XM zahlen, können sie dann auch beim Händler einvordern.
8. Juni 200917 J. Ersteller @michael: klingt gut. xm vermietung: klingt noch besser. vermietung durch meine freundin (auf die laufen die xm): geht das so einfach? und ich verstehe daraus, daß meine schon viel früher eine frist hätten setzen sollen.
8. Juni 200917 J. Die o.g. Ratschläge sind sicher nicht alle ernst gemeint. (Michael ausgenommen) Wenn keine besseren kommen, würde ich mich an die Verbraucherzentrale wenden. Dort sitzen oft fähige Leutchen, die zu einer guten Abwägung zwischen rechtlichen Möglichkeiten und weiterhin guter Atmosphäre mit dem Händler fähig sind. ernst gemeint. >>Jürgen Bearbeitet (8. Juni 200917 J. von ACCM Jürgen P. Schäfer)
8. Juni 200917 J. Ich weiß nicht wie das genau ist aber ich würe evt mal versuchen ob man Preislich nicht noch was drücken könnte oder irgendwelche Sonderleistungen bekommt. Ich meine 3 Monate im Verzug für ein absolut nötiges "Hilfsmittel" das ist nicht haltbar. Auf jeden Fall nicht einschlafen lassen das ganze wenn nötig jeden Tag Plärren und Druck machen. gruß Robin
9. Juni 200917 J. Und wo hast Du bzw deine Eltern bestellt? Bei einem Vertragshändler oder einem dieser Großhändler?
9. Juni 200917 J. @michael: klingt gut. xm vermietung: klingt noch besser. vermietung durch meine freundin (auf die laufen die xm): geht das so einfach? und ich verstehe daraus, daß meine schon viel früher eine frist hätten setzen sollen. Hallo Martin, jo, Deine Eltern hätten das schon viel früher machen sollen. Wer den Wagen vermietet, ist egal. Privatpersonen können halt nur ohne MwSt. vermieten. Zur Sicherheit sollte man die Mieteinnahmen aber dann bei seiner Steuererklärung angeben. Und nicht übertreiben, es gilt immer noch der Grundsatz der Schadensminimierung. Man darf sich also jetzt nicht einfach einen Rolls Royce Phantom mieten, bis der neue Wagen geliefert wurde Wenn Du Fragen haben solltest, ruf einfach mal durch. Meine Telefon-Nr. findest Du im Impressum der BX IG (http://www.bxig.net).
9. Juni 200917 J. @Michael, daß mit der "Privat-Vermietung" vergiß mal ganz schnell. Ein Auto, daß gegen Entgelt einem Anderen überlassen -vermietet- wird, muß eine entsprechende Versicherung haben und die ist nicht ganz billig. Weiter müssen Vermietfahrzeuge, wenn ich nicht sehr irre, jährlich zur HU.
9. Juni 200917 J. OK, dann nennen wir es Entschädigung. Daß Martins Eltern ihm etwas für die Nutzung des XM überlassen, ist klar und kann dem Händler aufs Auge gedrückt werden.
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